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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | --- |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH wird die Weisung erteilt,
1. den Jahresabschluss 2012 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) mit einer Bilanzsumme von 12.953.378,20 € (Vorjahr: 13.268.062,90 €) und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 810.850,31 € (Vorjahr: 1.468.793,68 €), der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen wird, festzustellen
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2010 schließt mit einer Bilanzsumme von 12.953.378,20 € (Vorjahr: 13.268.062,90 €) und einem Jahresfehlbetrag von 810.850,31 € (Vorjahr: 1.468.793,68 €), der nach dem Vorschlag der Geschäftsführung durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll, ab.
Die Kapitalrücklage ist aus Zahlungen der Stadt zum Verlustausgleich gebildet worden. Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2007 ist dieser „Deckel“ für die Jahre 2008 bis einschl. 2012 auf 900 T€ festgesetzt worden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist beschlossen worden, dass auch die städt. Beteiligungen ihren Beitrag zu leisten haben. In diesem Zusammenhang ist die Zuweisung an die WFG ab dem Haushaltsjahr 2010 und Folgejahre um 100 T€ auf 800 T€ gekürzt worden.
Der Jahresabschluss ist von Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Dortmund, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt; der uneingeschränkte Bestätigungs-vermerk wurde demnach erteilt.
Zu Punkt 2 – Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für 2012
Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann sowohl den Mitgliedern des Aufsichtsrates als auch der Geschäftsführung Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 erteilt werden.
Zu Punkt 3 – Wahl des Abschlussprüfers für 2013
Die Geschäftsführung schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2013 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund zum Abschlussprüfer zu wählen.
Gemäß § 15.1.8, 15.1.9 und bzw. 15.1.10 des Gesellschaftsvertrages der WFG obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die vorgenannten Angelegenheiten.
Der Aufsichtsrat der WFG soll die Angelegenheiten in seiner Sitzung am 03.07.2013 gemäß § 13.5 des Gesellschaftsvertrages vorberaten. Die Gesellschafterversammlung ist für den 26.07.2013 terminiert.
Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine