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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | --- |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH (SEG) wird die Weisung erteilt,
Sachverhalt:
Zu Punkt 1:
Der Jahresabschluss 2012 schließt mit einer Bilanzsumme von 609.768,22 € (Vorjahr: 369.772,29 €) und einem Jahresfehlbetrag lt. Gewinn- und Verlustrechnung von 21.677,96 € (Vorjahr: 24.163,00 €), der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll, ab.
Zu Punkt 2:
Der Jahresabschluss ist von der Märkischen Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetze.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt werden.
Zu Punkt 3:
Der Geschäftsführer schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2013 die Märkische Revision, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer zu wählen.
Gemäß § 8 Absatz 1 Nr. 3, 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages der SEG obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die vorgenannten Angelegenheiten.
Die Gesellschafterversammlung ist zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht terminiert.
Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine