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Vorlage - 2013/0418  

Betreff: Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH
Jahresabschluss 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
09.07.2013 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:   ---

Bez.:

Nr.:   ---

Bez.:

---

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH (SEG) wird die Weisung erteilt,

 

  1. den Jahresabschlusses 2012 der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH (SEG) mit einer Bilanzsumme von 609.768,22 und einem Jahresfehlbetrag von 21.677,96, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll, festzustellen,

 

  1. den Geschäftsführer der SEG für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten,

 

  1. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaftrkische Revision GmbH, Essen, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zu Punkt 1:

 

Der Jahresabschluss 2012 schließt mit einer Bilanzsumme von 609.768,22 (Vorjahr: 369.772,29 €) und einem Jahresfehlbetrag lt. Gewinn- und Verlustrechnung von 21.677,96 € (Vorjahr: 24.163,00 €), der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll, ab.

 

 

Zu Punkt 2:

 

Der Jahresabschluss ist von der Märkischen Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetze.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt werden.

 

 

Zu Punkt 3:

 

Der Geschäftsführer schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2013 die Märkische Revision, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer zu wählen.

 

 

Gemäß § 8 Absatz 1 Nr. 3, 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages der SEG obliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die vorgenannten Angelegenheiten.

 

Die Gesellschafterversammlung ist zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht terminiert.

 

 

Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 

 


Anlagen:

Keine