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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2013/0390  

Betreff: Entlastung der Betriebsleitung des Gebäudemanagements Herne für das Geschäftsjahr 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Brings
Federführend:Gebäudemanagement Herne Bearbeiter/-in: Teering, Anna
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne Vorberatung
20.06.2013 
des Betriebsausschusses Gebäudemanagement Herne (GMH) beschlossen   

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsleitung des Gebäudemanagements Herne (GMH) wird, vorbehaltlich der Feststellung des Jahresabschlusses 2012 durch den Rat der Stadt Herne, für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.

 

Begründung:

 

Nach § 5 Abs. 5 Satz 2 der Eigenbetriebsverordnung  (EigVo) entscheidet der Be-triebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

 

Der Rat der Stadt Herne stellt den Jahresabschluss des Gebäudemanagements Herne nach Beratung im Betriebsauschuss gem. § 26 Abs. 2 EigVo fest.

 

r den Jahresabschluss 2012 hat der Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Deshalb wird vorgeschlagen, der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

 

Da der Rat über die Feststellung erst nach der Beratung im Betriebsausschuss ent-scheidet, beschließt der Betriebsausschuss die Entlastung der Betriebsleitung vor-behaltlich der Feststellung durch den Rat.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr. Klee

(Stadtdirekor)