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Sachverhalt:
In 2012/13 wurden folgende aktive Bauleitpläne behandelt und in den kommunalpolitischen Gremien vorgestellt und beschlossen:
Stadtbezirk Sodingen
Bebauungsplan 38 - Pöppinghauser Straße/ Schleusenweg 5. Änderung
Die noch freien Baugrundstücke sollen mit einer heute eher nachgefragten niedriggeschossigen Doppelhausbebauung bebaut werden. Hierzu bedarf es einer Planänderung. Die Versorgungsquote beträgt im Spielbezirk 402 17qm/ Kind und deckt somit die zusätzliche Nachfrage nach Spielfläche ab.
Bebauungsplan 215 - An der Linde / Börniger Aesche
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 108 wurde auf eine Klimaschutzsiedlung im Bereich An der Linde / Börniger Aesche reduziert. Der neue Entwurf – Bebauungsplan Nr. 215 liegt noch nicht vor. Der berührte Spielbezirk 409 ist theoretisch mit 5,2 qm/ Kind zufriedenstellend versorgt. Zum Spielbezirk ist anzumerken, dass dieser durch die Castroper Straße in einen Nord – und einen Südteil halbiert ist. Die vorhandene Spielgelegenheit befindet sich nördlich der Castroper Straße, an der Vellwig – Schule. Es fehlen Spielangebote für jüngere Kinder südlich der Castroper Straße.
Bebauungsplan 138 - Schüchtermannstraße – Aufhebung
Die Bauvorhaben im Plangebiet sind seit einem Jahrzehnt bereits realisiert. Avisierter Abschluss des Aufhebungsverfahrens ist Frühjahr 2013. Kinderbelange sind nicht berührt.
Bebauungsplan 225 - Uhlandstraße
Der Bebauungsplan sieht 18 neue Wohneinheiten als Einzel– und Doppelhäuser vor. Die Erschließungsstraße wird als Spielstraße festgesetzt.
VBP 3 - Gewerkenstraße
Mit diesem Vorhaben bezogenen Plan ist die Umsiedlung eines in Herne ansässigen Gewerbebetriebes beabsichtigt. Kinderbelange wurden nicht berührt.
VBP 4 - Diedrichstraße
Nach dem Abriss der Grundschule Diedrichstraße ist mit diesem Vorhaben bezogenen Plan der Bau eines Lebensmittelmarktes beabsichtigt. Der Spielflächenversorgung im Spielbezirk 404 unterschreitet den Orientierungswert mit -0,62 qm/ Kind. Der Nachbarbezirk 403, gegenüberliegende Straßenseite der Horsthauser Straße hingegen weist einen Wert von 331 qm / Kind auf. Der Spielplatz an der Horsthauser Straße ist für ältere Schulkinder geeignet und wird auch von Ihnen angenommen. Rechnet man den Spielplatz Diedrichstraße mit 2.400 qm auf die nachfragenden Klein- und Schulkinder um, beträgt die Versorgungsquote 8,1 qm/ Kind.
Stadtbezirk Eickel
Bebauungsplan 172 - Burgstraße/ Reichsstraße
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird das Schulgelände der Realschule An der Burg zugunsten des Tennisplatzes verkleinert. Der Bebauungsplan wird voraussichtlich im Juli 2013 Rechtskraft erhalten.
Bebauungsplan 209 - Grünzug Salzstrecke
Mit diesem Bebauungsplan ist beabsichtigt, die ehemalige, durch den Ortskern verlaufende Bahntrasse in Röhlinghausen zu einer parkartigen Grünverbindung umzugestalten. Der Streckenabschnitt mit dem Spielplatz zwischen Marktplatz und Fritz – Reuter – Straße wird zurückgebaut. Für die Grünverbindung ist der Einbau von Spielelementen beabsichtigt. Der infrage kommende Spielbezirk 207 verfügt aktuell über eine gute Spielflächenversorgung von 9,71 qm/ Kind.
Bebauungsplan 226 - Dorstener Straße / Herzogstraße
Der Plan regelt ausschließlich Belange des Einzelhandels. Kinderbelange werden nicht berührt.
Umlegungsgebiet Tiefenbruch
Für das Umlegungsgebiet wird eine Bodenordnung (Neuzuschnitt von Grundstücken) zugunsten einer neuen Wohnbebauung angestrebt. Im Zentrum der beabsichtigten Wohnbaumaßnahme ist ein Spielplatz der Kategorie C vorgesehen. Derzeit ruht das Verfahren.
VBP 5 - Pluto V
Der VBP 5 – Pluto V schließt eine Teilfläche des Bebauungsplans 189 mit dem Ziel der Bebauung von Doppelhäusern ab. Die Rechtskraft ist im Herbst 2013 zu erwarten.
Stadtbezirk Herne- Mitte
Bebauungsplan 52 Am Schrebergarten
Dieser Bebauungsplan reduziert Verkehrsfläche und einen kleinen Teil der Kleingartenanlage Am Schrebergarten in Herne – Süd zugunsten einer Fläche für Abwasserbeseitigung. Auf Höhe des Spielplatzes verläuft der Abwassergraben geschlossen. Der Spielplatz wird nicht berührt. Kinderbelange werden nicht betroffen. Die Rechtskraft des Plans ist in 2013 zu erwarten.
Bebauungsplan 120 Holper Heide 1. Änderung
Mit diesem Plan ist die Änderung einer Teilfläche Mischgebiet in Wohngebiet beabsichtigt. Der Verfahrensschritt der Offenlegung wird 2013 stattfinden. Der angrenzende Spielplatz Josef – Hengsbachstraße ist nicht betroffen.
Bebauungsplan 152 K Kleingartenanlage Herne – Baukau
Mit der Weiterführung des Bebauungsplans wird die vorhandene Kleingartenanlage planungsrechtlich gesichert und gleichzeitig ein Gaststättenbetrieb im Vereinsheim ermöglicht. Kinderbelange werden nicht berührt.
Bebauungsplan 187 – Gewerbepark Hibernia
Der Bebauungsplan Gewerbepark Hibernia wird zurzeit nicht weitergeführt.
Bebauungsplan 216 - Riemker Straße
Mit dem Bebauungsplan Riemker Straße sollen städtebaulich unerwünschte Nutzungen ausgeschlossen werden. Bauliche Neuordnungen sind nicht vorgesehen. Kinderbelange werden nicht berührt.
Bebauungsplan 219 - Kanalstraße
Mit dem Bebauungsplan Kanalstraße sollen städtebaulich unerwünschte Nutzungen ausgeschlossen werden. Bauliche Neuordnungen sind nicht vorgesehen. Kinderbelange werden nicht berührt.
Bebauungsplan 232 – Roonstraße – Süd
Mit dem Bebauungsplan Roonstraße - Süd sollen städtebaulich unerwünschte Nutzungen ausgeschlossen werden. Bauliche Neuordnungen sind nicht vorgesehen. Kinderbelange werden nicht berührt.
Stadtbezirk Herne- Wanne
Bebauungsplan 33/1 – Wasserstraße
Mit dem Bebauungsplan Wasserstraße sollen städtebaulich unerwünschte Nutzungen im Planbereich zwischen Dorstener Straße und Corneliusstraße ausgeschlossen werden. Bauliche Neuordnungen sind nicht vorgesehen. Kinderbelange werden nicht berührt.
Bebauungsplan 56 Claudiusstraße 1. Änderung
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans soll der Standort der neuen Rheumaklinik sichergestellt werden. Die Freifläche „Schweinemarkt“ entfällt als inoffizielle Bewegungsfläche für Kinder.
Bebauungsplan 114 - Herrmannstraße 1. Änderung
Ein Teil der Festsetzungen des Bebauungsplanes Hermannstraße werden mit der 1. Änderung, entsprechend der tatsächlichen Entwicklung, zurückgestuft. Kinderbelange werden nicht berührt.
Bebauungsplan 212 - Berliner Straße/ Heidstraße / Karolinenstraße
Der Plan regelt ausschließlich Belange des Einzelhandels. Kinderbelange werden nicht berührt.
Bebauungsplan 214 - Berliner Straße / Herner Straße
Der Plan regelt ausschließlich Belange des Einzelhandels. Kinderbelange werden nicht berührt.
Bebauungsplan 221 - Dorstener Straße / Herner Straße
Der Plan regelt ausschließlich Belange des Einzelhandels. Kinderbelange werden nicht berührt.
Bebauungsplan 222 - Dorstener Straße / Ackerstraße
Der Plan regelt ausschließlich Belange des Einzelhandels. Kinderbelange werden nicht berührt.
Bebauungsplan 223 - Dorstener Straße / Nord
Der Plan regelt ausschließlich Belange des Einzelhandels. Kinderbelange werden nicht berührt.
Bebauungsplan 224 - Dorstener Straße / Süd
Der Plan regelt ausschließlich Belange des Einzelhandels. Kinderbelange werden nicht berührt.
Bebauungsplan 230 - Freizeitpark Wananas
Nach dem Brand der Einrichtung Wananas soll eine neue, an Wassersport orientierte Freizeiteinrichtung geschaffen werden. Ein fertiges Bäderkonzept liegt zurzeit noch nicht vor.
Landesprogramme Nordrhein – Westfalen
Der Rat der Stadt Herne hat bereits in seiner Sitzung am 18.10.2011 das Stadtumbaugebiet Herne-Mitte festgelegt und das entsprechende städtebauliche Entwicklungskonzept beschlossen. Das Konzept sieht verschiedene Handlungsfelder wie
Mit der Stadtumbaumaßnahme sollen Einzelmaßnahmen mit förderfähigen Kosten in der Stadterneuerung in Höhe von 19,3 Millionen Euro im Zeitraum von 2013 bis 2022 realisiert werden. Zur Verbesserung der Spielflächenversorgung im Stadtkernbereich von Herne – Mitte ist vorgesehen, die Spielflächen an der Hoheneickstraße, Auf der Insel / Goethestraße, Overwegstraße, Spielplatz in der Grünanlage Am Bergelmanns Hof und im Grünzug Hölkeskampring umfassend neu zu gestalten.
Auf der Grundlage des Fördermittelantrags der Stadt Herne aus dem Jahr 2011 hat die Bezirksregierung Arnsberg im Dezember 2012 eine erste Bewilligung mit förderfähigen Kosten in Höhe von 1,1 Millionen Euro erteilt.
Mit der Genehmigung des Haushaltssanierungskonzepts 2013 durch die Kommunalaufsicht ist die aufschiebende Bedingung des Zuwendungsbescheides eingetreten und es kann mit der Umsetzung der Stadtumbaumaßnahme begonnen werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat