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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2013/0369  

Betreff: Berücksichtigung von Kinderbelangen in der Bauleitplanung;
Berichtszeitraum 2012/2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Ihjeij, Tel. 3014
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
26.06.2013 
des Jugendhilfeausschusses zurückgezogen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
16.10.2013 
des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In 2012/13 wurden folgende aktive Bauleitpläne behandelt und in den kommunalpolitischen Gremien vorgestellt und beschlossen:

 

 

Stadtbezirk Sodingen

Bebauungsplan    38  - Pöppinghauser Straße/ Schleusenweg 5. Änderung

 

Die noch freien Baugrundstücke sollen mit einer heute eher nachgefragten niedriggeschossigen Doppelhausbebauung bebaut werden. Hierzu bedarf es einer Planänderung. Die Versorgungsquote beträgt im Spielbezirk 402 17qm/ Kind und deckt somit die zusätzliche Nachfrage nach Spielfläche ab.

 

Bebauungsplan  215  - An der Linde / Börniger Aesche

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 108 wurde auf eine Klimaschutzsiedlung im Bereich An der Linde / Börniger Aesche reduziert. Der neue Entwurf – Bebauungsplan Nr. 215 liegt noch nicht vor. Der berührte Spielbezirk 409 ist theoretisch mit 5,2 qm/ Kind zufriedenstellend versorgt. Zum Spielbezirk ist anzumerken, dass dieser durch die Castroper Straße in einen Nord – und einen Südteil halbiert ist. Die vorhandene Spielgelegenheit befindet sich nördlich der Castroper Straße, an der Vellwig – Schule. Es fehlen Spielangebote für jüngere Kinder südlich der Castroper Straße.

 

Bebauungsplan 138 -   Schüchtermannstraße Aufhebung

 

Die Bauvorhaben im Plangebiet sind seit einem Jahrzehnt bereits realisiert. Avisierter Abschluss des Aufhebungsverfahrens ist Frühjahr 2013. Kinderbelange sind nicht berührt.

 

Bebauungsplan  225 -  Uhlandstraße

 

                                     Der Bebauungsplan sieht 18 neue Wohneinheiten als Einzel– und Doppelhäuser vor. Die Erschließungsstraße wird als Spielstraße festgesetzt.

 

VBP 3 -                          Gewerkenstraße

 

Mit diesem Vorhaben bezogenen Plan ist die Umsiedlung eines in      Herne ansässigen Gewerbebetriebes beabsichtigt. Kinderbelange wurden nicht berührt.

 

 

VBP 4 -                           Diedrichstraße

 

Nach dem Abriss der Grundschule Diedrichstraße ist mit diesem      Vorhaben bezogenen Plan der Bau eines Lebensmittelmarktes beabsichtigt. Der Spielflächenversorgung im Spielbezirk 404 unterschreitet den Orientierungswert mit -0,62 qm/ Kind. Der Nachbarbezirk 403, gegenüberliegende Straßenseite der Horsthauser Straße hingegen weist einen Wert von 331 qm / Kind auf. Der Spielplatz an der Horsthauser Straße ist für ältere Schulkinder geeignet und wird auch von Ihnen angenommen. Rechnet man den Spielplatz Diedrichstraße mit 2.400 qm auf die nachfragenden Klein- und Schulkinder um, beträgt die Versorgungsquote 8,1 qm/ Kind.

 

Stadtbezirk Eickel

 

Bebauungsplan  172 -  Burgstraße/ Reichsstraße

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird das Schulgelände der Realschule An der Burg zugunsten des Tennisplatzes verkleinert. Der Bebauungsplan wird voraussichtlich im Juli 2013 Rechtskraft erhalten.

 

Bebauungsplan  209  - Grünzug Salzstrecke

 

Mit diesem Bebauungsplan ist beabsichtigt, die ehemalige, durch     den Ortskern verlaufende Bahntrasse in Röhlinghausen zu einer parkartigen Grünverbindung umzugestalten. Der Streckenabschnitt mit dem Spielplatz zwischen Marktplatz und Fritz – Reuter – Straße wird zurückgebaut. Für die Grünverbindung ist der Einbau von Spielelementen beabsichtigt. Der infrage kommende Spielbezirk 207 verfügt aktuell über eine gute Spielflächenversorgung von 9,71 qm/ Kind.

 

Bebauungsplan  226 -  Dorstener Straße / Herzogstraße

 

Der Plan regelt ausschließlich Belange des Einzelhandels. Kinderbelange werden nicht berührt.

 

Umlegungsgebiet                   Tiefenbruch

 

     Für das Umlegungsgebiet wird eine Bodenordnung (Neuzuschnitt von Grundstücken) zugunsten einer neuen Wohnbebauung angestrebt. Im Zentrum der beabsichtigten Wohnbaumaßnahme ist ein Spielplatz der Kategorie C vorgesehen. Derzeit ruht das Verfahren.

 

VBP                5 -                     Pluto V

 

    Der VBP 5 – Pluto V schließt eine Teilfläche des Bebauungsplans 189 mit dem Ziel der Bebauung von Doppelhäusern ab. Die Rechtskraft ist im Herbst 2013 zu erwarten.

 

Stadtbezirk Herne- Mitte

 

Bebauungsplan   52                  Am Schrebergarten

 

              Dieser Bebauungsplan reduziert Verkehrsfläche   und einen kleinen Teil der Kleingartenanlage Am Schrebergarten in Herne – Süd zugunsten einer Fläche für Abwasserbeseitigung. Auf Höhe des Spielplatzes verläuft der Abwassergraben geschlossen. Der Spielplatz wird nicht berührt. Kinderbelange werden nicht betroffen. Die Rechtskraft des Plans ist in 2013 zu erwarten.

 

Bebauungsplan 120                  Holper Heide 1. Änderung

 

Mit diesem Plan ist die Änderung einer Teilfläche Mischgebiet in Wohngebiet beabsichtigt. Der Verfahrensschritt der Offenlegung wird 2013 stattfinden. Der angrenzende Spielplatz Josef – Hengsbachstraße ist nicht betroffen.

 

Bebauungsplan 152 K  Kleingartenanlage Herne – Baukau

 

              Mit der Weiterführung des Bebauungsplans wird die vorhandene Kleingartenanlage planungsrechtlich gesichert und gleichzeitig ein Gaststättenbetrieb im Vereinsheim ermöglicht. Kinderbelange werden nicht berührt.

 

Bebauungsplan  187 – Gewerbepark Hibernia

 

              Der Bebauungsplan Gewerbepark Hibernia wird zurzeit nicht weitergeführt.

 

Bebauungsplan 216  -  Riemker Straße

 

              Mit dem Bebauungsplan Riemker Straße sollen städtebaulich unerwünschte Nutzungen ausgeschlossen werden. Bauliche Neuordnungen sind nicht vorgesehen. Kinderbelange werden nicht berührt.

 

 

Bebauungsplan  219  - Kanalstraße

 

              Mit dem Bebauungsplan Kanalstraße sollen städtebaulich unerwünschte Nutzungen ausgeschlossen werden. Bauliche Neuordnungen sind nicht vorgesehen. Kinderbelange werden nicht berührt.

 

Bebauungsplan  232 – Roonstraße Süd

 

Mit dem Bebauungsplan Roonstraße - Süd sollen städtebaulich unerwünschte Nutzungen ausgeschlossen werden. Bauliche Neuordnungen sind nicht vorgesehen. Kinderbelange werden nicht berührt.

 

 

 

Stadtbezirk Herne- Wanne

 

Bebauungsplan  33/1 – Wasserstraße

 

              Mit dem Bebauungsplan Wasserstraße sollen städtebaulich unerwünschte Nutzungen im Planbereich zwischen Dorstener Straße und Corneliusstraße ausgeschlossen werden. Bauliche Neuordnungen sind nicht vorgesehen. Kinderbelange werden nicht berührt.

 

Bebauungsplan  56      Claudiusstraße   1. Änderung

 

              Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans soll der Standort der neuen Rheumaklinik sichergestellt werden. Die Freifläche „Schweinemarkt“ entfällt als inoffizielle Bewegungsfläche für Kinder.

 

Bebauungsplan 114 -   Herrmannstraße 1. Änderung

 

              Ein Teil der Festsetzungen des Bebauungsplanes Hermannstraße werden mit der 1. Änderung, entsprechend der tatsächlichen Entwicklung, zurückgestuft. Kinderbelange werden nicht berührt.

 

Bebauungsplan  212 -  Berliner Straße/ Heidstraße / Karolinenstraße

 

              Der Plan regelt ausschließlich Belange des Einzelhandels. Kinderbelange werden nicht berührt.

 

Bebauungsplan  214  - Berliner Straße / Herner Straße

 

              Der Plan regelt ausschließlich Belange des Einzelhandels. Kinderbelange werden nicht berührt.

 

Bebauungsplan  221  - Dorstener Straße / Herner Straße

 

              Der Plan regelt ausschließlich Belange des Einzelhandels. Kinderbelange werden nicht berührt.

 

Bebauungsplan  222  - Dorstener Straße / Ackerstraße

 

              Der Plan regelt ausschließlich Belange des Einzelhandels. Kinderbelange werden nicht berührt.

 

Bebauungsplan  223  - Dorstener Straße / Nord

 

              Der Plan regelt ausschließlich Belange des Einzelhandels. Kinderbelange werden nicht berührt.

 

Bebauungsplan  224  - Dorstener Straße / Süd

 

              Der Plan regelt ausschließlich Belange des Einzelhandels. Kinderbelange werden nicht berührt.

 

 

Bebauungsplan  230 -  Freizeitpark Wananas

 

Nach dem Brand der Einrichtung Wananas soll eine neue, an Wassersport orientierte Freizeiteinrichtung geschaffen werden. Ein fertiges Bäderkonzept liegt zurzeit noch nicht vor.

 

Landesprogramme Nordrhein – Westfalen

 

Der Rat der Stadt Herne hat bereits in seiner Sitzung am 18.10.2011 das Stadtumbaugebiet Herne-Mitte festgelegt und das entsprechende städtebauliche Entwicklungskonzept beschlossen. Das Konzept sieht verschiedene Handlungsfelder wie

  • Wohnumfeld, Verkehr und Umwelt,
  • Wohnen,
  • Reaktivierung von Brachen und mindergenutzten Flächen,
  • attraktives Stadtzentrum,
  • Stadtteilleben und Stärkung der lokalen Ökonomie vor.

Mit der Stadtumbaumaßnahme sollen Einzelmaßnahmen mit förderfähigen Kosten in der Stadterneuerung in Höhe von 19,3 Millionen Euro im Zeitraum von 2013 bis 2022 realisiert werden. Zur Verbesserung der Spielflächenversorgung im Stadtkernbereich von Herne – Mitte ist vorgesehen, die Spielflächen an der Hoheneickstraße, Auf der Insel / Goethestraße, Overwegstraße, Spielplatz in der Grünanlage Am Bergelmanns Hof und im Grünzug Hölkeskampring umfassend neu zu gestalten.

Auf der Grundlage des Fördermittelantrags der Stadt Herne aus dem Jahr 2011 hat die Bezirksregierung Arnsberg im Dezember 2012 eine erste Bewilligung mit förderfähigen Kosten in Höhe von 1,1 Millionen Euro erteilt.

Mit der Genehmigung des Haushaltssanierungskonzepts 2013 durch die Kommunalaufsicht ist die aufschiebende Bedingung des Zuwendungsbescheides eingetreten und es kann mit der Umsetzung der Stadtumbaumaßnahme begonnen werden.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Friedrichs)

Stadtrat