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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.:42.01 Bez.:Eigene Sportstätten | Nr.: 7.420118.700.500 Bez.: | - 357.000,00 |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt,
a. dass die Sozialräume für die Vereine SV Fortuna 31 Herne e. V., DJK Elpeshof 1963 e. V. und Rot Weiss Türkspor Herne 79/09 e.V. nach den vorliegenden Planungen errichtet werden,
b. dass dem Verein FC Marokko nach der Schließung der Sportanlage Jürgens Hof eine vergleichbare Sportanlage (z. B. Sportplatz Am Stadtgarten) angeboten wird,
c. dass die Vereine (unter Punkt a) einen Zuschuss für die Errichtung der Sozialräume in Höhe der tatsächlichen entstehenden Kosten erhalten,
d. dass die Vereine (unter Punkt a) einen Zuschuss zum Ausbau der Container in Höhe von 7.000,00 Euro pro Einheit erhalten.
Sachverhalt:
1. Ausgangssituation
Das Fußballzentrum Horsthausen soll in seinem endgültigen Ausbaukonzept aus 2 Großspielfeldern sowie 2 Kleinspielfeldern bestehen. Beide Großspielfelder sowie die Kleinspielfelder sind bereits errichtet worden. Zusätzlich soll zu den bereits vorhandenen 2 Umkleidegebäuden eine weitere Umkleideeinheit errichtet werden. Diese Arbeiten werden nunmehr unmittelbar aufgenommen. Zu dieser geplanten Umkleideeinheit müssen noch weitere Sozialgebäude für Vereine errichtet werden. Diese Vereinssozialräume sollen ebenfalls im Jahr 2013 errichtet werden.
2. Entscheidung der Zugehörigkeit zur Platzanlage
Für die Planung der neuen Sozialräume und des Belegungsplanes für die Gesamtanlage musste zunächst festgelegt werden, wer das Fußballzentrum nutzen darf.
Die neue Doppelsportanlage an der Horsthausen Str. sollte ursprünglich von 4 Vereinen genutzt werden, so wie es in der bisherigen Praxis üblich ist. Bei der Zusammenlegung der betroffenen Sportanlagen (Horsthausen I und II, Jürgens Hof und Nordstraße) sind aber insgesamt 6 Sportvereine betroffen. Durch intensive Überlegungen wurde der Kreis der Nutzer einvernehmlich auf 5 Vereine erhöht.
Die Entscheidung, welche Vereine auf der Anlage beheimatet sind, wurde in einem Auswahlverfahren herbeigeführt, dort wurde insbesondere auf Zuverlässichkeit und Ortsgebundenheit Wert gelegt, die sportlichen Qualitäten wurden nur sekundär bewertet. Die nunmehr aufgeführten Vereine haben die Zuweisung erhalten:
? DJK Elpeshof 1963 e. V.
? Rot Weiss Türkspor Herne 79/09 e.V.
? SV Fortuna 31 Herne e. V.
? DJK Falkenhorst Herne 1909 e.V.
? Sportvereinigung e.V. 12/26 Herne-Horsthausen
Das Auswahlverfahren wurde von einer Kommission durchgeführt, die aus dem Vorsitzenden des Sportausschusses, dem Vorsitzenden des Stadtsportbundes dem Vorsitzenden des Fußballkreises und einem Vertreter der Sportverwaltung bestand.
Die Vereine DJK Elpeshof, Rot-Weiß Türkspor und SV Fortuna Herne kommen zur Doppelsportanlage bzw. auf diese zurück. Aus diesem Grund wird der Neubau von Vereinsräumen ausnahmsweise übernommen. Die bereits bestehenden Gebäude auf anderen Anlagen werden damit nicht entschädigt. Die Vereine bekommen pro Einheit (Container) einen festen Zuschuss für den Innenausbau, dieser beträgt pro Einheit 7.000,00 Euro.
3. Sozialräume
Die Sozialräume auf der Anlage sollen im Verhältnis von Vereinsgröße sowie bereits vorhandenen Räumen und Mannschaftsanzahl festgelegt werden. Die Berechnung ergibt folgendes Ergebnis:
? SV Fortuna Herne – 6 Einheiten (1. OG)
? DJK Elpeshof - 3 Einheiten (EG)
? Rot Weiß Türkspor - 2 Einheiten (EG)
Insgesamt müssen aber 12 Einheiten bestellt werden. In einem Container muss ein Hausanschlussraum sowie der von den Vereinen geforderte Krafttrainingsraum errichtet werden.
Die innere Gestaltung der Räume wird durch die Vereine veranlasst, der Ausbau geschieht unmittelbar nach der Errichtung. Die Vereine sind für die Heizungs-versorgung selbst zuständig. Strom für die Beleuchtung und das Wasser für die Sozialräume werden gestellt.
In den Planungen der Vereinsräume sind bisher lediglich die WC Räume festgelegt worden. Weiterhin ist ein Abstellraum und der eigentliche Begegungsraum vorgegeben. Diese Vorgaben mussten festgelegt werden, um die Baugenehmigung zu beantragen. Der Bauantrag ist im Mai beim zuständigen Bereich eingegangen, nach der Genehmigung und der Haushaltsmittelfreigabe sowie der Beschlussfassung kann die Ausschreibung durchgeführt werden.
Nach den Kostenschätzungen des Planers werden für die Container, die Installationsarbeiten (WC etc.), die Haustechnik und das Zusatzdach Mittel in Höhe von rund 280.000,00 Euro brutto benötigt.
4. Ablauf der Baumaßnahme
Nach der möglichen positiven Beschlussfassung müssen Abstimmungsgespräche mit den Vereinen geführt werden. Der Planer hat bereits Kontakt mit dem Architekten, der für die Errichtung des neuen Umkleidegebäudes zuständig ist, aufgenommen. Beide Bauabläufe müssen möglichst gründlich miteinander koordiniert werden. Nach den Umbauarbeiten müssen die gerade erst errichteten Wegeverbindungen nachgearbeitet bzw. wiederhergestellt werden. Ein Bauzeitenplan kann erst nach Vorliegen der Genehmigung erstellt werden.
5. Finanzierung
Das PSP-Element Horsthausen weist noch freie Mittel in Höhe von 382.000,00 Euro auf. Die Kostenschätzung des Planers geht von 280.000,00 Euro aus. Die Zuschüsse an die Vereine betragen 77.000,00 Euro. Insgesamt ist die Maßnahme somit finanziert. Die Mittel müssen noch in den Zuschussbereich übertragen werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Anlagen:
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1 | öffentlich | Anlagen Sozialräume (521 KB) |