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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: --- | Nr.: --- Bez.: --- | --- |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: --- | Nr.: --- Bez.: --- | --- |
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen G.m.b.H.(WHE) wird die Weisung erteilt,
1. den Jahresabschluss 2012 der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen G.m.b.H. (WHE) mit einer Bilanzsumme von € 13.834.061,92 und einem Jahresergebnis von € 0,00 festzustellen und den Teilkonzernabschluss 2012 zu billigen,
2. dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen und
3. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund/Wuppertal, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2013 zu wählen und für die prüferische Durchsicht des Teilkonzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 zu beauftragen.
Sachverhalt:
Zu Punkt 1:
Der Jahresabschluss 2012 der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen G.m.b.H.(WHE) schließt mit einer Bilanzsumme von € 13.834.061,92 (Vorjahr: € 13.243.087,23) und mit einem Jahresergebnis in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 0,00) ab, weil der Verlust in Höhe von € 847.854,13 (Vorjahr: Verlust € 986.696,52) aufgrund des bestehenden Ergebnis-abführungsvertrages durch die Stadtwerke Herne AG ausgeglichen wird.
Die WHE hat einen Teilkonzernabschluss aufgestellt. Dieser schließt mit einer Bilanzsumme von € 33.358.649,08 (Vorjahr: € 24.887.780,55) und einem Konzernbilanzverlust von € 799.769,20 (Vorjahr: Konzernbilanzverlust € 3.251.025,49).
Zu Punkt 2:
Der Jahresabschluss 2012 der WHE ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund/ Wuppertal geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung erstreckte sich gem. § 112 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann sowohl den Mitgliedern des Aufsichtrates als auch der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt werden.
Zu Punkt 3:
Die Geschäftsführung schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund/ Wuppertal, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss zu wählen und für die prüferische Durchsicht des Teilkonzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 zu beauftragen.
Gem. § 13 Abs. 1 Ziffern 1, 2 und 4 obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Teilkonzernabschlusses, die Entlastung des Aufsichtrates und der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung.
Der Aufsichtsrat soll die Angelegenheiten gemäß § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der WHE in seiner Sitzung am 23.05.2013 vorberaten. Die Gesellschafterversammlung soll hierzu am 19.06.2013 die entsprechenden Beschlüsse fassen.
Der Jahresabschluss und Teilkonzernabschluss sind vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine.