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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss bestellt für den Rest der Wahlperiode 2009/2014 die städtische Bedienstete
Frau Ursula Kreß
Zur Schriftführerin für die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses.
Sachverhalt:
Gemäß § 3 Absatz 1 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 und § 52 Absatz 1 Gemeindeordnung für den Rat der Stadt Herne, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist die Niederschrift über die in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses gefassten Beschlüsse von der/dem Ausschussvorsitzenden und einem/r vom Ausschuss zu bestellende/n Schriftführer/in zu unterzeichnen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Gudrun Thierhoff
Stadträtin