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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2013/0290  

Betreff: Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH): Kapitalerhöhung bei der Betriebsgesellschaft Radio Herne mbH & Co. KG zum 01.06.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt - 28 49Aktenzeichen:FB 21/Bet.
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Erfurt, Susanne  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
07.05.2013 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: ---

Bez.: ---

Nr.: ---

Bez.: ---

---

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: ---

Bez.: ---

Nr.: ---

Bez.: ---

---

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt stimmt der Erhöhung des Kommanditkapitals der Betriebsgesellschaft Radio Herne mbH & Co. KG von 3.102.050,75 um 200.000,00 auf 3.302.050,75 € zu.

Die Kapitalanteile ergeben sich aus den ursprünglichen Beteiligungen der Gesellschafter bei Gesellschaftsgründung. Demnach entfallen auf die Zeitungsverlagsgesellschaft Westfalen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Essen-Dortmund (ZVW) 150.000,00 € (75 %) und auf die Vergensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) 50.000,00 € (25 %). Die Anteile sind mit Wertstellung 31.05.2013 einzuzahlen.

Nach der Einzahlung der Kapitalerhöhung beträgt der Anteil der ZVW 2.476.538,06 €. Der Anteil der VVH beträgt nach Einzahlung der Kapitalerhöhung 301.762,69 €.

 

 


Sachverhalt:

 

Bereits in der Sitzung des Rates der Stadt am 05.03.2013, Vorlage-Nr. 2013/0124, zur Aufstockung des Kommanditanteils seitens VVH bei der Betriebsgesellschaft Radio Herne mbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2012, erfolgte die Mitteilung, dass eine Regelung zur Verlustabdeckung 2013 frühzeitig zwischen den Gesellschaftern abgestimmt werden soll. Nach den bereits geführten Gesprächen soll aus Sicht beider Gesellschafter grundsätzlich der zu finanzierende Verlust der Betriebsgesellschaft Radio Herne mbH & Co. KG ab 2013 ff. auf einen Betrag von 200.000,00 € begrenzt werden, so dass die daraus resultierende maximale Verlustübernahme seitens der VVH auf 50.000,00 € (25 %) beschränkt wird.

 

Zwischenzeitlich liegt der Wirtschaftsplan 2013 der Betriebsgesellschaft Radio Herne mbH & Co. KG vor, der einen Fehlbetrag von T€ 189 vorsieht. Somit wird der erforderliche Kapitalbedarf, der durch eine weitere Erhöhung des Kommanditkapitals erfolgen soll, auf 200.000,00 € festgelegt. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages durch eine Kapitalerhöhung seitens der ZVW um 150.000,00 € (75 %) auf 2.476.538,06 € sowie der VVH in Höhe von 50.000,00 € (25 %) auf 301.762,69 €. Die Kapitalanteile ergeben sich aus den ursprünglichen Beteiligungen der Gesellschafter bei Gesellschaftsgründung.

 

Die Gesellschafterversammlung der Betriebsgesellschaft Radio Herne mbH & Co. KG soll in ihrer Sitzung am 07.05.2013 einen entsprechenden Beschluss fassen.

Gemäß § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der VVH obliegt der Gesellschafterversammlung die Entscheidung über diesen Sachverhalt. Die entsprechenden Beschlussfassungen sollen im Umlaufverfahren herbeigeführt werden.

 

Nachrichtlich:

Gleichzeitig soll in der nächsten Gesellschafterversammlung der Betriebsgesellschaft Radio Herne mbH & Co. KG ein Beschluss gefasst werden, der § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages dahingehend ändert, dass die Kommanditisten Gesellschafterdarlehen nur noch bis zu einer Gesamthöhe des 0,23 (ZVW) und 0,39 (VVH) -fachen des Betrages ihrer jeweiligen Kommanditeinlage zur Verfügung stellen. Derzeit können sie lt. Vertrag verpflichtet werden, Gesellschafterdarlehen bis zu einer Gesamthöhe des achtfachen Betrages ihrer jeweiligen Kommanditeinlage auszureichen.

 

Die Abstimmung über die dargestellte Vorgehensweise ist so kurzfristig erfolgt, dass die Vorlage direkt dem Rat zur Entscheidung zugeleitet wird.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

 


Anlagen:

Keine.