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Vorlage - 2013/0237  

Betreff: Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-;
Antrag der Firma Innospec Deutschland GmbH, Thiesstr. 61, 44649 Herne, auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von technischen Reinigungsmitteln gemäß § 16 BImSchG
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Krüwel, 2842
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
08.05.2013 
des Ausschusses für Umweltschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Firma Innospec Deutschland GmbH hat eine wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Technischen Reinigungsmitteln beantragt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist im vorliegenden Fall die Bezirksregierung Arnsberg. Im Einzelnen werden folgende Änderungen beantragt:

 

-              Erweiterung der Lageranlage „Tanklager Bau 490“ durch die Errichtung und den Betrieb von vier liegenden, beheizbaren Lagerbehältern mit einem Lagervolumen von jeweils max. 50 m³ in der vorhandenen Auffangwanne, inklusiv der Errichtung und den Betrieb einer Wärmekreisanlage zur Beheizung der wärmeisolierten Lagerbehälter.

 

-              Variable Nutzung der neuen Lagerbehälter für Flüssigkeiten (Rohstoffe und Produkte der Anlage Herstellung technischer Reinigungsmittel) die nach Betriebssicherheits-Verordnung nicht kennzeichnungspflichtig sind und höchstens die Merkmale umwelt- und wassergefährdende Flüssigkeiten (max. Wassergefährdungsklasse 2) umfassen. Sehr giftige bzw. giftige Stoffe sowie brandfördernde oder explosionsgefährliche Stoffe werden in der Lageranlage „Tanklager Bau 490“ nicht gelagert.

 

-              Ausrüstung der Lagerbehälter mit tankeigenen Pumpen zur Homogenisierung der Produkte und zum Transport über Rohrleitungen zu Produktionsgebäuden bzw. zur zentralen Befüll- und Entleerungsstelle.

 

-              Erhöhung der Lagerkapazität der Anlage zur Herstellung Technischer Reinigungsmittel für umwelt- und wassergefährdende, nach Betriebssicherheits-Verordnung nicht kennzeichnungspflichtige Flüssigkeiten um 200 m³ auf insgesamt max. 1.955.000 kg.

 

-              Festschreibung der Produktionskapazität der BImSchG-Anlage Herstellung technischer Reinigungsmittel auf max. 60.000 t/a an technischen Reinigern.

 

 

Durch die Errichtung und den Betrieb der vier neuen Lagerbehälter ergeben sich im Regelbetrieb keine zusätzlichen Emissionen des Betriebes. Die Befüllung und Entleerung der Tanks erfolgt im geschlossenen System (Gaspendelverfahren), Emissionen an luftverunreinigenden Stoffen entstehen nicht. Ebenso ergibt sich durch das beantragte Vorhaben keine Auswirkung auf die Geräuschsituation des Betriebes.

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Verwaltung hat im Rahmen der Beteiligung das beantragte Vorhaben geprüft und zu dem Vorhaben Stellung genommen.

 

Soweit sie nicht selber Genehmigungsbehörde ist, wird die Stadt im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren als kommunale Planungsbehörde, als Bauordnungsbehörde, Brandschutzdienststelle, Bodenschutzbehörde und Gesundheitsbehörde beteiligt. Eine Prüfung und Bewertung der anderen Belange wie z. B. Luftreinhaltung, Lärm, Eignung der vorhandenen Auffangwanne (VAwS) oder Störfallbetrachtung erfolgt durch die Genehmigungsbehörde.

 

Nebenbestimmungen (Auflagen) zur beantragten Genehmigung ergaben sich im vorliegenden Fall aus der baurechtlichen und brandschutztechnischen Prüfung des Vorhabens. Aus der Prüfung des Vorhabens durch den FB Gesundheit und der unteren Bodenschutzbehörde ergeben sich keine Nebenbestimmungen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Friedrichs