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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2013/0043  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 172, 1. Änderung - Burgstraße /Reichsstraße -, Stadtbezirk Eickel
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Sindram, Tel. 3007
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
07.03.2013 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
13.03.2013 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
21.03.2013 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Sportausschuss Vorberatung
10.04.2013 
des Sportausschusses beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Schulausschuss Vorberatung
18.04.2013 
des Schulausschusses beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
23.04.2013 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:               xxx

Bez.:

Nr.:                xxx

Bez.:

xxx

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:               xxx

Bez.:

Nr.:                xxx

Bez.:

xxx

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss

 

1.      nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf vom 14.01.2013 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 172, 1. Änderung Burgstraße / Reichsstraßeeinschließlich Begründung zustimmend zur Kenntnis.

 

2.              beschließt, den Entwurf vom 14.01.2013 einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a BauGB wird das Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

A. Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 50, Flurstücke 406 (tw.) 407, 417 (tw.) und 418 mit einer Fläche von rund 5.270 m2. Im Osten wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans durch die Reichsstraße, im Süden durch das Gelände des Tennisvereins TC Parkhaus Wanne-Eickel e. V., im Westen durch den bestehenden Fuß- und Radweg in der öffentlichen Grünfläche und im Norden durch das Gelände der Realschule am Berg begrenzt.

 

B. Planungsanlass und –erfordernis

Der seit 1991 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 172 „Burgstraße / Reichsstraße“ sieht für das Plangebiet eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbindung „Schule“ sowie ein Sondergebiet „Tennishalle“ vor. Die Realisierung des im Bebauungsplan vorgesehenen Spielfelds ist mittelfristig auf Grund der fehlenden Finanzierung nicht umsetzbar. Eine andere Nutzung der Fläche zu Schulzwecken wird nicht verfolgt. Zurzeit wird die Fläche als „Hundewiese“ genutzt.

 

Der Tennisverein TC Parkhaus Wanne-Eickel e. V. beabsichtigt, sein Platzangebot um zwei weitere, vereinseigene Hallenplätze zwischen der bestehenden Tennishalle und der Reichsstraße zu erweitern. Derzeit stehen dem TC Parkhaus neben sechs Außenplätzen zwei Hallenplätze zur Verfügung, womit der Verein an seine Kapazitätsgrenze gestoßen ist. Für die Errichtung einer Tennishalle ist die Änderung des rechtkräftigen Bebauungsplans erforderlich, da die beabsichtige Nutzung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Der TC Parkhaus Wanne-Eickel e. V. verfügt derzeit über rund 470 Vereinsmitglieder. Seit Jahren konnten die Mitgliederzahlen konstant gehalten und die Zahl der aktiven Mitglieder sogar ausgebaut werden. Sowohl mit der Realschule an der Burg als auch mit der benachbarten Grundschule am Eickeler Park bestehen Kooperationen. Diese Aktivitäten sollen nach Angaben des Vereins unbedingt beibehalten und nach Möglichkeit auch mit anderen Schulen ausgebaut werden. Durch die Bebauungsplanänderung wird die erforderliche Erweiterung der Kapazitäten in unmittelbarem, räumlichem Zusammenhang zu den bestehenden Vereinseinrichtungen ermöglicht werden.

 

E. Bisheriges Planverfahren

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2011 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 172, 1. Änderung – Burgstraße / Reichsstraße im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 10. November 2011 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die am 10. Mai 2012 erfolgte.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Eickel wurde durch die Fraktion Die Grünen die Prüfung einer Planungsalternative für die Neuerrichtung der zwei zusätzlichen Tennisplätze angeregt (siehe Anlage 7). Vorgeschlagen wurde, dass ein Platz auf dem Gelände der Realschule zwischen Sport- und Tennishalle errichtet wird und ein Platz neben dem Clubhaus des Tennisvereins auf einer Wiese, die jetzt als Kinderspiel- und Beach-Tennisplatz genutzt wird. Im Ergebnis der Gegenüberstellung überwiegen die Vorteile und geringeren Nachteile der Ursprungsplanung gegenüber der Planalternative. Die weiteren in der Bürgerbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen, führten aber ebenfalls nicht zu einer Änderung des Planentwurfs. Daher soll die Ursprungsplanung weiter verfolgt werden.

 

 

F. Weitere Vorgehensweise

Als nächster Schritt des Bebauungsplanverfahrens sind die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgesehen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Friedrichs)

   Stadtrat

   

Anlagen:

Anlagen:

1.      Übersichtsplan Lage des Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 172, 1. Änderung

2.      Entwurf des Bebauungsplans Nr. 172, 1. Änderung im Maßstab 1 : 500 i. d. F. zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (1 Exemplar je Fraktion)

3.      Begründung i. d. F. zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die folgenden Anlagen der Begründung bzw. der Sitzungsvorlage sind der Sitzungsvorlage im Ausdruck als Zusammenfassungen beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschließenden Gremien digital im Ratsinformationssystem sowie jeder Fraktion auf CD zur Verfügung gestellt.

4.      Lärmgutachten (TÜV Nord), Juni 2010

5.      Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Biologische Station Östliches Ruhrgebiet), Dezember 2012

6.      Untergrunduntersuchungen auf dem Grundstück Burgstraße / Ecke Reichsstraße in Herne (Harreß Geotechnik GmbH), September 1989

7.      Alternativenprüfung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Übersichtsplan Lage des Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 172, 1. Änderung (820 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Entwurf des Bebauungsplans i. d. F. zur Offenlage (2640 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 Begründung i. d. F. zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (627 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 Lärmgutachten (873 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 Artenschutzrechtliche Vorprüfung (4656 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6 Untergrunduntersuchungen auf dem Grundstück Burgstraße Ecke Reichsstraße in Herne (8154 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 7 - Alternativenprüfung (3016 KB)