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Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 26.09.2012 (2012/0605) hat der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung insbesondere dazu beauftragt, bis zum August 2018 den Ausbau der U3-Kinderbetreuung bedarfsgerecht zu gestalten.
Ausdrücklich wurde die Verwaltung aufgefordert, auf kurzfristige Platzangebote flexibel zu reagieren.
Vor diesem Hintergrund möchte die Verwaltung bereits vor der für die nächste JHA-Sitzung geplanten Vorlage eines detaillierten Ausbaukonzeptes für den Gesamtzeitraum 2013/2018 zunächst die für das Jahr 2013 bereits konkret angebotenen Ausbaumaßnahmen darstellen.
1. Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung im Haus Breddestr. 14 der Arbeiterwohlfahrt
Die Arbeiterwohlfahrt Ruhr-Mitte (AWO) hat mit Schreiben vom 04.09.2012 ihre Bereitschaft erklärt, die derzeitige Geschäftsstelle an der Breddestr. 14 im Stadtbezirk Herne-Mitte in eine Kindertageseinrichtung umzubauen und diese in eigener Trägerschaft zu führen.
In den nachfolgenden Abstimmungsgesprächen zwischen der AWO und dem Fachbereich Kinder-Jugend-Familie wurde Einvernehmen darüber erzielt, im Haus Breddestr. 14 eine 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung für insgesamt 50 Kinder (16 unter dreijährige und 34 über dreijährige Kinder) vorzusehen.
Die Eröffnung der neuen Kita kann zum 01.08.2013, spätestens aber bis zum 01.12.2013 erfolgen.
Die Absicht der AWO ist deckungsgleich mit der Erwartung der Antragsteller zur JHA-Vorlage vom 26.09.2013 (2012/0605), im Stadtbezirk Herne-Mitte auch nichtkonfessionelle Betreuungsangebote zu machen.
2. Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung an der Bielefelder Str. 58
Der Eigentümer des Grundstücks Bielefelder Str. 58 hat in einem Gespräch am 05.09.2012 erklärt, dass er auf dem Grundstück Bielefelder Str. 58 im Stadtbezirk Eickel eine Kindertageseinrichtung errichten und diese an einen von der Stadt Herne in Abstimmung mit dem Eigentümer zu benennenden Träger vermieten möchte; für die Höhe der Miete werden die Basiszahlen des Landesjugendamtes Münster akzeptiert.
Nach Besichtigung erscheint das Grundstück gut dazu geeignet, dort eine 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung für insgesamt 50 Kinder (16 unter dreijährige und 34 über dreijährige Kinder) zu errichten.
Die Eröffnung der neuen Kita kann zum 01.08.2013, spätestens aber bis zum 01.12.2013 erfolgen.
Beim Fachbereich Kinder-Jugend-Familie liegen mehrere Interessensbekundungen von Verbänden und Organisationen vor, die für die Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung in Betracht kommen.
3. Erweiterung der Kindertageseinrichtung Juri-Gerus-Weg 11 um eine Gruppe Typ II sowie Umwandlung einer Gruppe Typ III in Typ I
Der Eigentümer der Kita Juri-Gerus-Weg 11, die von der TKL Lebenshilfe Wanne-Eickel GmbH betrieben wird, hat seine Bereitschaft dazu erklärt, die derzeitige 5-Gruppen-Einrichtung im Stadtbezirk Herne-Mitte zum 01.08.2013 um eine zusätzliche Gruppe des Typs II für 10 unter dreijährige Kinder zu erweitern. Ferner soll eine Gruppe des Typs III in eine Gruppe des Typs I umgewandelt werden. Dadurch entstehen weitere 6 Plätze für unter dreijährige Kinder; 14 derzeitige Plätze für über dreijährige Kinder werden abgebaut.
Der derzeitige Mietvertrag zwischen dem Eigentümer und der TKL Lebenshilfe Wanne-Eickel GmbH wurde dazu bereits entsprechend ergänzt.
Der Eigentümer errichtet die zusätzlichen Gruppen mit eigenen Finanzmitteln; die derzeitigen Mietzahlungen werden nicht erhöht, lediglich der Zeitpunkt der erstmaligen Kündigungsmöglichkeit wurde vom auf den 01.12.2030 verschoben.
Die Eröffnung der neuen Gruppen kann zum 01.08.2013, spätestens aber bis zum 01.12.2013 erfolgen.
Diese Maßnahme ist sicherlich die kostengünstigste Möglichkeit, kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder zu schaffen.
4. Erweiterung der Kindertageseinrichtung Friedrich-Brockhoff-Str. 23 im Stadtbezirk Wanne um eine Gruppe Typ II
5. Erweiterung der Kindertageseinrichtung Grabenstr. 1 im Stadtbezirk Herne-Mitte um eine Gruppe Typ II
Die Eigentümer der o.a. Kitas, die von der TKL Lebenshilfe Wanne-Eickel GmbH betrieben werden, haben ihre Bereitschaft dazu erklärt, die derzeitigen 5-Gruppen-Einrichtungen zum 01.08.2013 um je eine zusätzliche Gruppe des Typs II für 10 unter dreijährige Kinder zu erweitern.
Die derzeitigen Mietverträge zwischen den Eigentümern und der TKL Lebenshilfe Wanne-Eickel GmbH sollen dazu entsprechend ergänzt werden.
Die Eigentümer errichten die zusätzlichen Gruppen mit eigenen Finanzmitteln; die derzeitigen Mietzahlungen werden nicht erhöht, lediglich der Zeitpunkt der erstmaligen Kündigungsmöglichkeit wird um 10 Jahre verschoben.
Die Eröffnung der neuen Gruppen kann zum 01.08.2013, spätestens aber bis zum 01.12.2013 erfolgen.
Diese Maßnahmen sind sicherlich die kostengünstigsten Möglichkeiten, kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder zu schaffen.
6. Umwandlung einer Gruppe Typ I in eine Gruppe Typ II in der Kindertageseinrichtung Jürgen-von-Manger-Str. 6 - 10 im Stadtbezirk Sodingen
Der Träger der Kita Jürgen-von-Manger-Str. 6 - 10, die TKL Lebenshilfe Wanne-Eickel GmbH, hat auf der Basis des dortigen Nachfrageverhaltens festgestellt, dass dort Plätze für die Betreuung über dreijähriger Kinder in Plätze für unter dreijährige Kinder umgewandelt werden können.
Dadurch entstehen zu den bereits vorhandenen 6 Plätzen weitere 4 Plätze für unter dreijährige Kinder; 14 derzeitige Plätze für über dreijährige Kinder werden abgebaut.
Die Umwandlung der Gruppe kann zum 01.08.2013, spätestens aber bis zum 01.12.2013 erfolgen.
Mit dieser Maßnahme können kostengünstig und kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Zusammenfassung:
Kindertageseinrichtung | Plätze U3 | Plätze Ü3 |
Breddestr. 14 | 16 | 24 |
Bielefelder Str. 58 | 16 | 24 |
Juri-Gerus-Weg 11 | 16 | - 6 |
Friedrich-Brockhoff-Str. 23 | 10 | 0 |
Grabenstr. 1 | 10 | 0 |
Jürgen-von-Manger-Str. 6 - 10 | 4 | - 14 |
Gesamtsummen: | 72 | 28 |
Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie wird die termingerechte Umsetzung dieser ihm konkret angebotenen Maßnahmen ausdrücklich fördern und regelmäßig begleiten.
Weitere in der Planung befindliche Maßnahmen werden im Gesamtkonzept zum U3-Ausbau 2013/2018 beschrieben und auf der Basis des JHA Beschlusses vom 26.09.2012 mit den geforderten Daten hinterlegt.
Die von der Jugendhilfeplanerin im September 2012 vorgelegten U3-ÜPlanungsdaten gehen bei Umsetzung aller bisher geplanten und beschlossenen U3-Ausbaumaßnahmen von einem Angebot von 1.130 Betreuungsplätzen aus.
Mit diesem Betreuungsangebot kann eine 32,09 %ige Versorgungsquote erzielt werden.
Die Erweiterung des Betreuungsangebots um 72 zusätzliche Plätze führt zu einer Erhöhung der Versorgungsquote um 2,05 % auf insgesamt 34,14 %.
Die Verwaltung sieht in der Einrichtung neuer Kindertageseinrichtungen durch Träger, die bisher in Herne noch keine Kita betreiben, eine insbesondere auch für die Eltern sinnvolle Erweiterung der örtlichen Trägervielfalt. Je nach Status des jeweiligen Trägers wird zuvor die formelle Anerkennung durch den Jugendhilfeausschusses beantragt werden.
Der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie wird seine Vorschläge für die Einbeziehung neuer Träger damit verknüpfen, dass diese neben den gesetzlich vorgegebenen auch die in der Arbeitsgemeinschaft der Tageseinrichtungen für Kinder (AGTE) erarbeiteten und für alle Herner Kindertageseinrichtungen vereinbarten Qualitätsstandards anerkennen und umsetzen; dazu zählt aktuell die Beteiligung am Projekt KECK / KOMPIK.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Gudrun Thierhoff
Stadträtin
Anlagen: