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Vorlage - 2013/0014  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 - Pluto V - ,
Stadtbezirk Eickel
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Bau-gesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Muhss, 3001
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Böhnke, Bianca
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
22.01.2013 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
07.02.2013 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
13.02.2013 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
26.02.2013 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss

 

1.      nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf vom 08.01.2013 für das Plangebiet des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 -PlutoV- einschließlich Begründung zustimmend zur Kenntnis.

 

2.              beschließt, den Entwurf vom 08.01.2013 einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a BauGB wird das Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

 

 

Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

    

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich wird begrenzt von der Heinrich-Imbusch-Straße im Südwesten, dem Grundstück Heinrich-Imbusch-Straße 20 im Westen, dem Landschaftspark Pluto V im Norden, der städtischen Gewerbebrache (Flurstücke 379 und 343) im Nordosten und den Grundstücken Heinrich-Imbusch-Straße 12 sowie Bulmker Straße 20 bis 30 im Südosten. Der Geltungsbereich umfasst die Liegenschaften Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 57, Flurstücke 342, 372, 373, und 374.

 

 

B. Planungsanlass und -erfordernis

 

Die Stadt Herne hat am südöstlichen Rand des Landschaftsparks Pluto V Gewerbeflächen erworben, um sie teils als Grünraum, teils als Wohnbauland zu entwickeln. Eingerahmt von diesen Flächen liegt das private Gewerbegrundstück einer Fensterbaufirma, das ebenfalls zu Wohnbauland entwickelt werden soll. Für diese drei Baugebiete, im Programm zur Entwicklung von Wohnbaulandflächen (WEP) der Stadt Herne mit „Eickel 1 a-c / Bulmker Straße“ gekennzeichnet, besteht ein Erschließungskonzept, das neben der verkehrlichen Erschließung vor allem die Ableitung des Niederschlagwassers beinhaltet. Um das Erschließungskonzept auf der privaten WEP-Fläche „Eickel 1b“ der Fensterbaufirma sicherzustellen, besteht das Erfordernis, einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Die Firma MBM Hochbau GmbH beabsichtigt an diesem Standort 6 freistehende Einfamilienhäuser sowie 12 Doppelhaushälften zu errichten. Die hierzu erforderlichen Erschließungsanlagen sollen ebenfalls von der Firma MBM Hochbau GmbH gebaut werden.

 

Das Vorhaben befindet sich in einem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch. Aufgrund des Planerfordernisses hat die Firma MBM Hochbau GmbH am 4. Juni 2012 über ihren beauftragten Architekten erklärt, dass sie einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellen möchte. Die Firma MBM Hochbau GmbH soll hierzu Erschließungsträgerin sein. Ihr stehen die betroffenen Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans insgesamt zur Verfügung.

 

Vor dem Hintergrund einer Entwicklung im bisherigen Innenbereich kann ein solcher Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht sind dadurch entbehrlich.

 

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ermöglicht eine städtebaulich sinnvolle Nachfolgenutzung auf dem bisherigen Gewerbegrundstück. Mit diesem Vorhaben kann die Wohnraumversorgung mit Einfamilienhäusern im Ortsteil Röhlinghausen ergänzt werden.

 

 

D. Inhalte der Planung

 

Die Baugebiete des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 werden durch eine Stichstraße, die als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt wird, erschlossen. Festgesetzt werden zwei „Allgemeine Wohngebiete“ im Sinne von § 4 BauNVO mit Einzel- und Doppelhäusern. Die Einfamilienhäuser sollen zweigeschossig sein, die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl auf 0,4 / 0,8 begrenzt werden. Die innere Erschließung der Baugebiete wird durch Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sichergestellt.

 

 

E. Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

 

Die Möglichkeit zur Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB hat das Baugesetzbuch mit der Änderung vom 21.12.2006 geschaffen. Für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

 

 

 

F. Bisheriges Planverfahren

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 05.07.2012 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die am 22.11.2012 erfolgte. Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.

 

 

G. Weitere Vorgehensweise

 

Nach der öffentlichen Auslegung wird zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.5 ein Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Herne geschlossen. Dieser wird im wesentlichen Regelungen zum Ausbau der Erschließungsanlagen sowie zur Gestaltung der Wohnhäuser beinhalten.

 

Als nächster Verfahrensschritt ist ggf. ein Abwägungsbeschluss und der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 -Pluto V- vorgesehen.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Friedrichs)

   Stadtrat

 


Anlagen:

 

 

 

1.      Übersichtsplan: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5
 

2.      Bebauungsplan Nr. 5 i.d.F. zur öffentlichen Auslegung vom 08.01.2013 nach § 3 Abs. 2 BauGB  (1 Exemplar je Fraktion)
 

3.      Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5
(1 Exemplar je Fraktion)

 

4.      Begründung i.d.F. zur öffentlichen Auslegung vom 08.01.2013 nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

5.      Artenschutzuntersuchung des Büros „Landschaft + Siedlung“ vom Oktober 2009

 

6.      Lärmschutzgutachten des „TÜV Nord“ vom Mai 2009

 

7.      Bodengutachten des Büros „Borchert + Lange“ vom Juli 2001

 

8.      Entwässerungstechnisches Konzept des Büros „Dr. Leßmann“ vom Oktober 2008

 

9.      Stellungnahme zur bergbaulichen Einwirkung der „RAG Deutsche Steinkohle“ vom November 2012

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Übersichtsplan (719 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_VBP 5_Pluto V (1809 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_VEP zum VBP 5 (5741 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_Begründung zum VBP 5 (584 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5_Artenschutzgutachten (1596 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6_Lärmgutachten (3505 KB)      
Anlage 9 7 öffentlich Anlage 7_Bodengutachten_ (10348 KB)      
Anlage 7 8 öffentlich Anlage 8_Entwässerungskonzept (1804 KB)      
Anlage 8 9 öffentlich Anlage 9_Bergbau_Stellungnahme (658 KB)