|
|
Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: xxx Bez.: | Nr.: xxx Bez.: | xxx |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: xxx Bez.: | Nr.: xxx Bez.: | xxx |
Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.152 K, Kleingartenanlage Herne - Baukau, gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Die Kleingartenanlage Herne-Baukau liegt im nördlichen Teil des Stadtbezirks Herne-Mitte, nahe der Bahnhofstraße und südlich des Rhein-Herne-Kanals.
Das Plangebiet 152 K, Kleingartenanlage Herne - Baukau umfasst die Kleingartenanlage Herne-Baukau, die jüdische Begräbnisstätte (Gemarkung Baukau, Flur 7, Flurstücke 321 bis 323) sowie Grünflächen nördlich und westlich der Kleingartenanlage (Gemarkung Horsthausen, Flur 2, Flurstück 164 und Flur 1, Flurstück 65; Gemarkung Baukau, Flur 6, Flurstücke 316 und 65) sowie die dazwischen liegende Straßenfläche in der Verlängerung des Hoverkamps.
Im Westen grenzt der Planbereich an die Wohngrundstücke Hoverskamp 25 b – e, 15,13 und 12 und an die rückwärtigen Grundstücke Robert-Grabski-Straße 52, 54, 56, 58 und 60, im Süden an die städtische Zuwegung zur Kleingartenanlage Holper Heide sowie an die rückwärtigen Wohngrundstücke der Straße Holper Heide 8a, 9a, 9b, 10a, 10b, 12a bis 15b.
Die Ostgrenze wird durch den Grenzverlauf der Kleingartenanlage zum benachbarten Landschaftsraum, Gemarkung Horsthausen, Flur 2, Flurstück 157 und Flurstück 159 bestimmt.
B. Planungsanlass und -erfordernis
Für die Sicherung der Herner Kleingärten, deren Grundstücke sich nicht im Eigentum der Stadt befinden, hat der Rat der Stadt Herne am 31.03.1987 die Aufstellung von Kleingartenbebauungsplänen beschlossen, um diese Anlagen auch zukünftig als Kleingärten zu sichern.
Durch die Umwandlung des Rhein-Herne-Kanals vom industriebedeutsamen Transportweg und der Emscher vom Abwasserkanal zum Emscher-Landschaftspark, einer regional bedeutsamen Freizeitzone, hat sich der Stellenwert der angrenzenden, hochattraktiven alten Kleingärten verändert. Dadurch ist auch das Vereinsheim der Kleingartenanlage Herne-Baukau in den Sommermonaten zu einem Ruhe- und Treffpunkt für Spaziergänger und Fahrradfahrer geworden. Um dieser Nachfrage von Erholungssuchenden nachzukommen, soll die Entwicklung des Vereinsheims zu einem allgemeinen Gaststättenbetrieb ermöglicht werden.
Da der Bebauungsplanentwurf sowohl sachlich als auch räumlich vom Entwurf von 1987 abweicht, wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit diesem Bebauungsplan ist beabsichtigt, nicht nur die traditionelle Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes zu sichern, sondern sie auch in die Freizeitzone des Rhein-Herne-Kanals aktiv einzubinden. Hierzu soll ein gastronomisches Angebot in der Kleingartenanlage sowohl den Wünschen der Kleingärtner als auch der zahlreichen Besucher, die die Freizeitzone als Spaziergänger, Wanderer oder Radfahrer nutzen, gerecht werden.
Durch den Bebauungsplan werden die Nutzungsansprüche klar abgegrenzt. Der Bebauungsplan schafft zum einen die planungsrechtliche Grundlage für den Betrieb einer Gaststätte, zu anderen die gesicherte Weiterführung der Kleingartenanlage.
D. Voraussichtliche Inhalte der Planung
Die Kleingartenanlage Baukau soll im Bebauungsplan Nr. 152 K durch die Festsetzung „Private Grünfläche“ mit der Zweckbindung „Kleingärten“ gesichert werden. Im Bereich des Vereinsheims wird durch die Festsetzung „Sondergebiet / Gastronomie“ die Vorraussetzung für eine Gaststätte innerhalb der Kleingartenanlage ermöglicht.
Das Areal der unter Denkmalschutz stehenden jüdischen Begräbnisstätte wird als „Öffentliche Grünfläche“ festgesetzt. Weitere Grünflächen außerhalb der Kleingartenanlagen werden mit der Festsetzung „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ nachhaltig gesichert.
Die Zufahrt und Zuwegung zur Kleingartenanlage und der Sonderbaufläche für Gastronomie bleibt durch die Festsetzung von Geh- und Fahrrechten auf den vorhandenen Wegen gewährleistet. Ebenso bleibt die vorhandene Stellplatzanlage durch eine entsprechende Festsetzung erhalten.
E. Weitere Vorgehensweise
Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Parallel dazu soll auch eine frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Nach diesen Beteiligungen wird der überarbeitete Bebauungsplanentwurf den bürgerschaftlichen Gremien zum Beschluss zur Offenlage wieder vorgelegt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
( Stadtrat)
Anlagen:
1. Übersichtsplan: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 152 K, Kleingartenanlage Herne-Baukau im Stadtgebiet, Maßstab 1:10.000
2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 152 K, Maßstab 1:1.000 (ein Exemplar je Fraktion)
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 1_Übersichtsplan_BP152K (607 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage 2_Entwurf BP 152 KGA- Baukau (11758 KB) |