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Sachverhalt:
Die verschiedenen Regionalplanungsbehörden in Nordrhein-Westfalen (Bezirksregierungen sowie für sein Verbandsgebiet der RVR) verwenden gegenwärtig unterschiedliche Methodiken zur (rechnerischen) Flächenbedarfsermittlung im Rahmen einerseits der Regionalplanung und andererseits der landesplanerischen Zielanpassung und Genehmigung von Flächennutzungsplänen und FNP-Änderungen. Um hier eine methodische Vereinheitlichung zu erreichen und dem Nachhaltigkeitsziel einer Reduzierung der Flächeninanspruchnahme stärker Geltung zu verschaffen hat die in der Staatskanzlei angesiedelte Landesplanungsbehörde im November 2012 den Entwurf des Erlasses zur Siedlungsflächenbedarfsermittlung vorgelegt.
Der Erlass basiert auf einem vom Land beauftragten, im Oktober 2012 vorgelegten Gutachten des Instituts für Stadtbauwesen und Stadtverkehr (ISB) der RWTH Aachen (Prof. Dr. Dirk Vallée).
Der Erlassentwurf zur Siedlungsflächenbedarfsermittlung wird ergänzt durch den Entwurf eines Erlasses zur Einführung eines landeseinheitlichen Siedlungsflächen-Monitorings.
Während das Ziel der landesplanerischen Vorgabe methodischer Standards für die Flächenbedarfsermittlung im Rahmen der Regionalplanung ebenso zu begrüßen ist wie ein landeseinheitliches Siedlungsflächen-Monitoring, das an den positiven Erfahrungen mit dem im Verbandsgebiet des RVR umgesetzten Systems „ruhrFIS“ anknüpfen kann, erweist sich die konkrete Bedarfsermittlungsmethodik als ungeeignet und insbesondere für schrumpfende Städte sowie für das Ruhrgebiet insgesamt als ausgesprochen problematisch.
Die kreisfreien Städte und Kreise des Ruhrgebietes wie auch der RVR hatten bereits im April 2012 zum Entwurf des ISB-Gutachtens kritisch Stellung genommen. Die vorgebrachten Kritikpunkte haben jedoch zu keiner substanziellen Verbesserung des Gutachtens geführt. Die kreisfreien Städte haben ihre Kritik in einer Stellungnahme gegenüber dem Städtetag zum Erlassentwurf daher erneuert (siehe Anlage). Gleichzeitig hat auch die Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr (wmr) eine äußerst kritische Stellungnahme verfasst. Die kommunalen Spitzenverbände haben zu Erlassentwurf und Gutachten jeweils eine gemeinsame Stellungnahme gegenüber der Staatskanzlei abgegeben.
Die Landesplanungsbehörde hat inzwischen angekündigt, Gutachten und Erlassentwurf lediglich noch als „erste Vorarbeiten“ zur Vereinheitlichung der Flächenbedarfsberechnung zu betrachten, die als Grundlagen für die weitere Diskussion und eine Erprobung in enger Abstimmung mit den Regionalplanungsbehörden dienen sollen. In diesem Rahmen erscheint eine weitere kritische Begleitung durch die Kommunen zur Gewährleistung der kommunalen Planungshoheit erforderlich. Eine Information der Fachausschüsse zu der Thematik erfolgt parallel in einer Reihe von Städten sowie auch im verfahrensbegleitenden Ausschuss zum RFNP.
Die möglichen Auswirkungen des Erlassentwurfs bzw. des ihm zugrunde liegenden Gutachtens stellen sich für die einzelnen Städte sehr unterschiedlich dar. Deutlich wird aber insgesamt, dass besonders die Wirtschaftsflächenbedarfe ausgesprochen restriktiv ermittelt werden und in einem Großteil der Städte unterhalb der bereits heute in der (regionalen) Flächennutzungsplanung dargestellten Mengengerüste liegen. Dies hätte gemäß Erlassentwurf zur Konsequenz, dass die Regionalplanungsbehörde gemeinsam mit der Kommune zu prüfen haben, wie Bauflächen wieder dem Freiraum zurückgeführt werden können.
Für Herne stellt sich die Situation folgendermaßen dar:
Für Wohnbauflächen ergibt sich für einen 15-jährigen Planungszeitraum nach dem Gutachten ein rechnerischer Bedarf von 3 ha (brutto). Dem stehen gemäß ruhrFIS verfügbare Flächenreserven von 34,8 ha (netto) gegenüber. Die Folge wäre das Erfordernis zur planerischen Löschung von ca. 90% der Herner Wohnbauflächenreserven. Hier wirkt sich allerdings ein Fehler in der Haushaltsprognose des Landes für Herne aus, so dass davon auszugehen ist, dass der rechnerische Bedarf auch nach der vorgelegten Methodik signifikant höher ist als 3 ha.
Für Wirtschaftsflächen ergibt sich nach der vorgeschlagenen Methodik für Herne ein Bedarf von 46 ha. Dem stehen gemäß ruhrFIS Reserven von 80,9 ha entgegen. Verschiebungen ergeben sich hier noch durch die unterschiedliche Anrechnung bestimmter Flächenkategorien. Evident ist jedoch, dass sich ein erheblicher rechnerischer Flächenüberhang ergeben würde. Im Resultat würde die Regionalplanungsbehörde die Stadt zur planerischen Rückentwicklung von Wirtschaftsflächen drängen. Die Entwicklung von Brachflächen wie insbesondere des Bereichs General Blumenthal als Wirtschaftsfläche wäre damit planungsrechtlich substanziell in Frage gestellt.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
(Stadtrat)
Anlagen:
– Stellungnahme AG der kreisfreien Städte des Ruhrgebiets zum Entwurf des Erlasses zur Siedlungsflächenbedarfsermittlung (im Rahmen der Beteiligung gegenüber dem Städtetag NRW abgegeben am 06.12.12)
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Stellungnahme AG der kreisfreien Ruhrgebietsstädte zum Bedarfsermittlungserlass (29 KB) |