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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: xxx Bez.: | Nr.: xxx Bez.: | xxx |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: xxx Bez.: | Nr.: xxx Bez.: | xxx |
Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6, Zeppelinstraße gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt im Stadtbezirk Herne Eickel südlich der Zeppelinstraße und umfasst die Flurstücke Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 54, Flurstücke 251, 252 und 782 mit einer Größe von rund 6.670 m2. Im Osten wird der Geltungsbereich durch die Hauptstraße, im Süden durch die Grundstücke der Wohnbebauung nördlich der Martinstraße und im Westen durch das Grundstück Zeppelinstraße 7 begrenzt.
B. Planungsanlass und –erfordernis
Der Vorhabenträger - die v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel – will auf den Grundstücken Zeppelinstraße 3 bis 5 unter Einbeziehung des denkmalgeschützten Pfarrhauses ein Wohnhaus für Menschen mit Behinderung und angegliederte Räume für tagesstrukturierende Angebote realisieren. Das bisherige Pfarrhaus sowie die Gemeindebüronutzung sollen Anfang 2013 in das Gebäude Zeppelinstraße 1 umziehen. Der Garagenhof auf dem Flurstück 252 ist abgängig.
Der Standort ist auf Grund der Nähe zu den Zentren Wanne und Eickel sowie zu Einzelhandelseinrichtungen, einer Parkanlage und Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs sehr gut für die Ansiedlung der geplanten Einrichtung geeignet. Da der Baublock im rückwärtigen Bereich bislang unbebaut ist, ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Bauvorhabens notwendig. Darüber hinaus soll die konkretisierte Planung eng mit den Belangen der Denkmalpflege abgestimmt werden.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Im Plangebiet soll ein zweigeschossiges, l-förmiges Wohngebäude entstehen, das durch ein gläsernes Zwischenglied mit dem denkmalgeschützten Pfarrhaus verbunden wird. Die geplante Nutzung umfasst ein Wohnheim für Menschen mit Behinderungen sowie Angebote zur Tagesstrukturierung. Im Sinne der Inklusion ist hier ein Bezug zum Stadtteil wie auch der öffentliche Charakter des Angebotes dem Projektgedanken immanent. Das Wohnheim zusammen mit den gestalteten Außenanlagen soll 24 Menschen, verteilt auf vier Wohngruppen, als Wohn- und Lebensraum dienen. Ein entsprechendes Fachkonzept zur detaillierten Erläuterung der geplanten Einrichtung ist der Vorlage beigefügt (siehe Anlage 5).
D. Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Die Möglichkeit zur Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB hat das Baugesetzbuch mit der Änderung vom 21.12.2006 geschaffen. Für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses an diesem Vorhaben soll jedoch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.
E. Voraussichtliche Inhalte der Planung
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung wird entsprechend dem Bauvorhaben im weiteren Verlauf des Verfahrens abgestimmt werden. Besonderes Augenmerk muss auf eine denkmalgerechte Gestaltung des Vorhabens sowie auf ein angemessenes Maß der baulichen Nutzung gelegt werden. Die Höhe der zu errichtenden baulichen Anlagen wird auf zwei Vollgeschosse begrenzt werden. Als Bauweise wird eine offene Bauweise festgesetzt.
F. Weitere Vorgehensweise
Es ist vorgesehen, als nächsten Verfahrensschritt die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
1. Übersichtsplan: M 1 : 5.000 mit Lage des Geltungsbereichs im Stadtgebiet
2. Plangrundlage: M 1 : 500 mit Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 – Zeppelinstraße (jeweils 1 Exemplar je Fraktion)
3. Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des Verfahrens
4. Städtebauliche Entwurfsskizzen
5. Fachkonzept
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Übersichtsplan Zeppelinstr (470 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage 2 - Plangrundlage - M 1-500 mit Geltungsbereich des VBP Nr. 6 – Zeppelinstraße (871 KB) | ||||
3 | öffentlich | Anlage 3 - Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des Verfahrens (1147 KB) | ||||
4 | öffentlich | Anlage 4 - Städtebauliche Entwurfskizzen (192 KB) | ||||
5 | öffentlich | Anlage 5 - Fachkonzept (167 KB) |