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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Herne spricht sich für die Einführung sogenannter „intelligenter Stromzähler“ bei den Stadtwerken Herne aus.
2. Die Verwaltung erstellt in Zusammenarbeit
a) mit den Sozialbehörden einen Ausnahmenkatalog, der besonders schutzbedürftige Personengruppen definiert (z.B. Familien mit Kindern, Alleinerziehende oder ältere und chronisch kranke Menschen), die generell von einer kompletten Sperrung von der Energieversorgung ausgeschlossen werden.
b) mit den Sozialbehörden und der Stadtwerke Herne AG ein datenschutzrechtlich gesichertes Verfahren zur Information von Menschen, die von Stromsperren betroffen sind und unter den Ausnahmekatalog fallen.
3. Der Rat der Stadt Herne empfiehlt den Mitgliedern im Aufsichtsrat der Stadtwerke Herne, folgende Beschlüsse im Aufsichtsrat der Stadtwerke Herne herzuleiten:
a) Zur Vermeidung von kompletten Stromsperren für Kunden im Zahlungsverzug durch die Stadtwerke Herne ersetzt die Stadtwerke Herne AG die aktuellen Stromzähler durch sogenannte „intelligente“ Stromzähler, die es ermöglichen, die Energieversorgung zu drosseln.
b) Langfristig ersetzt die Stadtwerke Herne alle aktuellen Stromzähler durch „intelligente“ Stromzähler.
c) Bei drohenden Energiesperren bei Kunden der Stadtwerke Herne AG, die unter den Ausnahmekatalog der besonders schutzbedürftigen Personengruppen fallen, wird generell auf eine Stromsperre verzichtet.
d) Die Stadtwerke Herne AG überprüft die Einführung des sozial-ökolögischen Sockeltarifmodells.
Sachverhalt:
Der Ausstieg aus der Atomenergie und der Energiegewinnung aus klimaschädlichen fossilen Brennstoffen muss unumkehrbar bleiben. Im Interesse kommender Generationen muss die Umstellung auf erneuerbare Energien gefördert werden. Das „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) in der gegenwärtigen Fassung ist dafür
denkbar ungeeignet und wird momentan in allen demokratischen Parteien kritisch diskutiert. Obwohl die Strompreise an der Strombörse fallen, wird die EEG-Umlage weitgehend über steigende Strompreise für Privathaushalte finanziert, während es großzügige Befreiungen für die Großindustrie gibt.
Gerade in strukturschwachen Gebieten wie dem Ruhrgebiet mit den bekannten Armutsrisiken kann diese soziale Schieflage bei der Finanzierung der Energiewende für große Bevölkerungsteile zu einem existenziellen Problem werden. Deshalb ist die Kommunalpolitik gefordert, das ihr mögliche zu tun, um die Energiepreise möglichst stabil zu halten und damit die Akzeptanz von erneuerbaren Energieformen zu erhöhen.
Denn: In einer hoch entwickelten, durch und durch technisierten Gesellschaft, ist ein menschenwürdiges Leben ohne entsprechende Energieversorgung nahezu unmöglich. Deshalb stehen auch die kommunalen Eigenbetriebe in der Pflicht, nach ihren Möglichkeiten zur Bewältigung der Problematik beizutragen.
Strom ist Teil der Grundversorgung, deshalb dürfen Stromsperren nur die Ultima Ratio sein. Die staatlichen Sozialleistungen beinhalten keine Kostenerstattung für die Stromversorgung. Aber nicht nur Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen geraten auf Grund ständig steigender Energiepreise und Lebenshaltungskosten immer öfter in Zahlungsverzug gegenüber den Stadtwerken, sondern auch Geringverdiener bis hinein in den Mittelstand.
Analog zum Projekt der RheinEnergie erneuert die Stadtwerke Herne zunächst in Haushalten, die von Stromsperren bedroht sind, die Stromzähler durch sogenannte „intelligente Stromzähler“, die es auch ermöglichen, die Stromstärke zu drosseln. Mit diesem Minimalstrom ist beispielsweise der Betrieb einer Herdplatte, der Heizungsanlage oder einer Glühlampe möglich. Dieses Modell wurde auf der Bundeskonferenz der Verbraucherschutzminister im September diskutiert und wird vom Bund der Energieverbraucher vehement unterstützt.
Stromsperren bei besonders Schutzbedürftigen, wie beispielsweise Familien mit Kindern oder Alleinerziehenden, sollen ausgeschlossen werden. Eine Liste besonders schutzbedürftiger Personen soll erstellt werden, die von der kompletten Sperrung der Energieversorgung ausgenommen sind. Damit kann das Risiko, dass Kinder oder kranke und behinderte Menschen sich durch offene Flammen, Notstromaggregate oder ähnliches selbst in Lebensgefahr bringen, deutlich verringert werden. Eine wechselseitige Information zwischen Sozialbehörden, Stadtwerke Herne und den Betroffenen ist zur zukünftigen Vermeidung bzw. zur aktuellen Problemlösung bei drohenden Stromsperrungen Voraussetzung.
Der Sockeltarif für Strom entlastet einkommensschwache Haushalte und stellt eine Grundversorgung auch bei steigenden Strompreisen sicher. Gleichzeitig führt die Umstellung des Tarifsystems dazu, dass im Gegensatz zu heute der sparsame Umgang mit Energie belohnt und hohe Verbräuche entsprechend verteuert werden.
Dies fördert den Klimaschutzgedanken und trägt dazu bei, die soziale Schieflage bei der Energiepreisgestaltung zu mildern. Das Sockeltarifmodell kann so gestaltet werden, dass es kostenneutral für die Ertragslage der Stadtwerke umgesetzt werden kann.