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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vorliegende Handlungsanweisung zur Erkennung und Beurteilung von Kindeswohlgefährdung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Kick) und Einführung zum 01.10.2005 wurden unter anderem die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz bei Kindeswohlgefährdung verändert.
Ein deutlicher Schwerpunkt des Gesetzes ist die „ Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl“.
In § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) wurde vom Gesetzgeber der Schutzauftrag des Jugendamtes differenzierter dargelegt und gegenüber der früheren gesetzlichen Grundlage konkretisiert.
Mit der gesetzlichen Neuregelung erfolgt zwar keine Neuorientierung im Hinblick auf den der Jugendhilfe zukommenden Schutzauftrag, jedoch nahm der Gesetzgeber einige Klarstellungen und Korrekturen vor. Eine weitere Konkretisierung fand zum 01.01.2012 statt.
Im Einzelnen handelte es sich um u.a. folgende Anforderungen, die das Jugendamt gemäß § 8a SGB VIII erfüllen muss:
¨ Wahrnehmung gewichtiger Anhaltspunkte
¨ Abschätzung des Gefährdungsrisikos
¨ Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte
¨ Einbezug von Personensorgeberechtigten in die Abschätzung des Gefährdungsrisikos
¨ Einbezug von Kindern und Jugendlichen in die Abschätzung des Gefährdungsrisikos
¨ Verschaffung eines unmittelbaren Eindrucks von dem Kind und seiner persönlichen Umgebung
¨ Angebot zur Abwendung der Gefährdung notwendiger und geeigneter Hilfen
Die beiliegende Handlungsanweisung zur Erkennung und Beurteilung von Kindeswohlgefährdung soll
¨ die Qualität der Aufgabenerfüllung sichern
¨ Fehlermöglichkeiten durch eindeutige Anleitungen und Vorgaben reduzieren
¨ Transparenz des jeweiligen Verfahrensstands und der möglichen Schnittstellen ermöglichen
¨ nachvollziehbare Strukturen zum Schutz der Mitarbeiter/innen bei ggf. notwendiger juristischer Prüfung schaffen
Die Handlungsschritte des Konzeptes sind verbindlich.
Neue Mitarbeiter/innen werden durch die / den zuständigen TeamleiterIn eingeführt. Die nun vorliegende Handlungsanweisung ersetzt die bisherige aus dem Jahre 2006.
Die nachfolgende Anlage ist Bestandteil dieser Handlungsanweisung.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Gudrun Thierhoff
Stadträtin
Anlagen: