|
|
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung
Herne-Mitte nimmt die beabsichtigte Eintragung der Wohnhäuser Altenhöfener
Straße 18, 24; Bochumer Straße 27,
32 , 40, 43 und Hermann-Löns-Straße 64 in die Liste der Baudenkmäler der Stadt
Herne gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege von Denkmälern im Lande
Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz) vom 11.03.1990 (GV NRW 1980 S.
226/SGV NRW 224) zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Objektbeschreibung
Das 3 ½-geschossige
Wohnhaus mit Mansarddach wurde 1909 für den Herner Architekten L. Schömann
innerhalb einer geschlossenen Bebauung errichtet.
Die
Fassade ist mit unterschiedlich ausgeführten Putzflächen und einigen
Stuckelementen in Formgebung des Neuklassizismus gestaltet. Eine weitere
Gliederung erfährt das Gebäude durch das Dachgesims und ein Sohlbankgesims im
zweiten Obergeschoss. Unterhalb des Sohlbankgesimses im zweiten Obergeschoss
wird die horizontale Gliederung zusätzlich durch einen breiten Putzfries mit
Blattmotiven betont. Die Obergeschosse weisen mittig einen zweigeschossigen
Erker auf. In diesem Bereich ist das Drillingsfenster mit versetztem Kämpfer
und Segmentbogen bedeutend. Der Abschluss des Erkers wird durch ein Gesimsband
betont. Über dem Erker setzt sich im Dachgeschoss ein mächtiges Dachhaus fort.
Charakteristisches Merkmal der straßenseitigen Fassade sind die gleichmäßig
angeordneten noch historischen Holzfenster, insbesondere das Erkerfenster mit
versetztem Kämpfer im ersten Obergeschoss. Der Eingangsbereich mit Rundbogen
ist mit einer schlichten Hauseingangstür aus Holz mit Oberlicht ausgestattet.
Im
Inneren sind die Wohnungsabschlusstüren, das Holztreppenhaus mit
Antrittspfosten sowie der historische Fliesenbelag im Hausflur des Erdgeschosses
noch im Original erhalten.
Denkmalwert
ist das Wohnhaus im Inneren und Äußeren.
Das
Gebäude ist bedeutend für die Stadt Herne, weil es die Entwicklung auch im
Hinblick auf Wohnverhältnisse in der Zeit um 1900 dokumentiert und
veranschaulicht. Die Zeit um 1900 ist die Zeit des größten wirtschaftlichen
Aufschwungs und der Stadtwerdung Hernes.
Für die
Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche Gründe hinsichtlich der
Städtebaugeschichte nicht nur Hernes, sondern auch des Ruhrgebietes vor, weil
Herne wie kaum eine andere Stadt im Ruhrgebiet während des Zweiten Weltkrieges
weitgehend unbeschädigt geblieben ist.
Das einzelne Haus Altenhöfener Straße 18 ist geeignet, diesen Umstand im
Detail zu erforschen und darzustellen.
Für einen
Denkmalwert sprechen auch städtebauliche Gründe, weil das Gebäude als
Bestandteil der historistischen
Bebauung an der Altenhöfener Straße und dem Umfeld der katholischen
Kirche das Bild und den Charakter dieses Viertels erheblich prägt.
Im
Anhörungsverfahren wurden von Seiten der Eigentümerin gegen die beabsichtigte
Listeneintragung Bedenken geäußert. In einem ausführlichen Beratungsgespräch
konnten die Bedenken noch nicht vollständig ausgeräumt werden.
ALTENHÖFENER
STRAßE 24
Objektbeschreibung
Das
3½-geschossige Wohnhaus mit Mansarddach wurde um 1913 für den Herner
Gutsbesitzer Schulte-Hiltrop innerhalb einer geschlossenen Bebauung errichtet.
Die
Putzfassade ist mit Formelementen des Neuklassizismus gestaltet. Die Obergeschosse
weisen mittig einen zweigeschossigen Erker mit drei schmalen Fensterbahnen auf.
Im ersten OG werden diese durch kannelierte Pilaster mit Kapitellen und im zweiten OG mit einer männlichen
und einer weiblichen plastischen Figur begrenzt. In den Brüstungsfeldern der
Erkerfenster und als Fensterbekrönung
sind unterschiedliche fleurale Motive angeordnet. Prägnant ist das
mächtige vierachsige Dachhaus mit seitlichen Voluten und großem Dreiecksgiebel.
Hier ist ein kleines Fenster mit einer Akanthus-Volutenbekrönung angeordnet.
Die Fassade wird horizontal durch Stock- und Sohlbankgesimse, die über den
Erker hinweggeführt sind, gegliedert.
Der
rundbogige Eingangsbereich wird durch getreppte Gewände geschmückt.
Die
ursprüngliche kassettierte Hauseingangstür aus Holz und oberer Belichtung mit
Radialsprossen ist noch erhalten.
Im
Erdgeschoss unterhalb des Erkers ist ein dreibahniges Fenster mit Vorhangbögen
angeordnet.
Bei den
Fenstern handelt es sich noch um die historischen Holzfenster mit
Sprossenteilung.
Sowohl
die historische Hauseingangstür als auch die Sprossenfenster bestimmen den
Charakter der straßenseitigen Fassaden.
Denkmalwert
ist das Gebäude im Inneren und Äußeren.
Begründung
des Denkmalwertes
Das
Gebäude ist bedeutend für die Stadt Herne, weil es mitsamt der umliegenden
Bebauung die in den ersten zwei Jahrzehnten vor dem Zweiten Weltkrieg besonders
intensive bauliche Entwicklung bezeugt. Hierbei ist an diesem Gebäude
insbesondere abzulesen, wie sich um 1913 repräsentative Bauformen in einer Mischung
aus Jugendstil und Historismus entwickelten.
Für die
Erhaltung und Nutzung des Gebäudes liegen wissenschaftliche Gründe
hinsichtlich der Regionalgeschichte vor, weil die Bausubstanz der Stadt Herne
während des Zweiten Weltkrieges weitgehend unbeschädigt geblieben ist. An dem
einzelnen Gebäude Altenhöfener Straße 24 kann insbesondere die
Stadtbaugeschichte und Stilgeschichte im Ruhrgebiet besonders gut erforscht
werden.
Außerdem
sprechen für den Denkmalwert städtebauliche Gründe, weil das Objekt als
Bestandteil einer geschlossenen Straßenbebauung aus der Zeit vor dem Ersten
Weltkrieg einprägsamer Bestandteil eines historistischen Stadtviertels um die
katholische Kirche Herz-Jesu an der Altenhöfener Straße ist.
Im
Anhörungsverfahren wurden von Seiten der Eigentümerin gegen die beabsichtigte
Listeneintragung grundsätzlich keine Bedenken geäußert.
Das
Gebäude wurde im Jahre 1902 für den Bremer Apotheker H. Rotermund errichtet.
Das
2½-geschossige Wohn- und Geschäftshaus zeigt sich mit einer Putzfassade
gestaltet in der Formensprache der Neurenaissance.
Das
Obergeschoss ist symmetrisch aufgeteilt. In der Mittelachse dominiert ein
eingeschossiger, ornamentierter Erker mit Dreiecksgiebel und Glockenverdachung.
Der
Erker setzt auf Volutenkonsolen auf. Darüber befindet sich, innerhalb der
Walmdachfläche, ein veränderter Dacherker mit Dreicksgiebel.
An
der freistehenden Seitenfassade zeigt der Dacherker noch den ursprünglichen
Schweifgiebel.
Im
ersten Obergeschoss sind je zwei Fenster durch eine gemeinsame Verdachung mit
einem Dreiecksgiebel zusammengefasst. Die Giebelfelder sind mit plastischen
Frauenköpfen geschmückt.
Im
Erdgeschoss befindet sich jeweils außen ein aufwendig gestalteter Eingangsbereich
mit einem Rundbogen. Er wird von ornamentierten Pilasterauflagen mit
Volutenkapitellen gefasst.
Darauf
aufsetzend ein Architrav und ein bekrönender Dreiecksgiebel. Die Schlusssteine
der Bögen bilden Löwenköpfe.
Der
rechte Eingang führt in eine Apotheke mit großem Segmentbogenfenster mit
mittlerem Steinkreuz und rundbogiger Ummauerung der Fensterflügel. Dieses
Fenstermotiv wiederholt sich an der Seitenfassade.
Im
Obergeschoss wird durch die vertikale Diamantquaderung an den Gebäudekanten das
Objekt nochmals optisch gefasst.
Horizontal
wird die Fassade durch ein umlaufendes Stockwerkgesims gegliedert.
Der
Fassadenabschluss im Traufbereich ist mit einem, durch die Dacherker
unterbrochenen, Kranzgesims mit dem Motiv des Eierstabes auf Konsolen verziert.
Die
Haustüren und Fenster wurden teilweise erneuert.
Die
Inneneinrichtung des Verkaufsraumes der Apotheke ist in den wandfesten
Bestandteilen, also im Regal- und Schubladensystem, weitgehend aus der Zeit um
1902 erhalten. Aus dieser Zeit scheinen nach jetzigem Kenntnisstand auch einige
Tresen zu stammen. Es handelt sich um teilweise recht aufwändige Holzeinbauten
in der Formgebung des Jugendstils.
Einige
Veränderungen im Dachbereich sowie an Fenstern und Türen beeinträchtigten zwar
das Objekt, lassen jedoch den Denkmalwert des Gebäudes nicht untergehen.
Denkmalwert
ist das Gebäude im Inneren und Äußeren, sowie insbesondere auch in der
wandfesten Ausstattung des Verkaufsraumes der Apotheke.
Die
Tresen in diesem Verkaufsraum sind denkmalwert, soweit sie der wandfesten
Ausstattung zugehören.
Begründung
des Denkmalwertes
Das
Gebäude ist bedeutend für die Stadt Herne, weil es als repräsentatives Gebäude
an der Hauptstraße der Stadt mit zu den prägenden Bauten der Jahrhundertwende
gehört.
Es
bezeugt den Repräsentationsanspruch und den wirtschaftlichen Aufschwung der
Stadt Herne um 1900.
Für
die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes liegen wissenschaftliche Gründe
hinsichtlich der Baugeschichte der Stadt Herne sowie insbesondere der
Baugeschichte hinsichtlich des Bautypes "Apotheke" in der Zeit um
1900 vor.
Ferner
sprechen für den Denkmalwert auch städtebauliche Gründe, da das Gebäude, als
Bestandteil der einheitlich über den zweiten Weltkrieg erhalten gebliebenen
historischen Bebauung an dieser Straße, das Erscheinungsbild charakterisiert.
Im
Anhörungsverfahren wurden von Seiten des Eigentümers gegen die beabsichtigte
Listeneintragung keine grundsätzlichen Bedenken geäußert.
BOCHUMER
STRAßE 32
Objektbeschreibung
Das 2½-geschossige
Wohnhaus mit Satteldach wurde 1894 errichtet. Bauherr und Architekt war der
Baugewerkemeister P. Otzen aus Herne.
Die
symmetrisch gestaltete Ziegel-Putzfassade ist in Formgebung des Neubarock
gestaltet. Über dem zweiachsigen Mittelrisalit erstreckt sich im Dachgeschoss
ein mächtiger Volutenschweifgiebel. Das Giebelfeld wie auch das Giebelgesims
ist mit schneckenähnlichen Ornamenten verziert. Im oberen Teil des Giebels hebt
sich ein engelähnliches Gesicht von dem Mauerwerk ab.
Eine
vertikale Gliederung erfählt das Gebäude durch Einfassung der Hausecken und
Risalitenkanten mit Putz- und Diamantquader. Die horizontale Gliederung ist
durch einen verputzten Sockel mit Gesims, Putzbänder in Höhe der Sohlbänke und
Kämpfer der Fenster und Stockwerkgesims gegeben. Das Traufgesims ist mit
ornamentierten Konsolen geschmückt. Sämtliche Fenster werden durch aufwendige
Putzrahmungen eingefasst. Weiterhin werden die Fenster mit Bekrönungen mit
Dreiecksgiebeln im Erdgeschoss und Rundbogengiebeln mit Muschelwerk im
Obergeschoss geschmückt. Die Fensterbrüstungen sind reichhaltig ornamentiert.
Im Obergeschoss mit dem Motiv eines Beschlagwerkes und im Erdgeschoss mit
kassetierter Quaderung mit seitllichen Voluten. In der Mitte zwischen den
beiden Obergeschossfenstern ist eine Putzplatte mit Muschelwerk mit den Motiven
einer Papierrolle, einer Kopfdarstellung und Zeichendreieck mit Zirkel als
Schmuckelement angeordnet.
Der sich
im Anschluss befindliche eingeschossige Anbau mit Terrasse verbindet das
Wohnhaus mit dem Nachbargebäude. Die gemauerte Brüstung übernimmt die
Brüstungsmotive des ersten Obergeschosses des Hauptgebäudes. In diesem Anbau
befindet sich ein großes Rundbogenfenster und die mit Jugendstilornamenten
aufwändig gestaltete Hauseingangstür.
Bei den
Fenstern handelt es sich um vorwiegend noch um die historischen Holzfenster mit
reichhaltig provilierten Kämpfern und geschmückten Beschlagleisten.
Sowohl
die historische Hauseingangstür als auch die aufwändig gestalteten Fenster aus
Holz bestimmen den Charakter der straßenseitigen Fassade.
Denkmalwert
ist das Hauptgebäude mit dem eingeschossigen Anbau im Inneren und Äußeren.
Begründung
des Denkmalwertes
Das Gebäude
ist bedeutend für Herne, weil es nach unserem Kenntnisstand und in seinem
beschriebenen Umfang geeignet ist, die wirtschaftliche und städtebauliche
Entwicklung in Herne um 1900 zu bezeugen, die in dieser Zeit ihre prägende
Ausformung erhielt.
Für die
Erhaltung und Nutzung sprechen wissenschaftliche Gründe hinsichtlich der
Stadtbaugeschichte des 19. Jahrhunderts, weil das Gebäude als Bestandteil der
repräsentativen ehemaligen Hauptstraße Hernes geeignet ist, die städtebaulichen Leitlinien und
architektorischen Grundsätze in der Zeit um 1900 im Ruhrgebiet zu erforschen.
Für die
Erhaltung und Nutzung sprechen aber auch städtebauliche Gründe, weil das
Gebäude durch seine charakteristische Fassade und als Bestandteil der
historistischen Bebauung entlang der Straße wesentlich zum Charakter dieser
Ortslage beiträgt.
Das
Wohnhaus ist in seinem beschriebenen Umfang geeignet, Entwicklungen in Herne
zu bezeugen. Es dokumentiert die Bauweise des letzten Jahrzehnts des
19.Jahrhundert, der für die Stadtwerdung Hernes entwicklungsgeschichtlich
wichtigen Zeit. In städtebaulicher Hinsicht ist das Gebäude wichtig, da es
sich im Zusammenhang mit weiteren denkmalwerten Gebäuden in einer wichtigen
Verbindungsstraße zwischen dem Zentrum Hernes und Bochum befindet.
Im
Anhörungsverfahren wurden von Seiten der Eigentümerin gegen die beabsichtigte
Listeneintragung grundsätzlich keine Bedenken geäußert.
BOCHUMER STRAßE 40
Objektbeschreibung
Das
Gebäude wurde im Jahre 1909 als Villa des Herrn Schulte-Hiltrop durch den
Architekten B. Moddemayer errichtet.
Bei
dem nunmehr als Wohn- und Geschäftshaus genutztem Gebäude handelt es sich um
eine 2 1/2geschossige Villa mit seitlich verspringendem Grundriss. Die
Straßenfassade dominiert ein Seitenrisalit mit Giebelverdachung. Der Risalit
verfügt im Giebelfeld über ein Fenster mit Holzblendläden, daneben geometrische
Jugendstilmotive in Putz.
Vor
dem Risalit befindet sich ein eingeschossiger Vorbau mit einem Drillingsfenster.
Auf
diesem Vorbau setzt ein Balkon mit breiten Eckpfeilern und schmiedeeiserner
Brüstung mit Jugendstilmotiven auf.
Die
Verdachung der Balkontür und des danebenliegenden Fensters stellt sich als
Pultdach dar, welches auf einer kleinen Doppelsäulenstellung auf Quaderkonsolen
auflagert.
Die
Fassade ist im Erdgeschoss mit Naturstein gestaltet und geht an der
Seitenfassade in Form einer Eckpfeilergestaltung in Putz über.
Über
der Pultverdachung des Fensters im Erdgeschoss befindet sich ein in die
Fassadenflucht eingesetzter Balkon mit Natursteinbrüstung und darauf
aufsetzenden Holzpfeiler mit Verstrebungen. Das Dach ist als Walmdach
ausgebildet. Es verfügt über einen weiten Überstand mit Kassettierungen. An der
Seitenfassade erhebt sich aus der Dachfläche ein zweiachsiges Dachhäuschen mit
Giebeldach.
Der
Eingang befindet sich ebenfalls auf dieser Giebelseite unter einem Vorbau mit
Walmdach.
Einige
Veränderungen die in den vergangenen Jahrzehnten vorgenommen wurden
(hofseitiger Anbau, Vorgarteneinfriedung, Fenster), beeinträchtigen das Gebäude
zwar, lassen seinen Denkmalwert jedoch nicht untergehen.
Das
Gebäude ist, wie unter seinem Hauptdach zusammengefasst, denkmalwert im Inneren
und Äußeren.
Begründung
des Denkmalwertes
Das
Gebäude ist bedeutend für die Stadt Herne, weil es als repräsentatives Gebäude
an der ehemaligen Hauptstraße die Stadtentwicklung Hernes, bezogen auf die
Villenarchitektur, bezeugt.
Für
seine Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche Gründe hinsichtlich der
Städtebaugeschichte in Herne, aber auch im Ruhrgebiet vor.
Für
seinen Denkmalwert sprechen aber auch städtebauliche Gründe, weil es als
repräsentatives Gebäude innerhalb einer Villengruppe an dieser Straße
wesentlich zum historischen Charakter der wichtigen Verbindungsstraße zwischen
dem Zentrum Hernes und Bochum beiträgt.
Im
Anhörungsverfahren wurden von Seiten des Eigentümers gegen die beabsichtigte
Listeneintragung keine grundsätzlichen Bedenken geäußert.
Objektbeschreibung
Das
Gebäude wurde im Jahre 1899 von den Bochumer Architekten Kundt und Schlechtweg
für Herrn J. Vogel errichtet.
Es
handelt sich um ein 3 ½-geschossiges Wohnhaus mit Schnittstein-Putzfassade.
Die
rechte Gebäudeachse ist als Seitenrisalit ausgebildet, der die Traufe
durchschneidet, und in einem Dacherker mit aufgesetztem Dreiecksgiebel endet.
Der
Risalit wird von einem zweigeschossigen Erker dominiert der auf Konsolen ruht.
Die Mittelkonsole im Erdgeschoss ist als figürliche Engelsdarstellung
ausgeformt.
Die
Brüstungsfelder werden durch Jugendstilmotive betont.
Alle
Fenster der Straßenfassade sind durch eine Vielzahl von unterschiedlichen
Fenstergewänden geschmückt. Besonders aufwändig wurden die drei Fenstergewände
des ersten Obergeschosses gestaltet. Innerhalb der Kleeblattbögen finden sich
hier Jugendstil-Stuckaturen. Die Fenster selbst wurden zwischenzeitlich in
vereinfachter Form erneuert, wobei die historischen Öffnungsmaße jedoch nicht
verändert wurden.
Die
dreiflügelige Eingangstür mit kleinversprosstem Oberlicht ist noch aus der
Erbauungszeit erhalten. Sie ist aufwändig gestaltet und mit geschnitzten,
eingelegten Kassetten versehen.
Dahinter
liegt die Durchfahrt zur ehemaligen, nicht denkmalwerten Remise. In der
Durchfahrt befindet sich eine großzügige Treppenanlage mit beeindruckendem
Holzwerk.
Horizontal
gegliedert wird das Gebäude lediglich durch ein Sockelgesims, sowie durch ein
sehr aufwändiges Traufgesims in Form eines Lilienfrieses.
Während
der Dreiecksgiebel des Dacherkers stark reduziert wurde, ist das
Erscheinungsbild der drei straßenseitigen Dachgauben noch weitgehend erhalten
geblieben.
Einige
Veränderungen ich Dachbereich sowie die Erneuerung der Fenster beeinträchtigen
zwar das Objekt, lassen jedoch den Denkmalwert des Gebäudes nicht untergehen.
Das
Gebäude ist denkmalwert in Inneren und Äußeren.
Begründung
des Denkmalwertes
Das
Gebäude ist bedeutend für Herne, weil es nach unserem Kenntnisstand und in
seinem beschriebenen Umfang geeignet ist, die wirtschaftliche und
städtebauliche Entwicklung in Herne um 1900 zu bezeugen, welche in dieser Zeit
ihre prägende Ausformung erhielt.
Für
die Erhaltung und Nutzung sprechen wissenschaftliche Gründe hinsichtlich der
Stadtbaugeschichte des 19. Jahrhunderts, weil das Gebäude als Bestandteil der
repräsentativen Hauptstraße Hernes geeignet ist zur Erforschung und Darstellung
städtebaulicher Leitlinien und architektonischer Grundsätze in der Zeit um
1900 im Ruhrgebiet.
Für
die Erhaltung und Nutzung sprechen aber auch städtebauliche Gründe, da das Gebäude
durch seine charakteristische Fassade und als Bestandteil der historische
Bebauung entlang der Straße wesentlich zum Charakter dieser Ortslage beiträgt.
Im
Anhörungsverfahren wurden von Seiten des Eigentümers gegen die beabsichtigte
Listeneintragung keine grundsätzlichen Bedenken geäußert.
.
Objektbeschreibung
Das
Gebäude wurde im Jahre 1905 durch den Herner Bauunternehmer A. Richter für den
Werkmeister Walter Bongert errichtet.
Das 3 ½-geschossige Jugendstil-Wohnhaus wurde mit einer zweigeteilten Putzfassade errichtet. Über einem ausgeprägten Sockel ist das Erdschoß mit einer bossierten Schnittsteinputzfassade gestaltet. Die Haustür ist aus der linken Gebäudeachse leicht versetzt angeordnet. Ansonsten ist das Gebäude symmetrisch gegliedert. Die Fassade der Obergeschosse ist glatt geputzt. Sie wird von einem zentrisch angeordneten, zweigeschossigen Erker dominiert, der in den inzwischen vereinfachten Dacherker übergeht. Sämtliche Brüstungsfelder unter den dreibahnigen Fenstern sowie den seitlichen Erkerfenstern sind mit Jugendstilmotiven geschmückt. Die Putzrahmungen der Fenster sind im ersten Obergeschoss mit aufwändigen Schlusssteinen verziert.
Unterhalb
des auskragenden Traufgesimses gliedert ein breites Putzfries mit
Blattwerkmotiven das Gebäude nochmals horizontal.
Die
ebenfalls symmetrisch über den Fensterachsen angeordneten Schleppgauben sind
an den Wangen mit Naturschiefer verkleidet und erscheinen ebenso unverändert wie
die aufwendig gestalteten Ziegel-Putz-Kaminköpfe.
Das
Gebäude ist mit seiner Straßenfassade fast unverändert aus der Erbauungszeit
erhalten geblieben. Die aufwändige Putzfassade, sämtliche Fenster inklusive
der historischen Verglasungen sowie die ursprüngliche Haustür sind noch
vorhanden. Sie prägen in eindrucksvoller Weise den Charakter des Gebäudes.
Ebenfalls
im Wesentlichen erhalten ist das gesamte Treppenhaus mit den historischen
Wohnungsabschlusstüren.
Lediglich
die Formgebung des Dacherkers wurde im Laufe der vergangenen Jahrzehnte
reduziert.
Die
schmucklosen Seitenfassaden zeigen sich in schlichtem, zum Teil stark begrüntem
Ziegel-Sichtmauerwerk.
Geringfügige
Veränderungen an den historischen Bausubstanz beeinträchtigen das Gebäude nicht
wesentlich und belassen den Denkmalwert des Objektes unbestritten.
Das
Gebäude ist denkmalwert im Inneren und Äußeren.
Begründung
des Denkmalwertes
Das
Gebäude ist bedeutend für die Stadt Herne, weil es auch insbesondere durch
seinen authentischen Erhaltungszustand ein wichtiges Dokument des Bauens sowie
des Wohnen und Lebens in Herne in der Zeit um 1900 ist.
Als
Bestandteil der historischen Bebauung Hernes bezeugt und dokumentiert es die
Phase der Stadtwerdung Hernes. Für seine Erhaltung und Nutzung liegen
wissenschaftliche Gründe hinsichtlich der Regionalgeschichte, das heißt der
Geschichte des Ruhrgebietes in der Phase der Hochindustrialisierung vor.
Im
Anhörungsverfahren wurden von Seiten des Eigentümers gegen die beabsichtigte
Listeneintragung keine grundsätzlichen Bedenken geäußert.
Da
hier ein öffentliches Interesse hinsichtlich wissenschaftlicher,
architekturgeschichtlicher, stadtgeschichtlicher, künstlerischer sowie
städtebaulicher Gründe besteht, liegen die Voraussetzungen in die Denkmalliste
vor.
I
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Anlagen:
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | Altenhöfener Strasse 18 (187 KB) | |||
![]() |
2 | öffentlich | Altenhöfener Strasse 24_1 (223 KB) | |||
![]() |
3 | öffentlich | Altenhöfener Strasse 24_2 (183 KB) | |||
![]() |
4 | öffentlich | Bochumer Strasse 27_1 (154 KB) | |||
![]() |
5 | öffentlich | Bochumer Strasse 27_2 (198 KB) | |||
![]() |
6 | öffentlich | Bochumer Strasse 32 (195 KB) | |||
![]() |
7 | öffentlich | Bochumer Strasse 40 (240 KB) | |||
![]() |
8 | öffentlich | Bochumer Strasse 43 (176 KB) | |||
![]() |
9 | öffentlich | Hermann-Löns Strasse 64 (141 KB) | |||
![]() |
10 | öffentlich | beschrifteter Grundkartenauszug 1 (886 KB) | |||
![]() |
11 | öffentlich | beschrifteter Grundkartenauszug 2 (1000 KB) |