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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0352  

Betreff: Fertigstellung der Dorfstraße - nördlicher Abschnitt -
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr SablinskiAktenzeichen:53/2
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
01.06.2004 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Entscheidung
25.06.2004 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zurückgestellt   
03.12.2004 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 Ausgaben: Baukosten

                   65.000 €

         einschl. Grunderwerb

Einnahmen: Abrechnung

                    nach BauGB

1.630.950.010/9

Vermögenshaushalt

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Sodingen beschließt die Fertigstellung der nördlichen Dorfstraße nach den Plänen der Verwaltung – Planungsstand 27. April 2004 – sowie der nachfolgendern Baubeschreibung.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Allgemeines

 

Bei der nördlichen Dorfstraße (Einmündung Dorfstraße gegenüber Haus Nr. 35 und 37 bis zur Schadeburgstraße) handelt es sich um eine Erschließungsstraße, die im Sinne des Baugesetzbuches als nicht fertiggestellt zu betrachten ist. Die nördliche Dorfstraße ist eine reine Wohnstraße ohne besondere Verkehrsbedeutung für den Durchgangsverkehr.

 

Von der Einmündung Schadeburgstraße zwischen Haus Nr. 109 und 111 bis zur Straße “Zur alten Mühle” wurde die nördliche Dorfstraße in Anlehnung an die bestehenden Straßen- und Baufluchtlinien bereits ausgebaut.

 

Von dem Grundstück “Zur alten Mühle”, Haus Nr. 11 bis zur Einmündung Dorfstraße gegenüber Haus Nr. 35 und 37 existiert bis heute keine ausgebaute Erschließungsanlage, obwohl die Erschließung mehrerer Grundstücke tatsächlich über die Flächen erfolgt.

 

 

2. Begründung

 

Die aus dem Jahre 1924 bestehenden Straßen- und Baufluchtlinien stehen einem, der heutigen Verkehrsbedeutung angemessenen und dem dörflichen Charakter entsprechenden Ausbau, entgegen.

 

Im Rahmen der Erschließungsplanung für die Fertigstellung der Straße wird nicht der gesamte Querschnitt zwischen den Fluchtlinien benötigt. Nach der vorliegenden Ausbauplanung werden einerseits die vorhandenen Fluchtlinien geringfügig überschritten, anderseits in einem erheblichem Maße unterschritten.

 

Aus diesem Grunde wurde am 12.09.2002 vom Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung die öffentliche Darlegung und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 Bau GB zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes “nördliche Dorfstraße” beschlossen.

 

Am 29.07.2003 fand die Bürgerbeteiligung im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen statt. Der Aufhebungsbeschluss durch den Rat der Stadt ist nach Ablauf des laufenden Verfahrens Mitte 2005 zu erwarten, so dass danach die Voraussetzung für den Bau und eine zeitnahe Abrechnung der Straße gegeben ist.

 

Zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist zum Teil Grunderwerb bzw. ein Grundstückstausch erforderlich. Die Verhandlungen hierüber sollen nach Vorlage der Beschlüsse durch die bürgerschaftlichen Gremien aufgenommen werden.

 

 

3. Beschreibung der geplanten Maßnahmen

 

Geplant ist eine Erschließungsstraße in Form eines Wohnweges als Mischverkehrsfläche, so dass auf gesonderte Gehwege verzichtet werden kann. Dies hat den Vorteil, dass für die Verkehrsanlage keine einschneidenden Grunderwerbe erforderlich sind.

 

Der geplante Ausbau entspricht den Verwaltungsvorschriften der StVO zur Einrichtung eines “verkehrsberuhigten Bereichs”.

 

Durch die unterschiedliche Dimensionierung der Verkehrsfläche in Verbindung mit den gewählten Oberflächenmaterialien passt sich die geplante Erschließungsstraße dem dörflichen Charakter des Umfeldes an.

 

 

Dimensionierung der Verkehrsflächen

 

Die Baustrecke hat insgesamt eine Länge von ca. 110 m.

 

Im westlichen Bereich (Bereich der neuen Wohnbebauung) erhält die Erschließungsstraße in einer Länge von ca. 45 m eine Breite von insgesamt 6,00 m. Die Gehwegbereiche der westlichen Dorfstraße werden an die Mischverkehrsfläche angeschlossen. Die im Norden verbleibenden Flächen zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Privateigentum werden als Straßenbegleitgrün gestaltet. Im Bereich der Grundstückszufahrten wird das Straßengrün unterbrochen.

 

Dem westlichen Teilstück schließt sich ein 3,00 m breites Teilstück in einer Länge von ca. 35 m an. Die Engstelle ist ausreichend, den Anliegerverkehr aufzunehmen. Bei Begegnungsverkehr stehen vor der Engstelle ausreichende Warteflächen zur Verfügung.

 

Der verbleibende östliche Bereich der Erschließungsstraße erhält eine Querschnittsbreite von 5,50 m bis 6,00 m.

 

 

Stellplätze

 

Grundsätzlich stehen auf den privaten Grundstücken im Planungsabschnitt ausreichende Flächen zum Parken zur Verfügung.

 

Im öffentlichen Bereich werden zusätzlich 4 Stellplätze angelegt.

 

 

Materialien

 

Die Oberfläche der öffentlichen Mischverkehrsfläche erhält einen Belag aus Betonverbundsteinpflaster im Format 10/20/8 cm der Farbe “bunt” (Herbstlaubmotiv). Die Stellplätze werden zur deutlichen Unterscheidung anthrazitfarben abgesetzt.

 

 

Begrünung

 

Die verbleibenden öffentlichen Flächen im Seitenbereich der Mischverkehrsfläche werden mit niedrigwachsenden Pflanzen begrünt. Sie nehmen die Beleuchtungseinrichtung auf und dienen im Übrigen als Schutzstreifen für Fußgänger bei besonderen Verkehrssituationen. Im Bereich der öffentlichen Stellplätze wird ein Straßenbaum angepflanzt.

 

 

Beleuchtung

 

Im Bauabschnitt sind 4 Straßenleuchten geplant. Als Leuchtentyp ist das Modell “kleine Glocke”


 


vorgesehen.

 

Das Modell passt sich dem dörflichen Charakter der nördlichen Dorfstraße an und fügt sich in das Gestaltungsbild der geplanten Wohnstraße ein.

 

 

Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen

 

Die Erschließungsanlage erhält ein ausreichendes Längs- und Quergefälle zur Ableitung des Oberflächenwassers in den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

 

3.1 Sonstiges (Durchführung, Bauzeit, Finanzierung)

 

Die Realisierung der Baumaßnahme ist nach Beschlussfassung der bürgerschaftlichen Gremien und Durchführung des erforderlichen Grunderwerbs im Frühjahr 2005 vorgesehen, soweit die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden und der Ratsbeschluss über die Aufhebung der Fluchtlinienpläne vorliegt.

 

Im Haushalt 2004 sind für die Maßname Mittel in Höhe von 30.000,-- € eingestellt. Die Anpassung der erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt im Zuge der Haushaltsplanberatung für den Haushalt 2005.

Nach Fertigstellung der Erschließungsmaßnahme kann die Straße nach BauGB abgerechnet werden.

 

Die Bauzeit beträgt ca. 6 Wochen.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)

  Stadtrat

Anlage:

Anlage:

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan Straßenfertigstellung Nördliche Dorfstraße (142 KB) PDF-Dokument (101 KB)