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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
Ausgaben: Baukosten
65.000 €
einschl. Grunderwerb Einnahmen:
Abrechnung
nach BauGB |
1.630.950.010/9 |
Vermögenshaushalt |
Beschlussvorschlag:
Die
Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Sodingen beschließt die Fertigstellung der
nördlichen Dorfstraße nach den Plänen der Verwaltung – Planungsstand 27. April
2004 – sowie der nachfolgendern Baubeschreibung.
Sachverhalt:
1. Allgemeines
Bei der nördlichen Dorfstraße (Einmündung Dorfstraße
gegenüber Haus Nr. 35 und 37 bis zur Schadeburgstraße) handelt es sich um eine
Erschließungsstraße, die im Sinne des Baugesetzbuches als nicht fertiggestellt
zu betrachten ist. Die nördliche Dorfstraße ist eine reine Wohnstraße ohne
besondere Verkehrsbedeutung für den Durchgangsverkehr.
Von der Einmündung Schadeburgstraße zwischen Haus Nr. 109
und 111 bis zur Straße “Zur alten Mühle” wurde die nördliche Dorfstraße in
Anlehnung an die bestehenden Straßen- und Baufluchtlinien bereits ausgebaut.
Von dem Grundstück “Zur alten Mühle”, Haus Nr. 11 bis zur
Einmündung Dorfstraße gegenüber Haus Nr. 35 und 37 existiert bis heute keine
ausgebaute Erschließungsanlage, obwohl die Erschließung mehrerer Grundstücke
tatsächlich über die Flächen erfolgt.
2. Begründung
Die aus dem Jahre 1924 bestehenden Straßen- und Baufluchtlinien stehen einem, der heutigen Verkehrsbedeutung angemessenen und dem dörflichen Charakter entsprechenden Ausbau, entgegen.
Im Rahmen der Erschließungsplanung für die Fertigstellung
der Straße wird nicht der gesamte Querschnitt zwischen den Fluchtlinien
benötigt. Nach der vorliegenden Ausbauplanung werden einerseits die vorhandenen
Fluchtlinien geringfügig überschritten, anderseits in einem erheblichem Maße
unterschritten.
Aus diesem Grunde wurde am 12.09.2002 vom Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung die öffentliche Darlegung und Anhörung der Bürger
gemäß § 3 Abs. 1 Bau GB zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes “nördliche Dorfstraße”
beschlossen.
Am 29.07.2003 fand die Bürgerbeteiligung im Rahmen der
Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen statt. Der Aufhebungsbeschluss durch den
Rat der Stadt ist nach Ablauf des laufenden Verfahrens Mitte 2005 zu erwarten,
so dass danach die Voraussetzung für den Bau und eine zeitnahe Abrechnung der
Straße gegeben ist.
Zur Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist zum Teil
Grunderwerb bzw. ein Grundstückstausch erforderlich. Die Verhandlungen hierüber
sollen nach Vorlage der Beschlüsse durch die bürgerschaftlichen Gremien aufgenommen
werden.
3. Beschreibung der geplanten Maßnahmen
Geplant ist eine Erschließungsstraße in Form eines Wohnweges
als Mischverkehrsfläche, so dass auf gesonderte Gehwege verzichtet werden kann.
Dies hat den Vorteil, dass für die Verkehrsanlage keine einschneidenden Grunderwerbe
erforderlich sind.
Der geplante Ausbau entspricht den Verwaltungsvorschriften
der StVO zur Einrichtung eines “verkehrsberuhigten Bereichs”.
Durch die unterschiedliche Dimensionierung der
Verkehrsfläche in Verbindung mit den gewählten Oberflächenmaterialien passt
sich die geplante Erschließungsstraße dem dörflichen Charakter des Umfeldes an.
Die Baustrecke hat insgesamt eine Länge von ca. 110 m.
Im westlichen Bereich (Bereich der neuen Wohnbebauung) erhält die Erschließungsstraße in einer Länge von ca. 45 m eine Breite von insgesamt 6,00 m. Die Gehwegbereiche der westlichen Dorfstraße werden an die Mischverkehrsfläche angeschlossen. Die im Norden verbleibenden Flächen zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Privateigentum werden als Straßenbegleitgrün gestaltet. Im Bereich der Grundstückszufahrten wird das Straßengrün unterbrochen.
Dem westlichen Teilstück schließt sich ein 3,00 m breites
Teilstück in einer Länge von ca. 35 m an. Die Engstelle ist ausreichend, den
Anliegerverkehr aufzunehmen. Bei Begegnungsverkehr stehen vor der Engstelle
ausreichende Warteflächen zur Verfügung.
Der verbleibende östliche Bereich der Erschließungsstraße erhält eine Querschnittsbreite von 5,50 m bis 6,00 m.
Grundsätzlich stehen auf den privaten Grundstücken im Planungsabschnitt ausreichende Flächen zum Parken zur Verfügung.
Im öffentlichen Bereich werden zusätzlich 4 Stellplätze
angelegt.
Die Oberfläche der öffentlichen Mischverkehrsfläche erhält einen Belag aus Betonverbundsteinpflaster im Format 10/20/8 cm der Farbe “bunt” (Herbstlaubmotiv). Die Stellplätze werden zur deutlichen Unterscheidung anthrazitfarben abgesetzt.
Die verbleibenden öffentlichen Flächen im Seitenbereich der Mischverkehrsfläche werden mit niedrigwachsenden Pflanzen begrünt. Sie nehmen die Beleuchtungseinrichtung auf und dienen im Übrigen als Schutzstreifen für Fußgänger bei besonderen Verkehrssituationen. Im Bereich der öffentlichen Stellplätze wird ein Straßenbaum angepflanzt.
Im Bauabschnitt sind 4 Straßenleuchten geplant. Als
Leuchtentyp ist das Modell “kleine Glocke”
vorgesehen.
Das Modell passt sich dem dörflichen Charakter der
nördlichen Dorfstraße an und fügt sich in das Gestaltungsbild der geplanten
Wohnstraße ein.
Die Erschließungsanlage erhält ein ausreichendes Längs- und
Quergefälle zur Ableitung des Oberflächenwassers in den vorhandenen
Mischwasserkanal.
3.1 Sonstiges (Durchführung, Bauzeit, Finanzierung)
Die Realisierung der Baumaßnahme ist nach Beschlussfassung der bürgerschaftlichen Gremien und Durchführung des erforderlichen Grunderwerbs im Frühjahr 2005 vorgesehen, soweit die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden und der Ratsbeschluss über die Aufhebung der Fluchtlinienpläne vorliegt.
Im Haushalt 2004 sind für die Maßname Mittel in Höhe von 30.000,-- € eingestellt. Die Anpassung der erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt im Zuge der Haushaltsplanberatung für den Haushalt 2005.
Nach Fertigstellung der Erschließungsmaßnahme kann die
Straße nach BauGB abgerechnet werden.
Die Bauzeit beträgt ca. 6 Wochen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat
Anlage:
Übersichtsplan
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Übersichtsplan Straßenfertigstellung Nördliche Dorfstraße (142 KB) | ![]() |