Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0347  

Betreff: Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Castroper Straße / Gewerkenstraße" - Stadtbezirk Sodingen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schulz 26 27
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rduch, Regina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
01.06.2004 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
02.06.2004 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
25.06.2004 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.06.2004 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.07.2004 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

                         --

                --

                 --

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.      Der Rat der Stadt Herne beschließt die Aufstellung der Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes für den Bereich “Castroper Straße / Gewerkenstraße” – Stadtbezirk Sodingen.

Der Änderungsentwurf besteht aus der Entwicklungskarte (Anlage 1), und der Festsetzungskarte (Anlage 2).

 

2.      Der Ausschuss für Umweltschutz beschließt die öffentliche Unterrichtung und Anhörung der Bürger gemäß § 27 b des Landschaftsgesetzes.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Oktober 2003 hat die Verwaltung bereits eine Sitzungsvorlage zum o. g. Aufstellungsbeschluss erstellt. Diese wurde jedoch zurückgezogen, da zu diesem Zeitpunkt der genaue Flächenbedarf für die Betriebserweiterung noch unklar war.

 

Mittlerweile liegen die Erweiterungspläne vor, so dass mit dem Landschaftsplanänderungsverfahren begonnen werden kann.

 

Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes 7.2.2.21 (“Landschaftspark um die Fortbildungsakademie des Landesinnenministeriums”) wird nördlich der Straße “An der Linde”, östlich der Gewerkenstraße in östliche Richtung zurückgenommen.

 

Gleichzeitig wird ein Teilstück des Entwicklungsraumes 6.31 (“nördlich der Castroper Straße / westlich des Sodinger Baches”) dem Entwicklungsraum 10.1 zugeordnet und dem Landschaftsschutzgebiet Voßnacken (West) – Festsetzungsnummer 7.2.2.6 angegliedert. Damit soll dieser Bereich aus einem temporären in einen längerfristigen Schutzstatus umgewandelt werden. Eine südlich daran angrenzende Teilfläche des Entwicklungsraumes 6.31, die planungsrechtlich als baulicher Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch einzustufen ist, wird aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplanes herausgenommen.

 

Die Herausnahme einer Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet “Landschaftspark um die Fortbildungsakademie des Landesinnenministeriums” wird notwendig, um einer an der Gewerkenstraße ansässigen Firma, die Wärmepumpenheizungen produziert, eine Expansionsmöglichkeit zu geben. Die Firma, die zusammen mit einem Tochterunternehmen z. Zt. 42 Mitarbeiter beschäftigt, benötigt eine Fläche von ca. 1.750 qm für eine Hallenerweiterung (1.110 qm) mit entsprechenden Verkehrsflächen. Durch die Betriebsvergrößerung, die der Optimierung der betrieblichen Logistik und der Ausweitung der Produktion und Verwaltung dient, soll der Standort der Firma in Herne gesichert werden.

 

Die Errichtung baulicher Anlagen in der o. g. Größenordung wäre im Landschaftsschutzgebiet nicht genehmigungsfähig, so dass diese Fläche vorher aus dem Schutzstatus entlassen werden muss.

 

Die Realisierung des Bauvorhabens stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der, da es sich um ein städtisches Grundstück handelt, in den Kaufpreisverhandlungen bzw. spätestens im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu regeln ist. 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Terhoeven)

 

 

 

Anlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich LaPla19_Festsetzung01 (258 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich LaPla19_ Festsetzung02 (186 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich LaPla19_Entwicklung01 (245 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich LaPla19_Entwicklung02 (270 KB)