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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt die Änderung Nr. 15 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Landschaftspark Königsgrube" - Stadtbezirk Eickel.
Begründung:
Ziel der
Planung ist die Ausweisung des "Königsgruber Parkes" als
Landschaftsschutzgebiet.
Von der
Schutzausweisung ausgenommen sind die intensiv gepflegten Bereiche im
Nordwesten sowie die kleingärtnerisch genutzten Flächen im Norden, Osten und
Südosten des Gebietes.
Eine
Teilfläche im Südosten wird als geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt.
Im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung
wurden vom Kommunalverband Ruhrgebiet Anregungen eingebracht.
Über diese ist
ein gesonderter Beschluss zu fassen.
Sofern der Rat
dem Vorschlag der Verwaltung folgt, den Anregungen des KVR nicht zu folgen,
kann der Änderungsentwurf unverändert beschlossen werden.
Anlagen: