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Sachverhalt:
Mit dem Bildungs- und Teilhabepakets sollten Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden. Dabei sollten diese Leistungen möglichst unbürokratisch und schnell den hilfebedürftigen Kindern zugute kommen und allen Berechtigten nach den gleichen Grundsätzen gewährt werden.
Aber gerade die Vorgaben bzgl. Lernförderung widersprechen eklatant den oben genannten Zielen. Einerseits werden bestimmte SchülerInnen ausgeschlossen, indem die Begründungen für die Genehmigung von Leistungen restriktiv behandelt werden können.
Andererseits sind sie ein bürokratisches Monstrum, wobei Organisation und Bürokratie vor allem zu Lasten der LehrerInnen geht: Sie sollen den Bedarf belegen, Nachhilfelehrer und Nachhilfeschulen prüfen, ob diese oder jene für den jeweiligen Schüler geeignet ist, kontrollieren, ob die ihre Arbeit gut machen, und dann sich dann noch um die Anträge und die Bezahlung kümmern.
In der Arbeitshilfe zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets des Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein – Westfalen hat das Land den kommunalen Trägern einen gewissen Entscheidungsspielraum zugestanden, um örtliche Gegebenheiten und Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigen zu können.
Für die Linke - Ratsgruppe Herne/Wanne Eickel
gez.
Veronika Buszewski