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Vorlage - 2011/0578  

Betreff: Schadenssanierung Grundschule Berliner Platz
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Kleinhubbert
Federführend:Gebäudemanagement Herne Bearbeiter/-in: Brall, Kerstin
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
06.10.2011 
des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   
Kultur- und Bildungsausschuss Vorberatung
06.10.2011 
des Kultur- und Bildungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
06.10.2011 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   
Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne Vorberatung
06.10.2011 
des Betriebsausschusses Gebäudemanagement Herne (GMH) zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
18.10.2011 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
18.10.2011 
des Rates der Stadt an Verwaltung zurück verwiesen   
Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne Vorberatung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

 

Geschäftsjahr

Bezeichnung

Veränderung in 2011 in €

2011

Vortrag Jahresüberschuss 2010

696.013,38

2011

Erhöhung der Aufwendungen für bezogene Leistungen:

Bezogene Leistungen für Bau und Instandhaltung / Vorhaben Schadenssanierung Grundschule Berliner Platz

530.000,00

 


Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss beschließt in Ergänzung des Vorhabenplans 2011 die Sanierung des Gebäudes Grundschule Berliner Platz für die Nutzung als Schulgebäude bis 2019 auf der Basis des vorgestellten Sanierungskonzepts (Variante 5) mit einem Kostenvolumen von rd. 530 T€ (inkl. brandschutztechnischer Ertüchtigung).

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Grundlagenermittlung durch regelmäßige Gebäudebegehungen

 

Im Sinne der Betreiberverantwortung führt das Gebäudemanagement Herne regelmäßige Gebäudebegehungen mit verschiedenen Schwerpunkten an städt. Gebäuden durch. Hierbei handelt es sich um allgemeine Gebäudebegehungen, die mit dem Ziel ausgeführt werden, einen Überblick über den Zustand der Gebäudesubstanz zu erhalten und Veränderungen an der Baukonstruktion und den gebäudetechnischen Anlagen zu erkennen, zu dokumentieren und die sich ergebenen Kosten zu ermitteln.

 

Zusätzlich werden Kontrollen der Dächer in Form von Dachbegehungen durch Fachpersonal des Dachdeckerhandwerks ausgeführt. Bei diesen Dachbegehungen wird überprüft, ob Mängel an der Dachkonstruktion und Statik und der Dachabdichtung oder Schäden und Verunreinigungen an den Dachrinnen etc. vorhanden sind. Kleinere Schäden werden direkt beseitigt und Dachflächen, Einläufen und Rinnen gereinigt.

 

Auf der Grundlage der Erkenntnisse und Ergebnisse dieser Gebäude- und Dachbegehungen erfolgt sodann eine Gesamtbewertung des Gebäudezustands und Ermittlung des jeweiligen Sanierungsbedarfs. Vor diesem Hintergrund können Prioritätenlisten erstellt und Sanierungsprogramme für die nächsten Jahre entwickelt und abgearbeitet werden.

 

Gebäude- und Dachbegehungen an der Grundschule Berliner Platz

 

An der Grundschule Berliner Platz wurden Gebäudebegehungen und Dachbegehungen durchgeführt. Die Dachbegehungen wurden bis 2009 von den Dachdeckern der Zentralen Werkstatt und danach von externen Dachdeckerfirmen ausgeführt und die Ergebnisse dokumentiert. In den Jahren 2005 bis 2010 fand man keine auffälligen Schäden, die zur Annahme verleitet hätten, dass ein Befall der Tragbalken vorlag. Aufgefallene Schäden (wie z. B. lose Dachziegel, defekte Dachrinnen etc.) wurden im Zuge der Bauunterhaltung beseitigt.

 

Neben diesen Erkenntnissen aus den Gebäude- und Dachbegehungen ist für die Analyse des Schulstandortes im Rahmen der „Anpassung der Herner Schullandschaften an die demographische Entwicklung“ die Grundschule Berliner Platz nochmals im Herbst 2010 begangen worden.

 

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Analyse Sanierungskosten in Höhe von 515.750,00 € für eine kurz- und mittelfristige Instandhaltung ergab. Hierbei wurde bereits u. a. die Notwendigkeit zur Überarbeitung der Fassade – insbesondere als präventive Maßnahme zur Vermeidung einer Unfallgefahr – sowie eine Sanierung des Kellerbereichs zur Substanzerhaltung dargestellt. Eine Generalsanierung würde geschätzt anhand einer Kostenpauschale für Vergleichsobjekte bei ca. 1.987.200,00 € liegen.

 

Bei der Dachbegehung im März 2011 fand die mit der Regelbegehung beauftragte Dachdeckerfirma im Dachgeschoss eine Auffälligkeit im Bereich eines Deckenbalkens. Die Balkenlage wurde daraufhin sofort freigelegt, um die Hölzer begutachten zu können. Es zeigten sich Schäden, die so, ohne Freilegung des Tragwerks, nicht erkennbar gewesen wären. Zur Beurteilung der Schäden wurden sofort Fachingenieure der Fachrichtung Tragwerksplanung und ein baubiologisches Labor hinzugezogen.

 

Es wurde ein Befall von Holzfäule, eventuell sogar von Hausschwamm vermutet. Die Untersuchung der Wände und Böden kann bei einem Befall von Hausschwamm nur schrittweise erfolgen. Der Hausschwamm kann auch relativ trockenes Holz und auch Mauerwerk befallen. Unter Umständen kann auch eine Innenfäule ausgeprägt sein, sodass die Zerstörung des Holzes erst sehr spät oder gar nicht von außen sichtbar wird.

 

Befallene Hölzer müssen 1 m in Längsrichtung über den befallenen Bereich hinaus entfernt werden. Bei befallenem Putz oder Schüttungen gilt dies sogar 1,50 m in alle Richtungen. Damit lässt sich das Ausmaß des Befalls nur durch Bauteilöffnungen in gewissen Abständen lokalisieren, in Verbindung mit der Untersuchung auf das Vorkommen von Pilzsträngen. Da sich der Hausschwamm häufig auch im Mauerwerk ausbreitet, kann ein Befall erst nach Entfernung des Wandputzes festgestellt werden. Dies ist aber nur möglich, wenn keine Nutzung der Räume erfolgt. Dazu müssen Räume, Gebäudeteile oder das gesamte Gebäude freigezogen werden. Eine Durchführung ist also nur in nutzungsfreien Zeiten (freigezogene Raumkapazitäten oder Schulferien) möglich.

 

Zeitliche Abfolge der durchgeführten Maßnahmen

 

Die erste Auswertung der Ergebnisse lag Anfang Mai 2011 vor und zeigte im Dachgeschoss und in der Balkenlage über dem 1. Obergeschoss einen Befall von echtem Hausschwamm, Pilz- und Schädlingsbefall. Die Klassenräume im 1. Obergeschoss wurden bis zur Klärung des Gesamtsanierungsbedarfs und der Statik aus Vorsicht gesperrt. Drei Klassen wurden an den Grundschulstandort James-Krüss und Schulstraße und im CVJM nach den Osterferien untergebracht.

 

Der Statiker nahm im April 2011 den Bestand im Dachgeschoss auf, um dann die erforderliche Statik zu erstellen. Zu Kontrollzwecken wurde auch der Boden im 1. OG im Mai 2011 an verschiedenen Stellen geöffnet. Dabei wurden auch hier geschädigte Deckenrandbalken mit echtem Hausschwammbefall gefunden.

 

Dieser Befund lag Mitte Juli 2011 vor. Auf Empfehlung des Labors mussten weitere Bereiche in diesem Geschoss im Juli 2011 geöffnet werden. Hierbei zeigte sich, dass ein großer Teil der Balkenköpfe geschädigt war.

 

Zur Entwicklung eines Sanierungskonzepts für das 1. Obergeschoss, um eine Nutzung des Erdgeschosses nach den Sommerferien zu gewährleisten, wurde zusätzlich ein Tragwerksplaner mit spezieller Ausrichtung auf Altbausanierung hinzugezogen. Das Konzept sah vor, die beschädigten Balkenköpfe durch Anlaschung mit neuen Balken zu ertüchtigen. Voraussetzung hierfür war einen „gesunden Bereich“ in den „alten Balken“ zu finden. Hierzu wurden auch Bereiche in der Feldmitte der einzelnen Klassenräume geöffnet. Dabei zeigten sich auch hier Bereiche von Holzfäule. Ein weiterer Holzsachverständiger wurde Mitte August hinzugezogen, um ein Sanierungskonzept, anhand aller vorliegenden Ergebnisse, entwickeln zu können.

             

 

Notwendige Maßnahmen zur abschließenden Feststellung und Beurteilung des Schadensbildes

 

Aufgrund der während der Sommerferien gewonnenen Erkenntnisse, dass eine Schadensbeseitigung im laufenden Schulbetrieb nicht durchgeführt werden kann, wurde der vollständige Freizug des Gebäudes erforderlich.

 

Um die Schulgemeinde nicht noch weiter an verschiedene Standorte zu verteilen, wurde nach Abwägung verschiedener Alternativen vom Schuldezernat entschieden, die Schulgemeinde zeitlich befristet in der VHS im Kulturzentrum unterzubringen. Der Fachbereich Schule und Weiterbildung hat bei verschiedenen gemeinsamen Gebäudebegehungen mit der Schulleitung, der VHS und dem GMH die Räume sowie die jeweilige Raumnutzung zur Umsetzung des vorgegebenen Raumprogramms festgelegt. Für den Betrieb einer Grundschule ist das KuZ für eine Übergangszeit eine Alternative. Eine längere Unterbringung dort ist aus Gründen der noch ausstehenden Brandschutzmaßnahmen, der nur als unzureichend zu bezeichnenden Toilettensituation und nicht zuletzt wegen des fehlenden Schulhofes nicht möglich. Insgesamt werden nunmehr 8 Klassenräume, Schulleiterzimmer / Sekretariat, Lehrerzimmer, 3 Differenzierungsräume sowie Lagerflächen eingerichtet. Ebenfalls erfolgte in Zusammenarbeit mit der Bauordnung und der Feuerwehr eine Überprüfung der brandschutztechnischen Anforderungen. Zur Gewährleistung dieser Anforderungen hat das GMH verschiedene Arbeiten beauftragt. Die Kosten hierfür betragen rund 20.000 €. Die Maßnahmen wären größtenteils jedoch auch im Laufe der nächsten Zeit seitens des Gebäudemanagements durchgeführt worden, um Unfallgefahren zu beseitigen bzw. sie gar nicht erst entstehen zu lassen.

 

Ein Teil der genutzten Klassen- und Differenzierungsräume steht ab 15:00 Uhr täglich wieder der VHS zur Durchführung der Kurse und Seminare zur Verfügung. Die Verlagerung der Kurse im Vormittagsbereich erfolgt zum einen innerhalb der VHS und in die umliegenden Schulen (BKs, KOOP) sowie in den Saal Crange und zum anderen in die freistehenden Räume der ehem. HS Freiherr-vom-Stein. Nach aktuellen Angaben der VHS werden hier 6 Räume benötigt, die durch das GMH hergerichtet werden. Hiermit sind die Kosten in Höhe von 20.000 € verbunden, die bei einer zukünftige Folgenutzung der Räume für schulische Zwecke dann nicht mehr anfallen werden.

 

Transporte und Umzüge von Klassenraummobiliar und sonstiger Ausstattung im Kulturzentrum erfolgten am 29.08. und 01.09.2011 durch die zentrale Werkstatt des Gebäudemanagements und ein beauftragtes Umzugsunternehmen mit Kosten von rund 7.000 €.

 

Von der Schule im „Ausweichquartier“ nicht benötigtes bzw. aus Platzgründen nicht aufstellbares Mobiliar wurde zuletzt am 15.09.2011 an einem anderen Schulstandort zwischengelagert.

 

Der Schulstart am 07.09.2011 als auch der Beginn der VHS Seminare am 19.09.2011 konnte durch die oben beschriebenen Maßnahmen sichergestellt werden. Hinweise auf aktuelle Probleme oder konkrete Meldungen auf Umstände die die täglichen Abläufe beider Betriebe beeinträchtigen könnten, liegen dem Gebäudemanagement und der Fachverwaltung nicht vor.

 

 

Beteiligung / Information

 

Mit dem Fachbereich Schule und Weiterbildung hat ein fortlaufender Informationsaustausch über die jeweilige Entwicklung der Maßnahme stattgefunden. In der Sitzung des Schulausschusses am 19.05.2011 erfolgte auf der Grundlage des vom GMH übermittelten Sachstands eine Berichtserstattung. Darüber hinaus hat das GMH in dem Schreiben vom 20.06.2011 an Frau Stadträtin Thierhoff über den Stand der Feststellung des bis dahin bekannten Gesamtschadensbildes und damit einhergehend über die Schadensbeseitigung am Gebäude der Grundschule Berliner Platz mit einem Kostenvolumen von 200.000 € netto informiert. Der Betriebsausschuss wurde in der Sitzung am 11.05.2011 und am 13.07.2011 vom GMH mündlich unterrichtet. Die Schulverwaltung und das Schuldezernat wurden am 04.08.2011 über die bis zu diesem Zeitpunkt abgestimmte Sanierung des Erdgeschosses bis zum Ende der Sommerferien und anderer Flächen bis Ende des Jahres informiert. Unmittelbar nach Erkenntnis über das neue Schadensbild Mitte August hat das GMH die Schulverwaltung, das Schuldezernat und Schulleitung unterrichtet und in der Sitzung des Verwaltungsvorstands am 16.08.2011 einen aktualisierten Sachstandbericht vorgetragen. Am 22.08.2011 wurden der interfraktionelle Schularbeitskreis und anschließend die Presse informiert.

 

Die Mitglieder des Betriebsausschusses des Gebäudemanagements, des Schulausschusses und der Bezirksvertretung Herne-Mitte haben anschließend am 30.08.2011 einen umfassenden Sachstandbericht zur Schadenssituation erhalten. Mit den Vorsitzenden und den Fraktionssprechern dieser Gremien fand am 26.09.2011 eine Besichtigung des Gebäudes statt.

 

 

Feststellung des Schadensbildes, grundsätzliche Lösungsvorschläge und Beurteilung der Lösungsvarianten

 

Feststellung des Schadensbildes

 

Die Gutachter und Sachverständigen haben ihre sehr umfassenden und tiefgreifenden Untersuchungen der Gebäudesubstanz abgeschlossen. Am 19.9.2011 wurde das Gutachten mit der Feststellung des Schadensbildes vorgestellt und die in Betracht kommenden Sanierungsmöglichkeiten vorgestellt und ausführlich seitens des Gutachters erläutert (s. u. – Sanierungsalternativen). Im Holzgutachten wird zum Schadensbild folgendes zusammenfassend ausgeführt:

 

„Bei dem untersuchten Objekt wird im Dachgeschoss ein starker Hausschwammbefall festgestellt, der sich maximal bis etwa zur Decke des  Erdgeschosses ausgebreitet hat. Da das Mauerwerk augenscheinlich zweischalig ist, ist von einer Ausbreitung des Echten Hausschwammes zwischen den Wandschalen in den Befallsbereichen auszugehen.

 

Weiterhin werden an den Balken in der Deckenkonstruktion auch Schäden durch andere Fäulnispilze und Insekten begutachtet. In einigen Bereichen ist die Dachkonstruktion augenscheinlich früher repariert worden.

 

Die niedrigen gemessenen Holzfeuchten, das trockene Hausschwammmyzel und die durchgeführte Vitalitätsprüfung deuten auf einen alten Befall hin, der nicht mehr aktiv ist.

 

An den Deckenbalken im Obergeschoss werden entlang der Balken Fäulnisschäden festgestellt. Dieser Fäulnisbefall befindet sich im Bereich der früheren Schüttung. Er ist weitestgehend oberflächlich und trocken. Aus Sicht des Gutachters entstand das Pilzwachstum als die Schüttung eingebracht wurde. Nach dem Abtrocknen der Bereiche stellen die Pilze dann das Wachstum ein.

 

An den Auflagerbereichen werden unterschiedlich starke Schädigungen festgestellt. Ein Befall durch den Echten Hausschwamm wird nur an den Hölzern im Bereich der Treppenhäuser der Seitenflügel festgestellt.

 

Im Erdgeschoss sind die Böden auf einer Holzbalkenkonstruktion montiert, die auf Mauern aufliegt. Diese Balken weisen vereinzelt Fäulnis und Insektenbefall auf

 

Als Ursache für den festgestellten Hausschwammbefall werden Undichtigkeiten der Dachrinnen, im Dach und in den Fallrohren angesehen, da sich die Befallsherde besonders  in diesen Bereichen befinden. An der Dachkonstruktion wurden nach Aussagen des Auftraggebers bereits vor längerer Zeit umfassende Reparaturarbeiten durchgeführt. Die Feststellungen, das keine erhöhten Feuchtigkeiten in den Befallsbereichen festgestellt werden festgestellt werden, bekräftigt die Annahme der Feuchtequellen im Dachbereich.“

 

Die Gutachter sehen für das festgestellte Schadensbild verschiedene Sanierungsalternativen. Dazu wurden von den Gutachtern die spezifischen Sanierungskosten (Holz) ermittelt. Vom Gebäudemanagement wurden nach Bewertung des Gutachtens die weiteren erforderlichen Baukosten ermittelt, um so für die jeweiligen Sanierungsalternativen die Gesamtbaukosten darstellen zu können.

 

Grundsätzliche Lösungsvorschläge

 

Nach Auswertung des Gutachtens gibt es unter Berücksichtigung der Sanierungsfähigkeit, der aufzuwendenden Kosten und der zeitlichen Erfordernisse zur Bereitstellung des erforderlichen Schulraumes mehrere grundsätzliche Lösungsvorschläge:

 

1)      Schadenssanierung am bestehenden Gebäude

2)      Raumersatz durch Schulcontainer

3)      Abriss der Altgebäude und Neubau auf dem Grundstück

4)      Nutzung eines bestehenden anderen Gebäudes

5)      Auflösung der Schule mit Verteilung der Schüler (sowie Lehrer, Schulleiter) auf

     andere umliegende Schulen

 

Im weiteren Verlauf dieser Vorlage werden diese Lösungsvorschläge näher erläutert. Die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen sind unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ gesondert dargestellt.

 

Zu 1: Schadenssanierung am bestehenden Gebäude

 

Nach dem vorgelegten Gutachten des Sachverständigen für Holzschäden gibt es fünf Varianten zur Beseitigung der festgestellten Holzschäden. Die hier jeweils angegebenen Kosten beziehen sich ausschließlich auf diese Arbeiten.

 

Bei jeder Sanierungsvariante entstehen zusätzlich Kosten, die für die Wiederherstellung nutzbarer Räumlichkeiten zwangsläufig anfallen: Wiederherstellung der Oberböden inklusive neuer Beläge, Wiederherstellung der Decke zum 1. OG und zum DG, Putz- und Mauerarbeiten, Verkabelungsarbeiten, etc. Da die Reparaturen in dem Altbestand des Gebäudes stark eingreifen, müssen im Zusammenhang mit den Arbeiten an der Decke zum 1. OG diverse Stahlträger brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Darüber hinaus ist der Einbau einer Rauchmeldeanlage mit entsprechend aufgeschalteten Rauchmeldern erforderlich. Diese Maßnahmen, die nicht Teil der notwendigen Reparaturarbeiten sind, müssen auf Grund baurechtlicher Bestimmungen, ausgelöst durch die Reparaturarbeiten, durchgeführt werden.

 

In der Anlage sind die Sanierungsvorschläge in den Varianten 1 bis 5 in Übersichtsform dargestellt.

 

Vorgeschlagen wird die Umsetzung der Sanierungsvariante 5, da sie im Vergleich zu den anderen Vorschlägen

  • einen kalkulierbaren Kostenrahmen hat

und

  • zeitlich so kurzfristig umgesetzt werden kann, dass Ende Januar 2012 das EG des Gebäudes voll und uneingeschränkt wieder für den Schulbetrieb zur Verfügung steht, somit auch für das neue Semester der VHS die Räumlichkeiten des KuZ wieder voll zur Verfügung stehen und weitere Optionen im Hinblick auf eine Folgenutzung des Gebäudes der ehemaligen Hauptschule Freiherr-vom-Stein nicht verhindert werden. Einschließlich der Arbeiten im DG und der Restarbeiten im 1. OG kann das Schulgebäude ab Ende März / Anfang April uneingeschränkt – Nutzungsdauer 8 Jahre – schulisch genutzt werden.

 

 

Zu 2: Raumersatz durch Schulcontainer

 

Denkbar wäre eine Ersatzgestellung durch Containermodule, die unter Berücksichtigung der Schulbaurichtlinie gefertigt sind und aufgrund ihres modularen Aufbaus so aufgebaut werden können, dass die 1:1 Abbildung des Raumprogramms der GS Berliner Platz mit Aufstellen von 83 Containern möglich ist. Diese Containeranlage hat eine Gesamtfläche von 1.200 qm – das bestehende Gebäude Berliner Platz hat, EG und 1. OG zusammengerechnet, eine Fläche von 1.228 qm. Eine „Containerlösung“ ist in verschiedenen Varianten möglich:

 

a)      am Standort Berliner Platz, nach Abbruch von Schulgebäude und Pavillon

b)      an einem anderen Standort im Bereich Herne-Mitte

 

Bei der ersten Variante a) entstehen zusätzlich zu den Containerbeschaffungskosten weitere Kosten für einen Abbruch der Altgebäude (rd. 345 T€) und 64 T€ für die Herstellung benötigter Fundamente sowie Anschlüsse der Versorgungsleitungen.

 

Bei der Variante b) könnten zunächst die Abbruchkosten entfallen, wenn die Containerlösung auf einem anderen Grundstück realisiert würde. Die Fläche müsste auf jeden Fall erschlossen und durch Herstellung entsprechender Fundamente für die Container vorbereitet werden. Als Standorte wären der Parkplatz vor dem Pestalozzi Gymnasium oder der Gutenbergplatz in Herne-Mitte denkbar und geeignet. Für die Erschließung dieser Grundstücke ist jedoch mit weiteren Kosten von 40 T€ zu rechnen.

 

Die Beschaffung von Containern ist vergaberechtlich eine VOL-Leistung, d. h. das unter Berücksichtigung der gesetzlich Wertgrenzen (193 T€ netto) für die Beschaffung von Containern in dieser Größenordnung eine europaweite Ausschreibung durchgeführt werden muss. Neben einer Lieferzeit von 10 – 12 Wochen muss somit eine Zeit von rd. 3 Monaten für das europaweite Vergabeverfahren einkalkuliert werden.

 

Für den auf 8 Jahre Nutzungsdauer angedachten Zeitraum können die Container angemietet (1.630 T€) oder gekauft (1.178 T€) werden. Bei der Variante „Kauf“ müssen noch vor Durchführung des Vergabeverfahrens entsprechend Mittel aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt werden.

 

Somit könnten Container im allergünstigsten Fall frühestens ab Mai 2012 als Ersatzraum für die Schule zur Verfügung stehen. Zusätzlich muss dabei bedacht werden, dass dies dabei auch optisch nur eine Containerlösung ist. Bessere Qualitäten (vorgehängte Fassade, verbesserte Akustik und bessere Dämmung) sind seitens des Lieferanten machbar. Dafür müssten zusätzliche 55 – 120 T€ einkalkuliert werden.

 

Als Anlage sind Beispiele für eine Containerlösung mit Raumaufteilung und Ansichten beigefügt.

 

Die mit der Containerlösung verbundenen finanziellen Auswirkungen sind unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ gesondert dargestellt.

 

Zu 3: Abriss der Altgebäude und Neubau auf dem Grundstück

 

Neben den Abbruchkosten (345 T€) müssen 4.235 T€ für den Neubau des Schulgebäudes mit Pavillon eingeplant werden. Neben den finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt durch anfallende Finanzierungskosten müssen zusätzlich die Auswirkungen auf die städtische Bilanz berücksichtigt werden (s. auch „Finanzielle Folgewirkungen“)

 

Zu 4: Nutzung eines bestehenden anderen Gebäudes

 

Denkbar wäre auch die Nutzung eines anderen Gebäudes, um den Schulbetrieb der Grundschule Berliner Platz unterzubringen. Mögliche Standorte könnten die Grundschule Wiescher Straße oder das Gebäude Manteuffelstraße sein. Neben einer zurzeit nicht kalkulierten umfassenden Gebäudesanierung sind beide Standorte zu klein um das Raumangebot für die Schule Berliner Platz vollständig abbilden zu können. Nach einer überschlägigen Ermittlung müssten dazu jeweils rd. 40 Containermodule zusätzlich auf die Standorte gestellt werden. Die Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Hauptschule Freiherr-vom-Stein scheidet für die Unterbringung der Grundschule aufgrund der Lage aus.

 

Zu 5: Auflösung der Schule mit Verteilung der Schüler (Lehrer, Schulleiter) auf

          andere umliegende Schulen

 

Unter der Annahme, an den benachbarten Grundschulstandorten Overwegstraße, Schulstraße, Schillerschule und James-Krüss-Schule sowie der Hauptschule Hans Tilkowski seien einzelne freie Raumkapazitäten vorhanden, wäre eine Verteilung der Schülerinnen und Schüler sowie des pädagogischen Personals zwar denkbar, aber eine kaum umsetzbare Möglichkeit. Dazu ist ein aktuelles Schreiben der Schulgemeinde der GS Overweg als Anlage beigefügt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Zu 1-5) Untersuchungs- und Auslagerungskosten

 

Der Aufwand an Kosten (Untersuchungen, Umzug, Entsorgung, Raumbereitstellung) von rund 120 T€ war für alle Varianten erforderlich. Bei der weiteren Betrachtung bleiben diese Kosten insoweit ohne weitere spezifische Betrachtung.

 

Zu 1) Schadenssanierung

 

Die Höhe der Kosten der einzelnen Sanierungsvarianten ergibt sich aus der Anlage. Bei der Sanierungsvariante 5 fallen Sanierungskosten einschließlich Brandschutzmaßnahmen von 530 T€ an. Bei einer 8 jährigen Nutzung sind dies durchschnittlich 66.250 € pro Nutzungsjahr.

 

 

Zu 2+3) Abbruch

 

In der Bilanz der Stadt ist das Hauptgebäude mit 880.640 € und der Pavillon mit 81.371,30 € bilanziert. Im Falle eines Abbruchs verringert sich das Vermögen der Stadt um rd. 962 T€ und erfordert eine ergebnisbelastende Sonderabschreibung. Gleichzeitig entfallen die jährlichen Abschreibungen für diese Gebäude in Höhe von 22.500 €.

 

 

 

 

 

Zu 2) Kauf Container

 

Neben dem Kaufpreis (1.178 T€) fallen weitere Kosten für den Abbruch der Altgebäude, Wiederherstellung Boden, Anschlüsse Ver- und Entsorgungsleitungen etc. in Höhe von 409 T€ an, sodass insgesamt 1.586 T€ für die Stadt zu investieren sind. Vorgesehen ist eine Nutzungsdauer von acht Jahren. Gem. AfA-Tabelle des Bundesministeriums für Finanzen ist bei Container Neukauf eine Abschreibungszeit von 10 Jahren vorgesehen. Dem Vermögenszuwachs von 1.586 T€ steht somit eine jährliche Abschreibung von 158.700 € gegenüber. Hinzu kommt eine jährliche Zinsbelastung bei einem angenommenen Zinssatz von 3,5 % mit durchschnittlich 30.000 € im Jahr (im ersten Jahr 56.400 €) bei einem Annuitätendarlehen über 10 Jahre.

 

 

Zu 3) Neubau

 

Bei einem Neubau am Standort Berliner Platz (geschätztes Gesamtvolumen mit Erschließungskosten und einem Pavillon in Höhe von 4.235 T€) fallen zusätzlich auch hier die Abbruchkosten in Höhe von rd. 345 T€ an, sodass die Stadt bei dieser Variante insgesamt 4.580 T€ bereitstellen muss. Ausgehend von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren steht dem Vermögenszuwachs von 4.580 T€ somit eine jährliche Abschreibung von rd. 91.600 €  gegenüber. Hinzu kommt eine jährliche Zinsbelastung bei einem angenommenen Zinssatz von 3,5 % mit durchschnittlich 76.000 € im Jahr (im ersten Jahr 160.200 €) bei einem Annuitätendarlehen über 29 Jahre.

 

 

Zu 4+5) Anderes Gebäude oder Auflösung

 

Die Kosten für diese Varianten können nicht weiter ermittelt werden, weil sich keine konkrete umsetzbare Lösung abzeichnet.

 

 

Beurteilung der Lösungsvarianten

 

Stellungnahme der Schulverwaltung

 

Die Schulverwaltung hat sich mit der Thematik auseinandergesetzt und im Ergebnis dargestellt, dass zu wohnortnahen Versorgung der Schülerinnen und Schüler in Herne-Mitte aus schulfachlicher und schulorganisatorischer Sicht auf den Standort Grundschule Berliner Platz im Zentrum des Stadtbezirkes zumindest kurz- bis mittelfristig nicht verzichtet werden kann.

 

Die ausführliche Stellungnahme der Schulverwaltung ist als Anlage beigefügt.

 

Fazit

 

Aufgrund der schulorganisatorischen Erfordernisse kommt bei der Abwägung aller Lösungsvarianten und Möglichkeiten unter Abwägung aller zeitlichen und wirtschaftlichen Gründe nur die Durchführung einer Schadensbeseitigung, hier Variante 5, zu einem Gesamtvolumen von rd. 530 T€ (Schadensbeseitigung in Höhe von 470 T€ zuzgl. rd. 60 T€ für die Durchführung von Brandschutzmaßnahmen) in Betracht. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Mitteln des Gebäudemanagements, in Erweiterung des Vorhabenplans 2011. Hierfür steht der noch vom Rat der Stadt in seiner nächsten Sitzung festzustellende Jahresüberschuss des GMH in Höhe von 696 T€ zur Verfügung, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Nach einer Sanierung der Schäden an der Holzkonstruktion und Wiederherstellung der betroffenen Räumlichkeiten kann das Gebäude für die nächsten 8 Jahre uneingeschränkt genutzt werden. Im Hinblick auf diese zeitlich begrenzte Nutzung können die substanzerhaltende Maßnahmen (Maßnahmen gegen aufsteigende Feuchtigkeit im Kellerbereich, präventiven Fassadensanierung, etc. in Höhe von 515 T Euro) entfallen.

 

Die gewonnenen Erkenntnisse aus der Schadenserkennung, Schadensanalyse und letztlich Schadensbeseitigung wird das GMH bei anstehenden Untersuchungen von Gebäuden, bei denen ähnliche oder gleiche Dachkonstruktionen vorhanden sind, entsprechend berücksichtigen. Ebenfalls werden die beauftragten Fachfirmen über diesen Sachstand informiert und im Rahmen der Beauftragung darauf hingewiesen.

 

Der Betriebsleiter

 

 

 

(Tschöke)

 

Anlagen:

Anlagen:

Übersicht Sanierungsvarianten 1 – 5

Beispiele für eine Containerlösung

Stellungnahme der Schulverwaltung

Schreiben der GS Overweg vom 13.09.2011

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BA 28.09.11 GS Berliner Platz (Anlage) v. 22.09.11 (33 KB) PDF-Dokument (75 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich BA 28.09.11 GS Berliner Platz (Anlage 2) v. 23.09.11 (5234 KB) PDF-Dokument (8425 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich BA 28.09.11 GS Berliner Platz (Anlage FB 31) v. 23.09.11 (28 KB) PDF-Dokument (87 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich BA 28.09.11 GS Berliner Platz (Anlage 4) v. 26.09.11 (601 KB)