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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2011/0388  

Betreff: Zuschüsse an Vereine nach den Sportförderrichtlinien -
Förderzusage
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:1. Belker, Eduard
2. Belker, Eduard
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Belker, Eduard
Beratungsfolge:
Sportausschuss Entscheidung
22.06.2011 
des Sportausschusses      

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 42.02

Bez.: Sportförderung

Nr.: 15

Bez.: Transferaufwendungen

- 7.500,00

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Der Sportausschuss beschließt,

 

a)      die Anträge der Vereine SC Westfalia 04 e. V. Herne , Jugend, Wassersportverein Herne 1920 e. V. und DSC Wanne-Eickel - Fußballabteilung

e. V. erhalten eine vorzeitige Förderzusage,

 

b)      dass die Anträge der genannten Vereine bewilligt werden, obwohl mit dem

      Bauvorhaben vor der endgültigen Bewilligung begonnen wurde,

 

c)      dass die Vereine erst in die Förderung aufgenommen werden, wenn andere Vereine ihre Förderung abgeschlossen haben,

 

d)      dass für den Verein Ruderverein „Emscher“ Wanne-Eickel Herten e. V. eine anteilmäßige (50%) vorzeitige Auszahlung des jährlichen Förderbetrages vorgenommen wird.

 

 

Beide Zusagen gelten unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Historie

 

In den vergangenen Jahren hat die Bezirksregierung Arnsberg objektbezogene Förderungen durchgeführt. Diese Förderungen erfolgten auf Grundlage der Richtlinien für den Sportstättenbau des Landes NRW:

 

Im Laufe des Jahres 2003 wurden Bestrebungen bekannt, zum 01.01.2004 eine Pauschalisierung der Fördermittel durchzuführen. Nachdem die sogenannte „Sportpauschale“ eingeführt wurde, legte die Bezirksregierung in Ausführungsbestimmungen fest, dass die Kommunen auch für die Bewilligung und die Auszahlung der Vereinsinvestitionsanträge zuständig sein sollten.

 

Anträge

 

Fall 1:

 

SC Westfalia 04 Herne e.V. – Fußballjugend –

 

Der Sportverein führt seinen Spiel- und Übungsbetrieb auf dem Sportplatz an der Forellstraße durch. In diesem Jahr hat der Verein insgesamt 13 Jugendmannschaften zum Spielbetrieb  gemeldet. Die Mannschaften der A, B und C Junioren spielen teilweise in der höchstmöglichen Spielklasse für Jugendmannschaften in NRW. Des Weiteren wird die Sportanlage im Winterhalbjahr zusätzlich von der 1. Seniorenmannschaft (NRW- Liga) zum Übungsbetrieb genutzt. Im gesamten Sommerhalbjahr führt zudem der Hockey-Club Herne ebenfalls den Spiel- und Übungsbetrieb auf dieser Sportanlage durch.

Der Sportverein will nun auf dem Gelände des Sportplatzes ein Sanitär-, Umkleide- und Sozialgebäude errichten. Die jetzigen genutzten Räumlichkeiten sind für die Sportler und Zuschauer unzureichend und in schlechtem Zustand. Zusätzlich werden vom Deutschen Fußball Bund separate Umkleide- und Sanitäranlagen für weibliche Schiedsrichter gefordert. Die Umsetzung dieser Richtlinie konnte bisher in den meisten Fällen  nur durch organisatorische Anstrengungen erreicht werden. In Einzelfällen mussten sogar Anstoßzeiten von Spielbegegnungen verändert werden.

 

Die geplante Baumaßnahme hat ein Volumen von ca. 220.000,- Euro.

 

 

Fall 2:

 

 

Wassersportverein Herne 1920 e.V.

 

Der Wassersportverein unterhält seine Sportanlage auf der Gneisenaustraße. Neben den Steganlagen und den Bootshallen unterhält der Verein ein Bootshaus, in dem sich Sanitär,- Umkleide- und Trainingsräume befinden.

Die derzeitigen Räume und Sportanlagen werden schon seit den 70er Jahren in dieser Form genutzt. Die Größe und Ausstattung dieser Räume entsprechen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen und Anforderungen einer angemessenen Vereinsarbeit. Der Verein legt besonderen Wert auf die Förderung der Jugendarbeit, die in der theoretischen Ausbildung sowie in der weiteren Vereinsarbeit in den derzeitigen Räumlichkeiten nur unbefriedigend durchgeführt werden kann.

 

Der Verein plant

 

die Erweiterung und den Ausbau der v. g. Räume

 

die Erweiterung der Steganlagen sowie

 

die Erneuerung der Bootshallen.

 

Die Baumaßnahmen werden in verschiedenen Bauabschnitten durchgeführt, insgesamt haben die geplanten Baumaßnahmen ein Volumen von ca. 300.000,- Euro.

 

Fall 3:

 

DSC Wanne-Eickel Fußballabteilung e.V.

 

Der DSC Wanne-Eickel führt seinen Spiel- und Übungsbetrieb im Stadion Im Sportpark durch. Derzeitig spielt die 1. Seniorenmannschaft in der Westfalenliga.

 

Gemeinsam mit der Stadt Herne möchte der Verein das Stadion „Im Sportpark“ für die Nutzung als Fußballstadion (bis Regionalliga) ergänzen. In diesem Zusammenhang müssen für alle nutzbaren Sektoren (insgesamt vier) Versorgungseinrichtungen (Toiletten und Verkaufsstände) errichtet werden. Der DSC Wanne-Eickel führt die meisten Veranstaltungen dort durch und möchte deshalb in insgesamt 3 Sektoren professionelle und hygienisch einwandfreie Zustände schaffen. Der vierte Sektor wird aus diesen Ergänzungsbauten heraus mit versorgt.

 

Die geplante Baumaßnahme hat ein Volumen von ca. 72.500,- Euro.

 

 

 

Fall 4:

 

Ruderverein Emscher Wanne-Eickel Herten e.V.

 

Dem Verein wurde im Jahr 2010 eine Förderung hinsichtlich einer notwendigen Baumaßnahme im Kraftraum gewährt.

Diese Baumaßnahme wurde mit einem Volumen von ca. 350.000,- Euro bewertet.

 

Der Verein hat mittlerweile mit der Erweiterung des Krafttrainingsraumes begonnen.

Für die anfallenden Baukosten ist der Verein eine Zwischenfinanzierung eingegangen. Damit die Projektkosten mit den anfallenden Kreditzinsen so niedrig wie möglich gehalten werden sollen, beantragt der Verein die vorzeitige, anteilmäßige  Auszahlung des jährlichen Förderbetrages.

In diesem Jahr ist für den Verein ein Gesamtförderbetrag in Höhe von 14.000,- Euro vorgesehen. Der Verein beantragt nun die Auszahlung von 50 % des Gesamtförderbetrages in Höhe von 7.000,- Euro.

 

 

 

Verfahren

 

Die Kommunen mussten die Bestimmungen, die der Sportpauschale zu Grunde liegen, in die kommunalen Sportförderrichtlinien einarbeiten. Dies ist in Herne mit Ratsbeschluss vom 15. Februar 2005 geschehen.

 

Die Regelungen, die den Vereinsbereich betreffen, sind unter Punkt 3.2 - Vereinssportanlagen - geregelt.

(Auszug aus den Richtlinien)

 

3.2 Vereinssportanlagen

 

3.2.1. Für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, die Sanierung und Modernisierung, den Erwerb, Pacht, Miete und Leasing von vereinseigenen Sportanlagen können Zuschüsse gewährt werden.

 

Die Bemessung der Zuwendung erfolgt in Anlehnung an die ehemaligen Sportförderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen (Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus – Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 12.07.2001 – VIIA 3 – 8712 Nr. 177/2001) auf der Grundlage der dort festgelegten Förderungsgrundbeträge. Der Fördersatz beträgt 70 % der Bemessungsgrundlage. Soweit in den genannten Richtlinien keine geeigneten Bemessungsgrundlagen vorhanden sind, kann die Förderung bis zu 50 v. H. der anerkannten Gesamtkosten betragen.

 

(Auszug Ende).

 

In den vergangenen Jahren sind aufgrund der Neuregelung eine Vielzahl von Anträgen bei der Stadt Herne eingegangen.

 

In den vorliegenden Fällen muss eine vorzeitige Beschlussfassung innerhalb des Jahres erfolgen um den Vereinen die Möglichkeit zu geben, bei den Kreditinstituten Mittel für die Sanierung zu beantragen bzw. Grundstückskäufe zu tätigen.

 

Weiterhin beabsichtigen die Vereine vor Beschlussfassung durch die Gremien mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen.

 

Die Regelungen, die diesen Bereich betreffen, sind unter Punkt 3.2 - Vereinssportanlagen - geregelt.

(Auszug aus den Richtlinien)

 

 

3.2.6 Ein Zuschuss wird nicht bewilligt, wenn mit dem Bauvorhaben vor Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen wurde. Ausnahmen hiervon sind vor Beginn des

Bauvorhabens schriftlich zu beantragen.

 

(Auszug Ende).

 

Die o. g. Anträge müssen für das Jahr 2010 vorzeitig in das Förderprogramm aufgenommen werden und die Zusage der Förderunschädlichkeit muss gegeben werden.

 

Finanzierung

 

Im Rahmen der Sportpauschale sind für den Bereich der Vereinsfinanzierung grundsätzlich  110.000,00 € pro Jahr vorgesehen. Aufgrund der Antragsfülle und der Höhe der beantragten Förderung sollte eine Erhöhung des Ansatzes auf 125.000,00 € erfolgen. Haushaltsmittel hierzu stehen zur Verfügung.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Meinolf Nowak