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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0807  

Betreff: Kündigung von Konzessionsverträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.12.2010 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2010 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:   ---

Bez.:

Nr.:   ---

Bez.:

---

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der Flächenbenutzungsvertrag zwischen der Stadt Herne und der E.ON Fernwärme GmbH vom 12.3./9.4.64 mit seinen Nachträgen vom 25.3./3.4.68, 6.12.71/22.2.72, 27.1.86 und 30.10.98 wird zum 31.12.2015 gekündigt
 

und

 

2. der Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Herne und der Fernwärmeversorgung Herne GmbH vom 13.01.1987 wird zum 31.12.2015 (Gebiet Herne) gekündigt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Zu 1.

Der Flächenbenutzungsvertrag wurde ursprünglich zwischen der Stadt Wanne-Eickel und der Bergwerkgewerkschaft Hibernia am 12.3./9.4.64 geschlossen. Zwischenzeitlich ist die Hibernia Bergwerkgewerkschaft in der E.ON Fernwärme übergegangen und es hat diverse Nachträge zu diesem Vertrag gegeben. Dieser Vertrag betrifft ausschließlich das alte Stadtgebiet Wanne-Eickel.

Laut § 17 des 3. Nachtrages aus 1986 ist der Vertrag befristet bis zum 31.12.2015. Er verlängert sich jeweils um weitere 10 Jahre, wenn er nicht mindestens 5 Jahre vor Ende der Laufzeit = 31.12.2010 durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird.

 

 

Zu 2.

Der Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Herne und der Fernwärmeversorgung Herne GmbH (an der die Stadtwerke Herne AG und E.ON Fernwärme GmbH zu je 50 % beteiligt sind) ist am 13.01.87 geschlossen worden. Dieser Vertrag betrifft ausschließlich das alte Stadtgebiet Herne-Mitte.

 

Laut § 12 ist der Vertrag befristet bis zum 31.12.2015. Er verlängert sich jeweils um weitere 10 Jahre, wenn er nicht mindestens 5 Jahre vor Ende der Laufzeit = 31.12.2010 durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird.

Mit der Kündigung des Gestattungsvertrages gehen weitergehende Auswirkungen auf andere Verträge, z. B. Konsortialvertrag zwischen der Stadt Herne, der Stadtwerke Herne AG und E.ON Fernwärme GmbH, einher.

 

Die Verträge wurden vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnisnahme übersandt.

 

Die Möglichkeit der Kündigung beider Verträge soll wahrgenommen werden, um eine zukunftssichere Neuordnung der Fernwärmeversorgung für das Gesamt-Herner Stadtgebiet zu erreichen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Keine