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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0719  

Betreff: Entgeltordnung für die Städt. Musikschule
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Ribbe
Federführend:FB 32 - Kultur Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
Beratungsfolge:
Kultur- und Bildungsausschuss Vorberatung
25.11.2010 
des Kultur- und Bildungsausschusses geändert beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.12.2010 
des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2010 
des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung mit Wirkung zum 1.1.2011.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Stadt Herne zur Haushaltskonsolidierung und der Vorschläge der Haushaltskommission muss die Einnahmesituation in der Städt. Musikschule durch eine Erhöhung der Entgelte um 50.000,--€ verbessert werden.

Seitens des Fachbereiches 23 ist darauf hingewiesen worden, dass einige Paragraphen der derzeit gültigen Entgeltordnung an geltendes Recht (Gleichbehandlungsgesetz) angeglichen werden müssen.

Darüber hinaus soll bei der Formulierung der Ermäßigungssachverhalte eine Angleichung an andere Entgeltordnungen der Stadt Herne vorgenommen werden.

Die Änderungen im Einzelnen:

  • Die inhaltliche Änderung des §1.1 hat keine finanziellen Auswirkungen, da die seit Jahren praktizierte Handhabung nur konkret formuliert wird.

·         Die Erhöhung der Entgelte der §1.2 und §1.4 erscheint im ersten Moment unverhältnismäßig hoch. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass diese Entgelte für Kinder und Jugendliche um 20% und für bestimmte Personengruppen unter 27 Jahren um 10% ermäßigt werden. Dieses Procedere ist dem Gleichbehandlungsgesetz geschuldet, dass einen Erwachsenenzuschlag – wie er bisher praktiziert wurde – nicht zulässt.

  • Die Einführung des besonderen Entgeltes für den Klavierunterricht beruht auf der Tatsache, dass die Instrumente für den Unterricht durch die Städt. Musikschule vorgehalten werden und hohe Anschaffungs- und Wartungskosten verursachen.
  • Die §1.6 und §1.8 wurden bislang unter „Sonderveranstaltungen“ gefasst, sollten aber zugunsten größtmöglicher Transparenz und Eindeutigkeit extra formuliert werden.
  • Der §2 – ehemals §8 – wird aufgrund der inhaltlichen Nähe zu §1 an diese Stelle gesetzt. Die Formulierungen werden an andere Entgeltordnungen der Stadt Herne (VHS, Bücherei) angeglichen.

Die mit den neuen Entgelten errechnete Summe der Einnahmen beträgt mit ~710.000,-- € p.a., ~50.000,-- € mehr als bisher, bei gleichbleibender Auslastung der Musikschule. Bei der Festsetzung der Entgelte ist primär das Diktat der Haushaltskonsolidierung  berücksichtigt worden, wobei der Vergleich mit Musikschulen benachbarter Städte – darunter auch ein privater Anbieter – sowie deren geplante Erhöhungen (s. Synopse) und soziale Gesichtspunkte in Form von erweiterten Ermäßigungssachverhalten eingeflossen sind.

Die Ermäßigungssachverhalte werden trotz des immensen Konsolidierungsdruckes zwar auf 60% (vorher 70%) gekürzt, der Personenkreis, welcher Ermäßigungen erhält, aber ausgeweitet.

In der neuen Entgeltordnung wird die Gruppenunterrichtsform durch die Entgeltgestaltung im Verhältnis zwischen Einzel- und Gruppenunterricht attraktiver.

Bei den Veränderungen wurde auf die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer z.B. den Menschen mit Behinderungen Rücksicht genommen (hier keine Erhöhung).

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

Thierhoff

(Stadträtin)

 

Anlagen:

Anlagen:

- Entgeltordnung Musikschule Herne, neu 2011

- Sypnose Entgeltordnung alt/neu

- Entgeltvergleiche Musikschulen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entgeltordnung Städt. Musikschule Herne, neu 2011, Anlage 1 (98 KB) PDF-Dokument (404 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Synopse Entgeltordnung alt_neu, Anlage 2 (131 KB) PDF-Dokument (722 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Entgeltvergleiche Musikschulen, Anlage 3 (84 KB) PDF-Dokument (212 KB)