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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0654  

Betreff: Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr (Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen)
Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss für verschiedene Änderungsverfahren
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Rogge, Tel. 3015
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
18.11.2010 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
24.11.2010 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.12.2010 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2010 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:                  xxx

Bez.:

Nr.:                  xxx

Bez.:

xxx

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:                  xxx

Bez.:

Nr.:                  xxx

Bez.:

xxx

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 39 Landesplanungsgesetz und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Erarbeitung folgender Änderungen zum regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) und die Einleitung der entsprechenden Planverfahren:

01 BO Gartenmarkt am Wattenscheider Hellweg

02 BO Bau- und Gartenmarkt Hauptstraße

03 BO Berliner Straße

04 BO Entlastungsstraße Hiltrop

05 BO Bövinghauser Straße

07 GE ehem. Hugo 1/4

08 GE ehem. Bergmannsglück

09 GE Gartenmarkt Heistraße

10 HER Kleingartenanlagen Gartenstadt

11 MH Kölner Straße / Erzweg

12 MH Wedauer Straße / Golfplatz

13 gesamt Zentren und Einzelhandel.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen ist nach erfolgtem Beitrittsbeschluss der Räte (Rat der Stadt Herne am 23.03.2010) zu den Auflagen des Genehmigungserlasses und anschließender öffentlicher Bekanntmachung am 03.05.2010 wirksam geworden. Der Plan nimmt gleichzeitig die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans wahr.

Das Rechtsinstrument des Regionalen Flächennutzungsplan ist in der Neufassung des Landesplanungsgesetzes (LPlG) vom 16.03.2010 zwar entfallen, für den RFNP der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr wurde mit § 39 LPlG aber eine Überleitungsvorschrift geschaffen, die das Fortgelten des Planes sichert und die Planungsgemeinschaft auch zu seiner Änderung ermächtigt. Um Widersprüche zwischen dem RFNP und dem durch den Regionalverband Ruhr (RVR) aufzustellenden einheitlichen Regionalplan Ruhr zu vermeiden, erfordern RFNP-Änderungen hinsichtlich der regionalplanerischen Inhalte eine Benehmensherstellung (Gelegenheit zur Stellungnahme und Ziel zur Einigung), ab dem Erarbeitungsbeschluss des Regionalplan Ruhr eine Einvernehmensherstellung (Einverständnis muss vorliegen) mit dem RVR. Diese Benehmensherstellung mit dem RVR wird im Rahmen der üblichen Behördenbeteiligung in das Planverfahren integriert.

Wenn der RVR das Aufstellungsverfahren für den einheitlichen Regionalplan Ruhr abgeschlossen hat, spätestens jedoch am 31. Dezember 2015, endet gemäß § 39 Abs. 4 Landesplanungsgesetz die Kompetenz der Planungsgemeinschaft zur Änderung des RFNP. Der regionalplanerische Teil des RFNP tritt außer Kraft. Die bauleitplanerischen Inhalte gelten als kommunale Flächennutzungspläne oder – bei entsprechenden Beschlüssen der Räte – als gemeinsamer Flächennutzungsplan im Sinne von § 204 Baugesetzbuch fort.

Der Planungsstand des wirksamen RFNP entspricht – abgesehen von den auf Genehmigungsauflagen beruhenden Anpassungen – dem Juli 2008 als Zeitpunkt der Vorlagenerstellung für den Auslegungsbeschluss im Aufstellungsverfahren des RFNP. Spätere Änderungen hätten zu einem erneuten öffentlichen Auslegungserfordernis und damit zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens geführt und wurden daher nicht mehr vorgenommen. Insofern wird verständlich, dass für den erst im Mai 2010 wirksam gewordenen Plan bereits eine Reihe von Änderungserfordernissen bestehen. Diese ergeben sich insbesondere aus Genehmigungsauflagen (Versagung / Ausklammerung von Flächen), auf die planerisch zu reagieren ist, geänderten planerischen Zielvorstellungen für räumliche Teilbereiche, Investitionsvorhaben, die planerisch vorbereitet werden sollen sowie Änderungen der Rechtsgrundlagen bzw. der Rechtsprechung, die zu planerischen Konsequenzen führen.

Insgesamt sollen 12 Änderungen erarbeitet bzw. Änderungsverfahren eingeleitet werden. Anlass, Erfordernis und Gegenstand der einzelnen Änderungen sind den jeweiligen Änderungsplänen und Begründungsentwürfen (siehe Anlagen) zu entnehmen. Das sogenannte Scoping (gemäß § 12 Abs. 4 Landesplanungsgesetz NRW in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz sowie § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch), in dem mit den einschlägigen öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gegenstand und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt wird, findet parallel zum Erarbeitungs- und Einleitungsbeschluss im Herbst 2010 statt. Die Umweltberichte zu den Änderungen werden auf Basis der Ergebnisse des Scoping erarbeitet und liegen entsprechend noch nicht vor.

Auf Grundlage des Erarbeitungs- und Einleitungsbeschlusses soll – voraussichtlich Anfang 2011 – die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung für die Dauer von einem Monat gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt werden. Der Überarbeitung der Planungen auf Basis der Beteiligungsergebnisse folgt dann der Auslegungsbeschluss. Zum Auslegungsbeschluss sollen die gemeinsam eingeleiteten Verfahren getrennt werden, um zu vermeiden, dass Verzögerungen oder inhaltliche Anpassungen bezüglich einer Änderung zu einem erneuten Auslegungserfordernis aller Planungen führen. Die Änderungsverfahren sollen nach Möglichkeit aber parallel zu Ende geführt werden. Dem Auslegungsbeschluss schließen sich die förmliche Bürger- und Behördenbeteiligung für die Dauer von einem Monat und die landesplanungsrechtlich erforderliche Erörterung der Anregungen mit den Behörden an. Der abschließende Planbeschluss für die Änderungsverfahren wird für Ende 2011 angestrebt. Die Änderungen zum RFNP bedürfen der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde.

 

Der verfahrensbegleitende Ausschuss RFNP hat auf seiner Sitzung am 01.10.2010 eine einstimmige Beschlussempfehlung für den Einleitungs- und Erarbeitungsbeschluss gemäß dieser Vorlage abgegeben.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Terhoeven)

Stadtrat

 

 

    

Anlagen:

Anlagen:

        Änderungspläne zu den Änderungsverfahren 01 bis 12

        Begründungsentwürfe zu den Änderungsverfahren 01 bis 12

        Entwurf Textteil und Begründung zum Änderungsverfahren 13

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 01_BO_Plan (503 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 01_BO_WattenscheiderHellweg (156 KB) PDF-Dokument (357 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 02_BO_Hauptstraße (155 KB) PDF-Dokument (331 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 02_BO_Plan (530 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich 03_BO_Berliner Straße (145 KB) PDF-Dokument (275 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich 03_BO_Plan (512 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich 04_BO_Hiltrop (138 KB) PDF-Dokument (256 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich 04_BO_Plan (527 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich 05_BO_Bövinghauser_Straße (157 KB) PDF-Dokument (330 KB)    
Anlage 10 10 öffentlich 05_BO_Plan (446 KB)      
Anlage 11 11 öffentlich 07_GE_Hugo (147 KB) PDF-Dokument (285 KB)    
Anlage 12 12 öffentlich 07_GE_Plan (521 KB)      
Anlage 13 13 öffentlich 08_GE_Bergmannsglück (147 KB) PDF-Dokument (315 KB)    
Anlage 14 14 öffentlich 08_GE_Plan (556 KB)      
Anlage 15 15 öffentlich 09_GE_Gartenmarkt (134 KB) PDF-Dokument (251 KB)    
Anlage 16 16 öffentlich 09_GE_Plan (556 KB)      
Anlage 17 17 öffentlich 10_HER_Kleingartenanlagen (121 KB) PDF-Dokument (227 KB)    
Anlage 18 18 öffentlich 10_HER_Plan (557 KB)      
Anlage 19 19 öffentlich 11_MH_Erzweg (135 KB) PDF-Dokument (281 KB)    
Anlage 20 20 öffentlich 11_MH_Plan (412 KB)      
Anlage 21 21 öffentlich 12_MH_Golfplatz (118 KB) PDF-Dokument (266 KB)    
Anlage 22 22 öffentlich 12_MH_Plan (384 KB)      
Anlage 23 23 öffentlich 13_gesamt_Einzelhandel (114 KB) PDF-Dokument (214 KB)