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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0652  

Betreff: Elektronische Aufenthaltskarte für Angehörige von Drittstaaten
- Anfrage der Ratsgruppe DIE LINKE vom 15.10.2010 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Die Linke
Verfasser:Bärbel Beuermann, DIE LINKE
Federführend:Büro Dezernat III Bearbeiter/-in: Barszap, Michael
Beratungsfolge:
Integrationsrat Entscheidung
27.10.2010 
des Integrationsrates zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 


Sachverhalt:

 

Sehr geehrter Herr Oruc,

 

DIE LINKE. Ratsgruppe Herne-Wanne-Eickel bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Integrationsrates zu nehmen und von der Verwaltung beantworten zu lassen.

 

Anfrage:

Nach einer Verordnung der EU vom 18. April 2008 sind Aufenthaltstitel für Drittstaaten-angehörige europaweit einheitlich zu gestalten. Diese Verordnung muss bis 21. Mai 2011 in nationales Gesetz umgesetzt werden.

 

In dem Anfang September vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung wird neben einem biometrischen Foto u.a. „… die Erfassung von Fingerabdrücken ab dem sechsten Lebensjahr obligatorisch.“

 

Ergänzende soll die Karte auf Nachfrage auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden können.

 

Mit dem Gesetzentwurf verbunden ist eine Anhebung der Gebührenhöchstsätze um insgesamt 50 € (30 € Produktionskosten an die Bundesdruckerei, 20 € für den zusätzlichen Aufwand der Ausländerbehörden).

 

In einer Stellungnahme hat der Ausschuss für innere Angelegenheiten ergänzend beschlossen, dem Bundesrat zu empfehlen, die Zahl der Antragsteller, die von den Gebühren befreit sind oder die Ermäßigungen bekommen, weiter zu beschränken.

 

Laut Presse wird die elektronische Aufenthaltskarte noch in diesem Jahr bundesweit in 19 Ausländerbehörden, unter anderem in Herne, „ohne Beteiligung von antragstellenden Ausländern“ getestet.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.

Wer hat die Initiative zur Teilnahme der Stadt Herne an der Probephase zur Einführung der elektronischen Aufenthaltskarte ergriffen?

 

2.

Auf welcher gesetzlichen/vertraglichen Grundlage beteiligt sich die Stadt Herne an der Probephase?

 

3.

Beinhaltet die gesetzliche/vertragliche Grundlage eine Überprüfung der Zahl der von den Gebühren befreiten oder Ermäßigungen bekommenden Antragsteller mit dem Ziel, die Anzahl zu verringern?

 

4.

Was bedeutet „ohne Beteiligung von antragstellenden Ausländern“?

 

5.

Wann beginnt die Probephase und wann wird sie beendet?

 

6.

Um wie viel erhöht sich der Verwaltungsaufwand bei der elektronischen Aufenthaltskarte gegenüber dem jetzigen Verfahren?

 

7.

Um wie viel erhöhen sich die Gebühren bei der Ausstellung der elektronischen Aufenthaltskarte gegenüber dem bisherigen Verfahren?

 

8.

Warum wurde der Integrationsrat als direkt gewählte Interessensvertretung nicht vorab informiert bzw. zu Rate gezogen?

 

Für DIE LINKE. Ratsgruppe

 

Bärbel Beuermann