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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
1. die Schließungstage der städtischen Kindertageseinrichtungen werden um einen Tag für Konzeptionsarbeiten erweitert.
2. die Schließungstage der städtischen Kindertageseinrichtungen werden um einen Tag für die Aufgaben als Familienzentrum erweitert.
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 23.02.2010 (2010/0096) hat der Jugendhilfeausschuss zuletzt die Öffnungs- und Schließungszeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen festgelegt.
Die jährlichen Schließungszeiten umfassen
Für die vorgenannten Anlässe stehen insgesamt 18,5 Schließungstage pro Jahr zur Verfügung.
1. Die Veränderungen durch das seit 2007 geltende KiBiz (Kinderbildungsgesetz) führten zu sinnvollen Erweiterungen und Flexibilisierungen der Betreuungssettings der Kinder in den städtischen KiTas.
Die nunmehr möglichen Buchungszeiten von 25, 35 oder 45 Wochenstunden und die erweiterten Wahlmöglichkeiten für Eltern in der Gestaltung der 35 Stunden-Betreuung sowie die Ausweitung der Betreuungszeiten auf mind. 10 Stunden täglich in jeder städt. KiTa finden nicht in einer entsprechenden Erweiterung der Arbeitsstunden der Fachkräfte ihren Niederschlag.
Die Gestaltung von Dienstplänen hat sich kompliziert und die Zeiten für die notwendige regelmäßige gemeinsame Absprache in den Gruppen- und KiTa-Teams muss stringent geplant werden.
Gleichzeitig erhöhen sich die Anforderungen an die Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung in den KiTas; ein System der Entwicklungsdokumentation und verbindlichen Absprache mit den Eltern gehört heute für jede städtische KiTa zum Standard.
Alle städtischen KiTas können diese konzeptionelle Arbeit nicht mehr in stundenweisen Besprechungen nach der Kernarbeitsphase leisten und die bisher ermöglichten 2 „Teamtage“ pro Jahr reichen für eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Gesamtteams, für gemeinsame Fortbildung und konkrete Planung sowie beispielsweise die Vorbereitung von Jahresplänen, Festen, Bildungs- und Informationsangeboten für Eltern nicht mehr aus.
Um den zusätzlichen Aufgaben gerecht werden zu können, benötigen die städtischen KiTas für die Konzeptionsarbeit dringend einen weiteren Schließungstag im Jahr.
2. Seit dem Jahre 2007 entwickeln sich in einem zeit- und kraftaufwendigen Qualifizierungsverfahren auch städtische KiTas zu Familienzentren weiter.
Kernaufgaben aller KiTas ist und bleibt die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder innerhalb der jeweiligen KiTa und die sich darauf beziehende Zusammenarbeit mit den Familien im weitesten Sinne.
Als Familienzentrum übernimmt eine KiTa zusätzlich die federführende Verantwortung für die Entwicklung eines auf Dauer angelegten Konzeptes zu Bildungs-, Beratungs- und Begegnungsangeboten für Familien mit Kindern bis ca. zum 10. Lebensjahr im Sozialraum. Diese Aufgaben organisiert sie durch die (Weiter)Entwicklung einer verzahnten Kooperation mit Partnern aus der Familienarbeit, um den Familien im Sozialraum möglichst kompetent, vielfältig, niederschwellig und frühzeitig einen Ort der Bildung, Begegnung, Unterstützung, Begleitung und Wertschätzung anbieten zu können.
Diese Aufgabe benötigt dauerhaft intensive Ressourcen-, Kompetenz- und Verantwortungsabsprache innerhalb des jeweiligen Teams und innerhalb der institutionellen Vernetzung.
Den Familienzentren stehen dazu durch das KiBiz (Kinderbildungsgesetz + Personalvereinbarung) keinerlei zusätzliche Fachkraftstunden zur Verfügung. Die Qualifizierung der Fachkräfte und ihre Aufgabe beziehen sich ausschließlich auf die Erziehung, Bildung und Betreuung der anvertrauten Kinder und der daraus erwachsenen Zusammenarbeit mit deren Eltern und Institutionen. Der finanzielle Handlungsrahmen für die zusätzlichen Sozialraumaufgaben ist äußerst begrenzt.
Um den zusätzlichen Aufgaben des Familienzentrums gerecht werden zu können benötigen die betreffenden städtischen KiTas dringend einen weiteren Schließungstag im Jahr.
3. In der Sitzung am 23.02.2010 hat Herr Sobieski die Verwaltung gebeten, den Jugendhilfeausschuss über die Schließungszeiten der Nachbarstädte zu informieren. Um auch in diesem Zusammenhang eine Vergleichsmöglichkeit zu bieten, ist eine entsprechende Aufstellung als Anlage 1 beigefügt.
Es kann festgestellt werden, dass sich speziell die örtlichen Schließungstage außerhalb von Schließungszeiten während der Schulferien in einem üblichen Rahmen kommunaler Kindertageseinrichtungen bewegen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Gudrun Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
1. Kommunaler Vergleich der Schließungszeiten
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Anlagen: | ||||||
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1 | öffentlich | Städtevergleich Schließungstage (17 KB) | ![]() |