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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0631  

Betreff: Vergütung von Kindertagespflegepersonen ab dem 01.08.2010
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Karassek - 3320
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Karassek, Klaus
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
28.10.2010 
des Jugendhilfeausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:    36.01

Bez.: Tagesbetreuung von Kindern

Nr.:    15

Bez.: Transferaufwendungen

-   37.500 €   (2010)

-   98.000 €   (2011)

- 109.000 €   (ab 2012)

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Regelungen zur Vergütung von Kindertagespflegepersonen in Herne ab dem 01.08.2010 (Anlage 1).

 

2.       Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Herner Tageseltern e.V. ergänzende Regelungen zur Vergütung der Fertigung der Bildungsdokumentation, der Durchführung von Elterngesprächen sowie der Betreuung von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf mit einer ab dem 01.08.2011 vorgesehenen Geltung vorzulegen. 


Sachverhalt:

 

1.       Gesetzliche Regelungen

Gemäß § 23 SGB VIII KJHG ist den Kindertagespflegepersonen eine laufende Geldleistung zu gewähren.

Die Geldleitung umfasst:

1.        die Erstattung angemessener Kosten die der Kindertagespflegeperson für den Sachaufwand (ohne Verpflegungsleistungen, die direkt mit den Eltern zu regeln sind) entstehen,

2.       einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung und

3.       die Erstattung nachgewiesener Beitrage zu einer Unfallversicherung sowie der Hälfte nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Altersicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Kindertagespflegeperson.

Die Höhe der laufenden Geldleistungen wird vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (= Jugendamt) festgelegt soweit Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt.

 

 

2.       Örtliche Regelungen

Die derzeit geltenden örtlichen Regelungen zur Vergütung der Kindertagespflegepersonen wurden durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.06.2008 in Kraft gesetzt. (Anlage 2)

 

 

3.       Begründung für Veränderungen der örtlichen Regelungen

Die seit dem 01.08.2008 in Herne geltenden Regelungen zur finanziellen Gestaltung der Kindertagespflege haben sich in ihrer Grundstruktur bewährt.

Zur Bereitstellung zusätzlicher Betreuungsplätze durch Tagespflege, zur Gewinnung zusätzlicher und langfristig tätiger Kindertagespflegepersonen sowie zur praxisorientierten Optimierung des finanziellen Gesamtrahmens der Vergütung müssen sie nach übereinstimmender Auffassung des Herner Tageseltern e.V. und des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie an die veränderten Situationen angepasst und entsprechend überarbeitet werden.

Grundlagen für die Überarbeitung bildeten die gesetzlichen und die örtlichen Vorgaben, die Auswertung der eigenen Praxis, der Vergleich mit der Praxis benachbarter Städte sowie die Berücksichtigung der entsprechenden Empfehlungen des Herner Tageseltern e.V.

Nicht zu vernachlässigen und deshalb angemessen zu berücksichtigen war allerdings auch die aktuelle Gesamtsituation der Stadt Herne als Haushaltssicherungskommune. Vor diesem Hintergrund wird beispielsweise die Vergütung von Ausfallzeiten zeitlich in zwei Stufen gestaffelt vorgeschlagen.

Insbesondere vor dem finanziellen Hintergrund konnten nicht alle in ihren inhaltlichen bzw. zeitlichen Ansätzen durchaus nachvollziehbaren Änderungsvorstellungen speziell des Herner Tageseltern e.V. einbezogen werden. Dennoch stellen die Neuregelungen insgesamt ein deutliches Signal für die Tagespflege generell und für die Tagespflegepersonen speziell dar. Sie verbessern und stabilisieren die Vergütung und bieten auch die finanziell erforderlichen Bedingungen, um Kindertagespflege auszuüben.

 

 

Die mit den Neuregelungen angestrebten Ziele werden nachfolgend detailliert beschrieben.

 

·         Ausbau der Betreuung unter dreijähriger Kinder

Ab dem Jahr 2013 besteht nach derzeitiger Gesetzeslage für alle Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Die Ausbaumaßnahmen innerhalb der örtlichen Kindertageseinrichtungen wurden und werden in Abstimmung aller Träger von Kindertageseinrichtungen bereits ausgeschöpft.

Zur vollständigen Gewährleistung der gesetzlichen Betreuungsansprüche und zur Wahrung des ebenfalls gesetzlich fixierten Wunsch- und Wahlrechts der Eltern zwischen den gleichrangigen Angeboten der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ist daher eine deutliche Ausweitung der Kindertagespflege unverzichtbar.

Um dieses Ziel zu erreichen, muss einerseits die Akzeptanz der Kindertagespflege bei den Eltern erhöht und andererseits die Anzahl der umfassend qualifizierten und mit möglichst längerfristiger Perspektive tätigen Kindertagespflegepersonen spürbar gesteigert werden.

Zur umfassenden Information der Eltern sowie potentieller neuer Kindertagespflegepersonen laufen bereits zahlreiche Maßnahmen, speziell auch im ESF-Aktionspro­gramm Kindertagespflege.

 

·         Ausgleich der Vergütungsminderung aufgrund der neuen Steuerregelungen

Seit dem 01.01.2009 gilt erstmalig für alle Tagespflegepersonen, dass die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit mit der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2009 als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit zu versteuern sind.

Insbesondere für die umfassend qualifizierten Tagespflegepersonen, die allerseits gewünscht den größten Anteil an der Tagespflege übernehmen sollen, ist schon allein zur Aufrechterhaltung der heutigen finanziellen Bedingungen ein entsprechender Ausgleich zu schaffen.

Ohne entsprechende Änderungen führen die neuen Steuerregelungen zu einer Minderung der Vergütung, die sowohl die Qualität als auch die Quantität der Tagespflege negativ belasten und damit den erforderlichen Ausbau der Tagespflege einschränken würde.

 

·         Förderung des Berufsbildes der Kindertagespflegeperson und erforderliche Stabilisierung der Vergütung

Die Tagespflege von Kindern wird auf zahlreichen Ebenen bereits als ein neues Berufsbild dargestellt. Um sich diesem Anspruch zu nähern und gleichzeitig die Kindertagespflege sowohl für die Bedürfnisse der Eltern und Kinder als auch für die Kindergartenbedarfsplanung der öffentlichen Jugendhilfe als verlässliches Betreuungsangebot zu verankern, sind transparente und akzeptable Regelungen für die Vergütung der Kindertagespflegepersonen erforderlich.

Zur umfassenden Information und Gewinnung neuer Kindertagespflegepersonen laufen bereits zahlreiche Maßnahmen, speziell auch im ESF-Aktionspro­gramm Kindertagespflege.

Die aktuelle Praxis zeigt, dass die derzeitigen Vergütungsregelungen eine Hürde sowohl in der Professionalisierung der Kindertagespflege als auch in der Gewinnung neuer Kindertagespflegepersonen darstellen.

Es gestaltet sich zunehmend problematischer, geeignete BewerberInnen zu finden, nicht zuletzt deshalb, weil durch die Tätigkeit als Tagesmutter / Tagesvater ein nicht zu unterschätzendes wirtschaftliches Risiko bei der Kindertagespflegeperson liegt.

An der Ausübung von Kindertagespflege grundsätzlich interessierte Personen konnten sich häufig nicht für diese Tätigkeit und den Schritt in die für sie zunächst unsichere Selbständigkeit entscheiden, weil sie ein Mindestmaß an Verlässlichkeit in der Konstanz der Vergütung vermissten.

Kindertagespflegepersonen sind selbständig tätig und unterliegen allen sich daraus ergebenden formal- und steuerrechtlichen Verpflichtungen. Sie richten zeitlich und finanziell ihr Privat- und Berufsleben sowie ihre wirtschaftliche Gesamtsituation auf eine kontinuierliche Ausübung und Honorierung der Tagespflege aus.

Derzeit tragen sie allein das Risiko des Verdienstausfalles z. B. im Fall einer Erkrankung oder des Urlaubes der Kindertagespflegeperson oder des Kindes.

Die derzeitige Praxis sieht z. B. eine Bezahlung von Ausfallzeiten für maximal 2 Tage und dann auch nur im Fall einer kurzfristig durch die Eltern erfolgten Absage des Betreuungstages vor.

Gesucht wurde nach einer für alle Beteiligten transparenten und praktikablen Lösung, die einen der Tätigkeit als Tagespflegeperson angemessenen Ausgleich von Einkommensausfällen schafft, ohne jedoch unangemessen das betriebswirtschaftliche Risiko aller selbständig Tätigen zu übernehmen.  

Die abschließend vorgesehene 10 %ige Erhöhung des individuellen Stundensatzes reicht nach den Berechnungen des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie dazu aus, Urlaubszeiten sowie krankheitsbedingte Ausfallzeiten von insgesamt ca. 4 Wochen pro Jahr auszugleichen.

Durch die Koppelung einer pauschalen Ausgleichsregelung an den Stundensatz der tatsächlich erbrachten und belegten Betreuungszeiten wird ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die Meldung, Kontrolle und Abrechnung von individuellen Leistungen für individuelle Ausfallzeiten und ggf. eine weitere Differenzierung pro Tagespflegekind vermieden.

In den umliegenden Kommunen besteht trotz unterschiedlich formulierter und bemessener Einzelregelungen in ihrer Summe dennoch eine ähnlich zu beziffernde Vergütung der Tagespflegepersonen. Wegen der zum Teil erheblich abweichenden Berechnungsgrundlagen wäre beispielsweise eine tabellarische Gegenüberstellung nicht angemessen aussagekräftig.

 

·         Zusätzliche Vergütung für die Fertigung der Bildungsdokumentation, die Durchführung von Elterngesprächen sowie die Betreuung von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf

– vorgesehen ab dem 01.08.2011

Zur Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages gemäß § 22 KJHG sind die Fertigung von Bildungsdokumentationen und die Durchführung von Elterngesprächen erforderlich.

In Abstimmung zwischen dem Herner Tageseltern e.V. und dem Fachbereich Kinder-Jugend-Familie werden demnächst entsprechende Qualitätsanforderungen formuliert, anschließend Qualitätsstandards festgelegt und abschließend geeignete Vordrucke für die Kindertagespflegepersonen entwickelt.

Da dieser Vorgang noch nicht abgeschlossen ist, sind entsprechende ergänzende Vergütungsregelungen nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses ab dem 01.08.2011 vorgesehen.

 

 

4.       Abstimmung mit dem Herner Tageseltern e.V.

Der Herner Tageseltern e.V. hat den vom Fachbereich Kinder-Jugend-Familie vorgeschlagenen Neuregelungen grundsätzlich zugestimmt. Gemeinsam wurde vereinbart, die tägliche Praxis der Neuregelungen regelmäßig zu überprüfen. Ferner wurde vereinbart, innerhalb der Geltungsdauer dieser Neuregelungen andere Vergütungsmodelle zu prüfen, die eine im Kalenderjahr möglichst gleichmäßig verteilte Vergütung erzielen. Damit soll der für eine auf Kontinuität ausgerichtete Kindertagespflege positive Effekt einer verlässlichen monatlichen Vergütung erzielt werden.

 

 

5.       Finanzielle Auswirkungen

Die durch die Neuregelungen für die Stadt Herne entstehenden Mehrkosten betragen im Jahr 2010 ca. 37.500,00 €, im Jahr 2011 ca. 98.000,00 € und ab dem Jahr 2012 ca. 109.000,00 €.

Die Berechnung der Mehrkosten ist aus den Blättern 1 - 4 der Anlage 3 ersichtlich.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Gudrun Thierhoff

Stadträtin


Anlagen:

1.       Regelungen zur Vergütung von Kindertagespflegepersonen in Herne ab dem 01.08.2010

2.       Derzeit geltende örtlichen Regelungen zur Vergütung der Kindertagespflegepersonen

3.       Kostenberechnungen zur Tagespflege ab 01.08.2010

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vergütung von Kindertagespflegepersonen in Herne ab dem 01.08.2010 (0 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Tagespflege ab 01.08.2008 Vers.2 (99 KB) PDF-Dokument (224 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Kostenberechnungen zur Tagespflege ab 01.08.2010 (0 KB)