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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die als Anlage beigefügte Vereinbarung zur Finanzierung einer Drogenberatungsstelle zwischen der Stadt Herne und der Jugend-, Konflikt- und Drogenberatung e. V. zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarung mit der Jugend-, Konflikt- und Drogenberatung e. V. abzuschließen.
Sachverhalt:
Die zurzeit gültige Vereinbarung wurde am 13.11.2007 im Rat der Stadt Herne beraten. (Vorlage-Nr. 2007/0588). Sie wurde auf die Dauer von 3 Jahren mit dem Ziel der Neuverhandlung für die kommende Legislaturperiode beschlossen. Die Begrenzung auf den Zuwendungsbetrag von 250.000,00 Euro hatte eine Einsparung gegenüber der bisherigen Zuschussgewährung von ca. 5 % schon ab 2007 zu Folge.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde vom Rat der Stadt Herne in seiner Sitzung am 23.03.2010 das von der Haushaltskommission vorgelegte Sparkonzept beschlossen.
Der Zuschuss an die Jugend-, Konflikt- und Drogenberatung e. V. ist auf dieser Grundlage um 5 % zu kürzen und auf 237.500,00 Euro festzulegen.
In Verhandlung mit der Jugend-, Konflikt- und Drogenberatung e. V. wurde über die beigefügte Leistungsvereinbarung und die Anlage Einvernehmen erzielt.
Der jährliche Zuschussbedarf beträgt 237.500,00 Euro für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Gudrun Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
Leistungsvereinbarung
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Stadt Herne (Leistungsvereinbarung, Stadt Herne-JKD-Stand-07-07-2010) (337 KB) | ![]() |