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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 42.01 und 42.02 Bez.: Eigene Sportstätten u. Sportförderung | Nr.: ./. Bez.: | ./. |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: s. Anlage Bez.: | Nr.: ./. Bez.: | ./. |
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Teilpläne (Teilergebnispläne/Teilfinanzpläne) des Haushaltsplanentwurfes 2011 der Produkte 42.01 (Eigene Sportstätten) und 42.02 (Sportförderung) – aus dem Produktbereich Sportförderung – wie vorgeschlagen festzusetzen.
Sachverhalt:
Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 5 der Zuständigkeitsordnung berät der Sportausschuss über die Haushaltsplanvoranschläge des Fachbereiches Öffentliche Ordnung und Sport (Haushalt „Sport“).
Grundlage für die Haushaltsplanberatung ist der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2011, dort insbesondere der Produktbereich 42 (S. 348 – 370).
Die im Beschlussvorschlag angesprochenen Teilpläne zu den Produkten
42.01 Eigene Sportstätten
42.02 Sportförderung
befinden sich auf den Seiten
42.01 Eigene Sportstätten S. 351 – S. 358
42.02 Sportförderung S. 359 – S. 362.
Der Produktbereich Sportförderung beinhaltet noch die Seiten 363 – 370, diese beschäftigen sich mit den Produkten 42.03 Bäder sowie 42.04 Revierpark, diese werden jedoch nicht durch den Sportausschuss beschlossen.
Hinweise für die Haushaltsplanberatung:
Die Produktbeschreibungen sowie die darin enthaltenen Produktziele und Produktkennzahlen spiegeln im Entwurf des Haushaltsplans die Vorschläge der Verwaltung wider und sind durch den Ausschuss veränderbar.
Dies kann zu Wechselwirkungen folgender Art führen:
Diese komprimierte Darstellungsform durch NKF erschwert die Beschlussfassung der Gremien, da keine einzelnen Darstellungen mehr erfolgen. Um eine Beschlussfassung zu erleichtern, hat die Verwaltung erläuternde Listen erstellt und diese als Anlage 2 beigefügt.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Meinolf Nowak
Anlage 1 = Auszug der relevanten Seiten des Haushaltsplanentwurfes
Anlage 2 = Erläuterungsliste