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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0624  

Betreff: Erhöhung der jährlichen Grundvergütung für Vereine, die städtische Sportanlagen in Eigenregie führen.
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Belker, Eduard
Beratungsfolge:
Sportausschuss Entscheidung
26.10.2010 
des Sportausschusses      

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:     42.01

Bez.:

Nr.:     Eigene Sportstätten

Bez.:  Transferleistungen

- 7.500,00

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss beschließt, dass die jährliche Grundvergütung für Vereine, die städt. Sportplätze in Eigenregie führen, auf der Grundlage des beigefügten Berechnungs- und Beurteilungsschemas erhöht wird:

 

-          für Vereine mit 15 Punkten um 500,00 €

-          für Vereine ab 16 Punkte um 625,00 €

 

falls noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen :

 

-          für Vereine mit besonders hygienischen Standards bis zu 200,00 €

-          für Vereine mit besonderen Belastungen im Jahr  bis zu 200,00 €.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

1.       Historie

 

 

Seit 1992 haben Sportvereine die Aufgaben der Sportstättenunterhaltungsarbeiter (SUA) auf städt. Sportplätzen übernommen. Bereits nach einigen Jahren (1995) konnte festgestellt werden, dass die Belastungen der vereinseigenen SUA sehr unterschiedlich sind und der zeitliche Aufwand nicht überall vergleichbar erscheint. Seit 1995 wird die bisher bestehende Grundvergütung in Höhe von 5.830,00 (bis 2004 = 6.135,00 €) pro Sportanlage auf einigen besonders belasteten Sportanlagen durch eine Einmalzahlung (Bonuszahlung) am Ende des Jahres erhöht.

Die Ermittlung der Erhöhung ist durch ein Beurteilungsschema erfolgt, das nunmehr noch einmal kurz vorgestellt wird:

 

              Kriterium:                                          Gewichtung (Faktor):

 

              Anzahl der Mannschaften                        1

              Anzahl der Hauptnutzer                       1

 

Aus diesen beiden o. g. Kriterien ergibt sich ein Gesamtpunktwert für jeden Verein, der die Aufgaben der SUA übernommen hat. Dieser Punktwert ist Grundlage für die Erhöhung der Grundvergütung (Bonuszahlung) des Vereines.

Seit 1995 haben alle Vereine, die einen Punktwert von 14 und 15 Punkten erreicht haben, eine Vergütung von 1.000,00 € (2.000,00 DM) erhalten. Alle Vereine, die mehr als 16 Punkte erreichten, haben eine zusätzliche Vergütung von 1.250,00 € (2.500,00 DM) erhalten. Vorgesehen war, dass für diesen Bereich Haushaltsmittel von 7.500,00 € (15.000,00 DM) bereit standen. In den letzten Jahren sind jedoch bis zu 10.000,00 € ausgezahlt worden, um keine unzumutbaren Härten zu erzielen. Im Rahmen der Sparmaßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes hat der Sportausschuss in seiner Sitzung am 22.09.2010 festgelegt, den Bereich auf 5.000,00 € zu begrenzen.

 

2.       Neue Berechnung

 

Das oben geschilderte System hat sich in den letzten Jahren aus der Sicht der Verwaltung bewährt, trotzdem sollte die Reduzierung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel dazu verwendet werden, das System um sinnvolle Tatbestände zu ergänzen. In der beigefügten Statistik wird deutlich, dass immer weniger Vereine den Punktwert von 14, 15 und 16 erreichen könnten, da die Durchschnittsanzahl von Mannschaften pro Verein rückläufig ist. Die Punktzahlen werden aber ohne Probleme auf den Anlagen mit Kunstrasen erreicht, sonst aber nur noch auf ganz speziellen hoch frequentierten Anlagen. Da dieses Kriterium sich in der Vergangenheit aber bewährt hat und allgemeine Akzeptanz besitzt, sollte es nicht völlig abgeschafft, sondern nur geringfügig modifiziert werden.

Die Verwaltung schlägt die Einführung von neuen Beurteilungskriterien vor, die sich in der Praxis als nötig und sinnvoll herausgestellt haben.

 

Kriterium Hygiene

Einem Verein, der besonders hohe hygienische Standards ansetzt und diese auch konsequent verfolgt, soll ein zusätzlicher Zuschuss von bis zu 200,00 € pro Jahr genehmigt werden können.

 

Kriterium Belastung

Einem Verein, der besonders hohen Belastungen pro Jahr ausgesetzt ist, z. B. durch die periodische Aufnahme von Mannschaften bzw. Vereinen während einer Schließungsphase, soll ein Zuschuss von bis zu 200,00 € pro Jahr genehmigt werden können.

 

Beide o. g. Voraussetzungen können jedoch nur dann umgesetzt werden, wenn beim vorgeschriebenen Haushaltsansatz von 5.000,00 € für diesen Bereich noch Restmittel vorhanden sind. Hierdurch wird sichergestellt, dass die ursprüngliche Intention der Punkteverteilung weiterhin Priorität besitzt. Alleine die Tatsache, dass 14 Punkte nicht mehr als Kriterium ausreichen, gibt den beiden o. g. Zusatzkriterien die Möglichkeit auch tatsächlich angewandt zu werden.

Die Verwaltung ist der Überzeugung, dass durch die Umstellung des Systems auf mehrere Tatbestände eindeutige Anreize für eine positivere Zusammenarbeit gesetzt werden können.

 

3.       Sonderzahlungen

 

Die bisher in den Verträgen möglichen Sonderzahlungen, z. B. im Rahmen der Energiekosteneinsparungen, werden im gegenseitigen Einvernehmen ausgesetzt, da es keinerlei Messmethoden zur Ermittlung von Energieverbräuchen gibt. Die dort veranschlagten 7.500,00 € werden ebenfalls als Kürzungsbetrag bereitgestellt. Die ursprünglich vorgesehenen Vergütungen in den Verträgen werden durch dieses System sowie die Kürzungen im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes nicht beeinträchtigt.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Meinolf Nowak