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Vorlage - 2010/0620  

Betreff: Zuschüsse für die Unterhaltung vereinseigener oder angemieteter Sportanlagen
- Festsetzung der Festbeträge -
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Lawo, Ulrich
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Stegemann, Vera
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
26.10.2010 
des Sportausschusses      
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
28.10.2010 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
02.11.2010 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
03.11.2010 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
04.11.2010 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
09.11.2010 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:     42.02

Bez.:

Nr.:       Transferleistungen

Bez.:

- 4.000,00

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Es werden nachfolgend aufgeführte Festbeträge für die Berechnung der Zuschüsse für vereinseigene oder angemietete Sportanlagen festgesetzt:

 

              Erläuterungsspalte

 

                      Alt                      Neu

 

qm Außensportfläche (Tenne)                       0,67 Euro                       0,64 Euro

 

qm Außensportfläche (Rasen)                       0,69 Euro                        0,66 Euro

 

Besucherstehplätze in Großstadien                2.812,11 Euro                2.800,00 Euro

 

Billardvereine mit eigener Sportanlage                1.789,52 Euro                1.750,00 Euro

 

Billardvereine mit erheblicher Belastung                2.709,95 Euro                2.700,00 Euro

 

Bootshaus bis 300 qm                   766,94 Euro                   750,00 Euro

 

Bootshaus bis 500 qm                1.022,58 Euro                1.000,00 Euro

 

Bootshaus über 500 qm                1.278,23 Euro                1.250,00 Euro

 

Hangar für Luftsportvereine                   766,94 Euro                   700,00 Euro

 

Kegelbahn                   255,65 Euro                   250,00 Euro

 

Kegelsportanlage im Revierpark Gysenberg              28.121,05 Euro              28.000,00 Euro                       

 

Krafttrainingsraumfläche                     11,25 Euro                     11,00 Euro

 

Luftsportvereine je Flugzeug                   511,29 Euro                   500,00 Euro

 

Reitanlage- Außenanlage                1.022,58 Euro                1.000,00 Euro                

 

Reithalle (massiv)                1.022,58 Euro                1.000,00 Euro

 

Schach-Schützenvereine mit erhebl. Belastung                1.789,52 Euro                1.750,00 Euro

 

Schachvereine                   153,39 Euro                   150,00 Euro

 

Schützenvereine                   153,39 Euro                   150,00 Euro

 

Schützenvereine mit erhöhter Belastung                   306,78 Euro                   300,00 Euro                

 

Steganlage                   102,26 Euro                   100,00 Euro

 

Tanzvereine bzw. Abteilungen                   153,39 Euro                   150,00 Euro

 

Tennisfeld außen                   255,65 Euro                   250,00 Euro

 

Trainingsbeleuchtung                1.022,58 Euro                1.000,00 Euro

             

Trainingsbeleuchtung für Reitvereine                   511,29 Euro                  500,00 Euro

             

Turnhallenfläche mit schul. Nutzung                       7,87 Euro                      7,50 Euro   

 

Turnhallenfläche                       3,94 Euro                      3,75 Euro

 

Überdachte Tribüne je Sitzplatz                       1,12 Euro                      1,00 Euro             

 

Umkleidefläche                       3,94 Euro                       3,75 Euro             

 

Zuschuss Sportzentrum Falkschule                7.669,38 Euro                7.650,00 Euro             

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Rechtliche Situation und Förderungspraxis:

 

Die Stadt Herne gewährt den Sportvereinen, die vereinseigene oder angemietete Sportanlagen betreiben, nach den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Herne vom 02.03.1993 (in der Fassung der Änderung vom 08.12.2009), Zuschüsse zu Unterhaltungskosten im Rahmen der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel.

 

Seit 1981 erfolgt die Bezuschussung als Festbetragsbezuschussung. Die jeweiligen Zuschüsse für die Unterhaltung von Sportanlagen werden dadurch für alle Vereine nach einheitlichen Kriterien gewährt.

 

Aus der Sicht der Verwaltung hat sich die o. g. Praxis bewährt.

 

Im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 hat der Sportausschuss in seiner Sitzung am 22.09.2010 beschlossen, die Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse aus Sportförderungsmitteln um 5 % vorzunehmen.

In der Sitzungsvorlage zur Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse wurde dargestellt, dass die Kürzung der Zuschüsse nicht linear (sogenanntes „Rasenmäherprinzip“) erfolgen soll, sondern nach sachlichen Gesichtspunkten strukturiert.

Die Aufteilung der jeweiligen Kürzungssumme auf die Empfänger wurde von einer vom Sportausschuss eingerichteten Arbeitsgruppe festgelegt. Diese Arbeitsgruppe wurde aus Mitgliedern des Stadtsportbundes Herne und der Verwaltung gebildet.

Die Kürzungsliste aller Zuschusspositionen wurde eingehend geprüft. Die vorgeschriebenen Festbeträge für die Sportvereine stellen mit ca. 150.000,00 Euro eine der größten Ausgabepositionen in den Transferleistungen (Zuschüssen) dar. Mit diesen Fördermitteln werden die vereinseigenen oder angemieteten Sportanlagen der Sportvereine unterhalten. Bei der Reduzierung wurde den Zuschüssen für den regelmäßigen Betrieb von Sportanlagen der Vorzug gegeben, einmalige Zuschüsse wurden gekürzt. Die Vereine sollten auf die finanzielle Unterstützung ihres regelmäßigen Sportbetriebes vertrauen können.

Im vorliegendem Fall wurden alle Zuschussarten geringfügig verringert (geglättet). Insgesamt sind bei dieser Vorgehensweise Einsparungen von ca. 4.000,00 Euro zu erwarten, dies entspricht den Vorgaben der Vorlage für den Sportausschuss am 22.09.2010. Wenn die 4.000,00 Euro Einsparung erzielt werden, stellt dies eine Kürzung der Festbetragsbezuschussung von 2,6 % dar.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Meinolf Nowak