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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 42.02 Bez.: | Nr.: Transferleistungen Bez.: | - 4.000,00 |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Es werden nachfolgend aufgeführte Festbeträge für die Berechnung der Zuschüsse für vereinseigene oder angemietete Sportanlagen festgesetzt:
Erläuterungsspalte
Alt Neu
qm Außensportfläche (Tenne) 0,67 Euro 0,64 Euro
qm Außensportfläche (Rasen) 0,69 Euro 0,66 Euro
Besucherstehplätze in Großstadien 2.812,11 Euro 2.800,00 Euro
Billardvereine mit eigener Sportanlage 1.789,52 Euro 1.750,00 Euro
Billardvereine mit erheblicher Belastung 2.709,95 Euro 2.700,00 Euro
Bootshaus bis 300 qm 766,94 Euro 750,00 Euro
Bootshaus bis 500 qm 1.022,58 Euro 1.000,00 Euro
Bootshaus über 500 qm 1.278,23 Euro 1.250,00 Euro
Hangar für Luftsportvereine 766,94 Euro 700,00 Euro
Kegelbahn 255,65 Euro 250,00 Euro
Kegelsportanlage im Revierpark Gysenberg 28.121,05 Euro 28.000,00 Euro
Krafttrainingsraumfläche 11,25 Euro 11,00 Euro
Luftsportvereine je Flugzeug 511,29 Euro 500,00 Euro
Reitanlage- Außenanlage 1.022,58 Euro 1.000,00 Euro
Reithalle (massiv) 1.022,58 Euro 1.000,00 Euro
Schach-Schützenvereine mit erhebl. Belastung 1.789,52 Euro 1.750,00 Euro
Schachvereine 153,39 Euro 150,00 Euro
Schützenvereine 153,39 Euro 150,00 Euro
Schützenvereine mit erhöhter Belastung 306,78 Euro 300,00 Euro
Steganlage 102,26 Euro 100,00 Euro
Tanzvereine bzw. Abteilungen 153,39 Euro 150,00 Euro
Tennisfeld außen 255,65 Euro 250,00 Euro
Trainingsbeleuchtung 1.022,58 Euro 1.000,00 Euro
Trainingsbeleuchtung für Reitvereine 511,29 Euro 500,00 Euro
Turnhallenfläche mit schul. Nutzung 7,87 Euro 7,50 Euro
Turnhallenfläche 3,94 Euro 3,75 Euro
Überdachte Tribüne je Sitzplatz 1,12 Euro 1,00 Euro
Umkleidefläche 3,94 Euro 3,75 Euro
Zuschuss Sportzentrum Falkschule 7.669,38 Euro 7.650,00 Euro
Sachverhalt:
Rechtliche Situation und Förderungspraxis:
Die Stadt Herne gewährt den Sportvereinen, die vereinseigene oder angemietete Sportanlagen betreiben, nach den Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Herne vom 02.03.1993 (in der Fassung der Änderung vom 08.12.2009), Zuschüsse zu Unterhaltungskosten im Rahmen der im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel.
Seit 1981 erfolgt die Bezuschussung als Festbetragsbezuschussung. Die jeweiligen Zuschüsse für die Unterhaltung von Sportanlagen werden dadurch für alle Vereine nach einheitlichen Kriterien gewährt.
Aus der Sicht der Verwaltung hat sich die o. g. Praxis bewährt.
Im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 hat der Sportausschuss in seiner Sitzung am 22.09.2010 beschlossen, die Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse aus Sportförderungsmitteln um 5 % vorzunehmen.
In der Sitzungsvorlage zur Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse wurde dargestellt, dass die Kürzung der Zuschüsse nicht linear (sogenanntes „Rasenmäherprinzip“) erfolgen soll, sondern nach sachlichen Gesichtspunkten strukturiert.
Die Aufteilung der jeweiligen Kürzungssumme auf die Empfänger wurde von einer vom Sportausschuss eingerichteten Arbeitsgruppe festgelegt. Diese Arbeitsgruppe wurde aus Mitgliedern des Stadtsportbundes Herne und der Verwaltung gebildet.
Die Kürzungsliste aller Zuschusspositionen wurde eingehend geprüft. Die vorgeschriebenen Festbeträge für die Sportvereine stellen mit ca. 150.000,00 Euro eine der größten Ausgabepositionen in den Transferleistungen (Zuschüssen) dar. Mit diesen Fördermitteln werden die vereinseigenen oder angemieteten Sportanlagen der Sportvereine unterhalten. Bei der Reduzierung wurde den Zuschüssen für den regelmäßigen Betrieb von Sportanlagen der Vorzug gegeben, einmalige Zuschüsse wurden gekürzt. Die Vereine sollten auf die finanzielle Unterstützung ihres regelmäßigen Sportbetriebes vertrauen können.
Im vorliegendem Fall wurden alle Zuschussarten geringfügig verringert (geglättet). Insgesamt sind bei dieser Vorgehensweise Einsparungen von ca. 4.000,00 Euro zu erwarten, dies entspricht den Vorgaben der Vorlage für den Sportausschuss am 22.09.2010. Wenn die 4.000,00 Euro Einsparung erzielt werden, stellt dies eine Kürzung der Festbetragsbezuschussung von 2,6 % dar.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Meinolf Nowak