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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: --- | Nr.: --- Bez.: --- | --- |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: --- | Nr.: --- Bez.: --- | --- |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 wird zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.
Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag 2009 im Betrag von 56.406.496,07 Euro durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW auszugleichen.
Sachverhalt:
Mit Ablauf des Haushaltsjahres 2009 wird nunmehr der Entwurf des ersten Jahresabschlusses der Stadt Herne nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements gemäß § 95 GO NRW vorgelegt. Der Jahresabschluss schließt mit einer Bilanzsumme von rd. 1,536 Mrd. Euro ab, das Eigenkapital beträgt zum Ende des Haushaltsjahres 368 Mio. Euro.
Nach § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Entwurf formal innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zuzuleiten. Dieser Termin konnte aus verschiedenen Gründen nicht eingehalten werden. Zum Eeinen stellte der erste Jahresabschluss nach den Regeln des NKF die Finanzverwaltung vor bisher nicht gekannte Herausforderungen. Erstmalig mussten die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtfinanzrechnung, alle Teilergebnis- und alle Teilfinanzrechnungen, die Bilanz, der zugehörige Anhang und der Lagebericht zeitgleich erstellt und miteinander abgestimmt werden. Dabei traten auch systembedingte Probleme auf, mit denen im Vorfeld nicht gerechnet werden konnte und deren Lösung sehr zeitaufwändig war. Darüber hinaus sind im bis zum 31.12.2009 eingesetzten SAP-System keine Jahresabschlussberichte vorhanden. Da unter Anderem aus diesem Grund der Wechsel zur Datenverarbeitungszentrale Baden-Württemberg zum 01.01.2010 vollzogen wurde, hat die Stadt aus Wirtschaftlichkeitsgründen von einer sehr teuren Programmierung des Berichtswesens im Altsystem abgesehen. Stattdessen mussten die einzelnen Berichte sehr zeitaufwändig manuell erstellt und zusammengestellt werden.
Nur ergänzend sei hier der Hinweis erlaubt, dass auch in der freien Wirtschaft die wenigsten Unternehmen den Jahresabschluss bis zum 31.03. des Folgejahres erstellen, obwohl dort die formalen Vorgaben durchwegs weniger Aufwand erfordern als im System des NKF. Die Finanzverwaltung wird künftig jedoch bemüht sein, den Termin einzuhalten, bzw. ihm deutlich näher zu kommen.
Zurzeit wird darüber hinaus seitens des Gesetzgebers im Rahmen der Evaluierung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement über eine Fristverlängerung zur Erstellung des Jahresabschlusses nachgedacht.
Inhaltlich wird der Jahresabschluss in zwei Teilbände untergliedert:
Band I:
- Gesamtergebnisrechnung
- Gesamtfinanzrechnung
- Teilergebnisrechnungen und Teilfinanzrechnungen je Produkt
Band II:
- Bilanz
- Anhang
- Lagebericht
Der Entwurf soll nach § 96 GO NRW im Anschluss an die Überprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss per Beschluss durch den Rat der Stadt festgestellt werden. Der Jahresabschluss in der vorliegenden Fassung stellt einen Entwurf dar, der sich bis zur Feststellung durch den Rat (nach der Prüfung durch den Rechungsprüfungsausschuss) noch ändern kann.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Entwurf Jahresabschluss 2009
Band I und II
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Stadt_Herne_JA_2009_Band_I (3305 KB) | |||
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2 | öffentlich | Stadt_Herne_JA_2009_Band_II (374 KB) |