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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0604  

Betreff: Umbesetzung von Ausschüssen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Fischer, Bernd
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen
Bearbeiter/-in: Weigel, Sigrid   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
05.10.2010 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt wählt:

 

a)      anstelle der ehemaligen Stadtverordneten Martina Lindner-Wöhning

die Stadtverordnete Andrea Oehler

als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie

als stellvertretendes Mitglied in den Kultur- und Bildungsausschuss

als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Bürgereingaben

 

b)      anstelle der Stadtverordneten Andrea Oehler

die sachkundige Bürgerin Bärbel Giesler

als ordentliches Mitglied in den Kultur- und Bildungsausschuss.

 

c)      anstelle des sachkundigen Bürgers Bernd Blech

den sachkundigen Bürger Uwe Sarwatowski

als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie

 

d)      anstelle der sachkundigen Bürgerin Sabine Mielke

die sachkundige Bürgerin Christina Sarwatowski

als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die CDU-Ratsfraktion teilt mit Schreiben vom 14.09.2010 mit, dass durch das Ausscheiden der Stadtverordneten Martina Lindner-Wöhning Ausschussumbesetzungen erforderlich sind.

 

Mit Schreiben vom 21.09.2010 hat die Ratsgruppe Unabhängige Bürger um die Umbesetzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie gebeten.

 

Nach § 50 Abs. 3 GO NRW werden Wahlen zu den Ausschüssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt. Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.

 

Nach § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss nicht mehr erforderlich.