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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt wählt:
a) anstelle der ehemaligen Stadtverordneten Martina Lindner-Wöhning
die Stadtverordnete Andrea Oehler
als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie
als stellvertretendes Mitglied in den Kultur- und Bildungsausschuss
als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Bürgereingaben
b) anstelle der Stadtverordneten Andrea Oehler
die sachkundige Bürgerin Bärbel Giesler
als ordentliches Mitglied in den Kultur- und Bildungsausschuss.
c) anstelle des sachkundigen Bürgers Bernd Blech
den sachkundigen Bürger Uwe Sarwatowski
als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie
d) anstelle der sachkundigen Bürgerin Sabine Mielke
die sachkundige Bürgerin Christina Sarwatowski
als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie
Sachverhalt:
Die CDU-Ratsfraktion teilt mit Schreiben vom 14.09.2010 mit, dass durch das Ausscheiden der Stadtverordneten Martina Lindner-Wöhning Ausschussumbesetzungen erforderlich sind.
Mit Schreiben vom 21.09.2010 hat die Ratsgruppe Unabhängige Bürger um die Umbesetzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie gebeten.
Nach § 50 Abs. 3 GO NRW werden Wahlen zu den Ausschüssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt. Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.
Nach § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss nicht mehr erforderlich.