Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0551  

Betreff: Aufstellung des ersten kommunalen Gesamtabschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau Peter/Herr Becker
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.09.2010 
des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
05.10.2010 
des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Vorbemerkung

Der Rat der Stadt hat mit Beschluss vom 13.06.2006 die Verwaltung u.a. beauftragt, zum Stichtag 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss aufzustellen (s. Vorlage 2006/0295).

 

Die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in den Städten Nordrhein-Westfalens führt zu einer kaufmännischen Ausrichtung des kommunalen Rechnungswesens. Mit Stichtag 01.01.2009 hat die Stadt Herne das gesamte Rechnungswesen von der Kameralistik auf das kaufmännische Rechnungswesen umgestellt.

Der erste Gesamtabschluss ist innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag (31.12.2010) aufzustellen und innerhalb der ersten 12 Monate vom Rat zu bestätigen.

 

 

Zur Gesamtabschlussrichtlinie (Anlage 2):

 

Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben des Rechnungswesens bei der Stadt (Gemeindehaushaltsverordnung und Gemeindeordnung NRW) und den Gesellschaften (Handels- und Steuerrecht) werden weiterhin unterschiedliche Einzelabschlüsse aufgestellt.

 

Die nach HGB-Vorschriften aufgestellten Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche (vAB) müssen zur Erstellung des Gesamtabschlusses zunächst zusätzlich in NKF-Abschlüsse überführt werden.

 

Zum Zwecke der Aufstellung des Gesamtabschlusses ist eine „Gesamtabschlussrichtlinie“ (GA-Richtlinie) entwickelt worden. Sie hat die Aufgabe, den Gesamtabschluss in seinen einzelnen Bestandteilen zu organisieren und die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) sicherzustellen.

 

Die GA-Richtlinie beinhaltet die grundsätzlichen konzerninternen Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Herne. Die GA-Richtlinie wird durch Sonder- und Einzelfallregelungen, welche im Anhang dieser Richtlinie veröffentlicht werden, ergänzt.

 

Neben einleitenden Angaben zu den rechtlichen Grundlagen, Aufgabe, Zweck und Geltungsbereich der Gesamtabschlussrichtlinie , werden die notwendigen Bestandteile des Gesamtabschlusses mit entsprechenden Erläuterungen zu den Positionen der Gesamtergebnisrechung, der Gesamtbilanz, zum Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht mit entsprechenden Anlagen dargestellt.

 

Der zentrale Punkt der GA-Richtlinie ist die Festlegung des Konsolidierungskreises (Vollkonsolidierung, Equity-Methode) der Stadt Herne.

 

Im Hinblick auf Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten werden konkrete Festlegungen und Abgrenzungen vorgenommen.

 

Inhalt der GA-Richtlinie sind auch Hinweise zu Konsolidierungsarten und -methoden. Die nach HGB-Vorschriften aufgestellten Jahresabschlüsse der vAB müssen, wie bereits ausgeführt, zum Zwecke des Gesamtabschlusses zunächst in das NKF überführt werden (Kommunalbilanzen I). Besonderer Bedeutung kommen bei diesem Schritt den Anlagen der Richtlinie zu. Diese sind insbesondere die Positionenpläne zur Gesamtbilanz und zur Gesamtergebnisrechnung, mit deren Hilfen erst die Zuordnung der einzelnen Bilanz- und GuV-Positionen aus dem HGB in das NKF ermöglicht wird.

 

In der GA-Richtlinie werden zudem Festlegungen zu einzelnen Aufgaben- und Terminen (z.B. Buchungsstopp, Abstimmung der internen Leistungsbeziehungen, Abgabetermine der testierten der Kommunalbilanzen I-III), sowie zu dem erforderlichen Formularwesen getroffen.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

 

Anlagen:

Anlagen:

Anlage 1: Sachstandsbericht

Anlage 2: Richtlinie für die Erstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Herne

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Sachstandsbericht zum Gesamtabschluss, Rat 5.10.10 (31 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Endversion GA Richtlinie 25.08.2010 Rat, VV (556 KB)