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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0526  

Betreff: Anerkennung des Fördervereins Königin-Luisen-Schule e.V
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Popp-Heimken, Tel. 3497
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Sukowski, Ivonne
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
16.09.2010 
des Jugendhilfeausschusses beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss erkennt den Förderverein Königin-Luisen-Schule e.V, Wilhelmstr.88, 44649 Herne, als Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII an.

 

2. Die Anerkennung erfolgt ausschließlich für den Tätigkeitsbereich: „Betrieb der Übermittagsbetreuung an der städtischen Gemeinschaftshauptschule Königin-Luisen“.

 

3. Die Anerkennung des Fördervereins Königin-Luisen-Schule e.V erlischt mit in Kraft treten der vom Rat der Stadt Herne in seiner Sitzung vom 15.12.2009 beschlossenen Auflösung der Schule.

 

4. Die Anerkennung erfolgt rückwirkend zum 01.08.2010 und somit zum Schuljahresbeginn 2010/2011.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Beginn des neuen Schuljahres 2010/2011 ist an der städt. Gemeinschaftshauptschule Königin-Luise die Durchführung der Übermittagsbetreuung in Trägerschaft des Fördervereins der Schule geplant.

 

Der Förderverein Königin-Luisen-Schule e.V hat mit Datum vom 13.07.10 einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung als Träger der Jugendhilfe gestellt.

 

Neben dem als Anlage beigefügten Antragsschreiben legte der Antragsteller der Verwaltung folgende für die Prüfung relevante Unterlagen vor:

  • Auszug aus dem Vereinsregister,
  • Vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit,
  • Satzung und
  • Protokoll der Gründungsversammlung.

 

Die Verwaltung hat den Antrag des Fördervereins geprüft und empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss die Anerkennung auszusprechen, obwohl einige Vorrausetzungen zur Anerkennung nicht im gewünschten Rahmen erfüllt sind. Jedoch räumt der Gesetzgeber den Kommunen einen weiten Ermessenspielraum ein, der in diesem Fall zum Tragen kommen sollte.

 

Die Königin-Luisen-Hauptschule hat den Vertrag mit dem Caritasverband Herne, der bisher die Betreuung der Kinder sicherstellte, zum Schuljahresende 2009/2010 gekündigt. Da der Förderverein der Schule  ehrenamtliches Engagement einbringen wird, kann er Overheadkosten einsparen und dadurch für die SchülerInnen mehr Betreuungsstunden realisieren.

 

Die gegenüber Eltern und SchülerInnen zugesagte Übermittagsbetreuung könnte zum Schuljahresbeginn 2010/2011 nicht rechtzeitig realisiert werden, wenn der Förderverein Königin-Luisen-Schule e.V. diese nicht übernehmen könnte.

 

 

 

Im Einzelnen hat die Antragsprüfung ergeben:

 

Wesentliche Voraussetzungen für eine Anerkennung als Träger der Jugendhilfe ist, dass ein Träger auf Grund seiner fachlichen und personellen Vorraussetzungen erwarten lassen muss, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist. Um dies beurteilen zu können wird u.a. vom Gesetzgeber vorausgesetzt, dass der Träger bereits geraume Zeit – hier spricht er von 1-3 Jahren - kontinuierlich in der Jugendhilfe tätig ist. Für die Anerkennung muss u.a. erwartet werden, dass der Träger einen wesentlichen Teil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe hat und deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden kann.

 

Der Trägerverein Königin-Luisen-Schule e.V. wurde am 11.12.2009 gegründet und übt seine Tätigkeit als Träger der Übermittagbetreuung an der Hauptschule Königin-Luise erst ab dem 01.08.2010 aus. Damit sind die Anerkennungsvoraussetzungen in der Praxis für die Verwaltung noch nicht überprüfbar.

 

Der Antragsteller benennt jedoch in seinem Antrag bereits wesentliche Elemente aus dem Arbeitsfeld der Jugendhilfe, die er im Rahmen der pädagogischen Übermittagbetreuung und der außerunterrichtlichen Angebote umzusetzen beabsichtigt:

-          Pädagogische Übermittagbetreuung an zwei Tagen in der Woche

-          Hausaufgabenbetreuung und Einzelförderung

-          Kreative Freizeitgestaltung wie Schach, Töpfern, Basteln, Filzen, Tanzen

-          Soziales Kompetenztraining

-          Sportliche Aktivitäten durch qualifizierte Trainer am Nachmittag

-          Musikalische Förderung

-          Unterstützung bei Bewerbungen durch qualifizierte Trainer am Nachmittag 

 

Zur Durchführung der pädagogischen Übermittagsbetreuung und Bereitstellung ergänzender Ganztags- und Betreuungsangebote wurde mit Datum vom 15.07.10 zwischen dem Förderverein Königin-Luisen-Schule, der Königin-Luisen-Hausptschule und dem Fachbereich Schule und Weiterbildung der Stadt Herne ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. Der Text des Kooperationsvertrages wird als Anlage zur Kenntnis gegeben. Der unterschriebene Vertrag liegt der Verwaltung vor.

 

Der Kooperationsvertrag regelt u.a. Grundausrichtung und Rahmenbedingungen für die Arbeit des Fördervereins. Außerdem wird die Betreuungsmaßnahme laut Kooperationsvereinbarung noch in einem zwischen Schule und Träger zu vereinbarenden Konzept konkretisiert. Sollte dieses Konzept der Verwaltung bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.09.10 vorliegen wird es als Tischvorlage nachgereicht.

 

Der Förderverein Königin-Luisen-Schule e.V. verweist in seinem o. g. Antrag auf ein Schreiben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.05.2009 und ein Schreiben der Stadt Herne – Fachbereich Recht – vom 4.9.2009. Danach sind Ganztagsangebote an Schulen grundsätzlich gemäß  § 4 Nr. 25 UStG (Umsatzsteuergesetz) umsatzsteuerfrei. Nicht umsatzsteuerbefreit sind jedoch Ganztagsangebote, wenn sie von Fördervereinen, die bisher noch nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt worden sind. Diesen Trägern wird daher dazu geraten, dass sie sich beim zuständigen Jugendamt als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen lassen sollen.

 

 

In Bezug auf den Tätigkeitsbereich der pädagogischen Übermittagsbetreuung aber auch bei Aktivitäten im Bereich außerunterrichtlicher Angebote kann nicht prinzipiell davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen nach § 75 SGB VIII bereits in jedem Fall erfüllt werden. In einschlägigen Stellungnahmen hält der Landschaftsverband Westf.-Lippe die Kommunen vielmehr zur differenzierten Einzelfallprüfung an.

 

Auch ist die Bestrebung steuerliche Vorteile nutzen zu wollen, im Sinne der Gesetzes keine hinreichende Voraussetzung für die Anerkennung eines Trägers der Freien Jugendhilfe.

 

Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 15.12.2009 über die Auflösung der Hauptschule und der Tatsache, dass keine neuen Eingangsklassen mehr aufgenommen werden, wird die Aktivität des Fördervereins der Königin-Luisen-Schule e.V. in der Übermittagsbetreuung befristet sein. Der Jugendhilfeausschuss legt sich mit der Anerkennung somit nicht auf unbestimmte Zeit fest. Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung eine Anerkennung mit den im Beschlussvorschlag vorgenommenen Einschränkungen für unbedenklich und bittet den Jugendhilfeausschuss um Zustimmung zur Annerkennung des Trägers.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Gudrun Thierhoff

Stadträtin

 

    

Anlagen:

Anlagen:

 

Antragsschreiben

Kooperationsvertrag

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich KOOP-Vertrag Ganztagsoffensive 2010_Kö_Lui (55 KB) PDF-Dokument (175 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Antrag auf Anerkenung als Träger der freien Jugendhilfe (38 KB)