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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:
1. Dem Abwägungsergebnis (Stellungnahmen der Verwaltung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den öffentlichen Auslegungen des Bebauungsplanentwurfs eingegangenen Stellungnahmen ð siehe Anlage 4) wird zugestimmt.
2. Der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 213 vom 20.08.2010 wird zugestimmt.
3. Der Bebauungsplan Nr. 213 –Am Westerfeld– in der Fassung vom 20.08.2010 wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Holsterhauser Straße im Norden, die Straße „Regenkamp“ im Osten, die Walter-Bälz-Straße im Süden und die Bundesautobahn A 43 im Westen. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der zeichnerischen Darstellung.
B. Ziele und Zwecke der Planung
Im Bemühen um eine städtebaulich sinnvolle Folgenutzung des brachliegenden ehemals gewerblich genutzten Areals wurde mit der Firma Zurbrüggen ein Interessent gefunden, der beabsichtigt, an diesem attraktiven Standort ein Möbelhaus zu errichten.
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Bewältigung der mit dem Vorhaben verbundenen Konflikte ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 213 – Am Westerfeld – erforderlich.
C. Bisheriges Planverfahren
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.09.2007 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 213 gefasst.
Am 30.10.2008 fand im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Darüber hinaus wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 13.09. bis zum 13.10.2009 um Stellungnahme gebeten. Die während dieser frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden in die planerische Abwägung eingestellt (siehe Abwägungsergebnis).
In der Zeit vom 13.10. bis zum 13.11.2009 hat der Bebauungsplanentwurf Nr. 213 öffentlich ausgelegen. Nach Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs hat der Vorhabenträger eine geänderte Planung vorgelegt. Sie sah eine Änderung der Gebäudegrundfläche, die Errichtung von rund 100 Stellplätzen auf der bisher für das Warenlager vorgesehenen Fläche und eine Verlagerung der Anlieferzone in östlicher Richtung vor. Darüber hinaus wurden die künftig öffentlich werdenden Zufahrtstraßen in ihrer Lage und Dimensionierung verändert. Die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt ein Lagergebäude zu errichten, sollte aber weiterhin durch die planungsrechtlichen Festsetzungen gewährleistet bleiben.
Die genannten Änderungen der Vorhabenplanung führten zu geänderten und teilweise zu ergänzenden planungsrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf, so dass eine erneute öffentliche Auslegung in der Zeit vom 05.07 bis zum 04.08.2010 stattfinden musste.
Die während der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen wurden ebenso in die planerische Abwägung eingestellt (siehe Abwägungsergebnis).
D. Änderungen nach der öffentlichen Auslegung
Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs resultierte aus den während der zweiten Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen nicht.
Das Verfahren zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 1 wird in Abstimmung mit der die Verwaltung bauplanungsrechtlich beratenden Rechtsanwaltskanzlei Baumeister nicht weitergeführt.
Die mit der Planaufhebung verbundenen umweltrelevanten Änderungen müssten in einem eigenständigen Umweltbericht dargelegt werden. Eine alleinige Abhandlung der künftigen Umweltauswirkungen im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 213 mit Querverweisen zum alten Planungsrecht reicht hingegen nicht aus.
Durch die Aufstellung des neuen Bebauungsplans wird neues Planungsrecht geschaffen und der Vorhaben- und Erschließungsplan somit rechtsunwirksam.
Der Verzicht auf die förmliche Aufhebung ist aus rechtlicher Sicht unschädlich und vermeidet erheblichen zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Nowak
(Stadtrat)
Anlagen:
1. Übersichtsplan: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 213
2. Bebauungsplan Nr. 213 in der Fassung zum Satzungsbeschluss (1 Exemplar je Fraktion)
3. Begründung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 213
(Teil A: Städtebauliche Begründung, Teil B: Umweltbericht) inklusive der Anlagen
a) „Gutachten zur Ermittlung angemessener Abstände gemäß Artikel 12 der Seveso-ll-Richtlinie“ des Ingenieurbüros Horst Weyer und Partner vom Juli 2009
b) „Verträglichkeitsuntersuchung zur geplanten Ansiedlung des Wohnzentrums Zurbrüggen in Herne“ des Büros BBE RETAIL EXPERTS Unternehmensberatung GmbH & Co. KG vom Dezember 2008
c) „Verkehrsuntersuchung“ des Ingenieurbüros für Verkehrs- und Infrastrukturplanung Ambrosius / Blanke vom September 2007
d) „Abwasserbeseitigungskonzept“ des Ingenieurbüros Kurt Herrendörfer vom Dezember 2008
e) „Bericht zur Untersuchung eines Altlastenverdachtes“ des Ingenieurbüros Dr. Friedhelm Albrecht vom September 1990
f) „Bericht zur Untersuchung eines Altlastenverdachtes“ des Ingenieurbüros Dr. Friedhelm Albrecht vom Oktober 1992
g) „Sanierungsplan FEC Herne“ des Ingenieurbüros Halbach + Lange vom Juni 1999
h) „Untersuchung auf Untergrundverunreinigungen und Beurteilung der Möglichkeiten zur Regenwasserversickerung“ des Ingenieurbüros Halbach + Lange vom Mai 1994
i) „Orientierende Bodenuntersuchungen zur Gefährdungsabschätzung“ des Ingenieurbüros geotec Albrecht vom Juli 2007
j) „Gutachtliche Stellungnahme zum geplanten Möbelhaus Zurbrüggen an der Trasse der Propylen-Rohrfernleitung“ der TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG vom Juni 2009
k) „Gutachtliche Stellungnahme zur geänderten Planung des Möbelhauses Zurbrüggen an der Trasse der Propylen-Rohrfernleitung“ der TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG vom Mai 2010
l) „Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen des geplanten Zurbrüggen-Möbelhauses im Bebauungsplangebiet Nr. 213 –Am Westerfeld– in Herne“ der TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG vom April 2010
m) „Lufthygienisches Fachgutachten“ des Ingenieurbüros simuPlan vom April 2008
n) Übersichtspläne Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
? Maßnahmen A5, A6, A7, E4, E5, E6
? Maßnahme EX 1
? Maßnahme EX 2
? Maßnahme EX 3
o) „Artenschutzbeitrag“ des Büros Landschaft + Siedlung vom März 2009
p) Auszug aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ 2003)
Die Anlagen zur Begründung sind vollständig im Ratsinformationssystem abgelegt. Die Fachbeiträge können darüber hinaus beim Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung eingesehen werden.
4. Abwägungsergebnis der Verwaltung zu den während der Beteiligungsverfahren und öffentlichen Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen