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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0500  

Betreff: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Herne und der Stadt Bochum über den IT-Betrieb ALKIS durch die Stadt Bochum
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schensar, Tel. 4642
Federführend:FB 52 - Vermessung und Kataster Bearbeiter/-in: Schensar, Gerhard
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.09.2010 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
05.10.2010 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 5101

Bez.: Vermessung und Kataster

Nr.: 52910000

Bez.: Auf. Sonst. Dienstl.

-280.000 €

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Bochum über die Einführung und den Serverbetrieb des Verfahrens ALKIS durch die Stadt Bochum zu.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine solche Vereinbarung in der dann aktuellen Fassung zu unterzeichnen.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Unter ALKIS sollen die bisher getrennt geführten Daten der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) integriert und zusammengeführt werden. Der Einsatz von ALKIS wird im Gesetz zur Modernisierung des Vermessungs- und Katasterwesens vom 01. März 2005 (Katastermodernisierungsgesetz) in Verbindung mit dem Erlass des Innenministers NRW (ALKISRdErl, MBl. NRW S. 293 Nr. 12/2005, verkündet am 08. März 2005) vorgeschrieben.

Für den Umstieg nach ALKIS haben die fünf Städte Bochum, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen und Herne am 15.12.2006 eine Kooperation gegründet. Durch eine enge fachlich- inhaltliche Zusammenarbeit entstehen Synergieeffekte, die ein optimales Umfeld für die Migration nach ALKIS schaffen.
Die Stadt Bochum und die Stadt Dortmund haben darüber hinaus eine öffentlich- rechtliche Vereinbarung über die Einführung und Betrieb des IT- Verfahrens für ALKIS abgeschlossen. Diese Vereinbarung wurde von der Bezirksregierung Arnsberg am 15.04.2009 genehmigt. Der gemeinsame Betrieb wird bereits produktiv und erfolgreich durchgeführt. Die beiden Städte Bochum und Dortmund haben bei ihrer Zusammenarbeit die Möglichkeit weiterer Kooperationen vorgesehen. Diese Kooperation bewirkte eine Kostenersparnis für die beiden Städte, von der auch Herne profitieren kann.

Als dritte Partnerin kann die Stadt Herne von dem know- how bei der GKD Ruhr und bei der Stadt Dortmund profitieren. Sie kann somit auf die Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen im technischen Bereich, die bei alleiniger Durchführung unabdingbar wären, verzichten.


Die GKD Ruhr ist dabei verantwortlich für die technische Einführung und den Betrieb des ALKIS- Servers. Sie stellt die erforderlichen Ressourcen für die beteiligten Städte bereit.

Die Maßnahme gliedert sich in eine die System-Umstellung abdeckende "Einführungsphase" und in den sich anschließenden "laufenden Betrieb" = Online-Bereithaltung des ALKIS-Verfahrens:
 

a)      Verfahrenseinführung

Die Verfahrenseinführung beinhaltet das Durchführen von technischen Tests, den Aufbau einer Test- und Produktionsumgebung sowie die Einführung des Verfahrens. Der Erwerb der notwendigen Lizenzen obliegt der Stadt Herne. Der Einführung liegen folgende Leistungen der GKD Ruhr zugrunde:
 

  • technische Projektleitung und -management
  • Erstellung und Abstimmung eines Projektplanes
  • technische Unterstützung bei der Altdatenübernahme
  • technische Koordination
  • Nutzung einer Projektdatenbank
  • Aufbau eines Test- und Produktionssystems
  • Organisation und Durchführung von Schulungen durch die Fa. AED-SICAD AG

·         Produktivsetzung des Verfahrens; Begleitung des Produktionsbetriebes.

 

b)      Betrieb des Verfahrens ("Produktion")
Der Betrieb des Verfahrens ALKIS beinhaltet an Leistungen:
 

  • Bereitstellung der technischen Infrastruktur
  • Sicherstellung des laufenden Betriebes
  • Störungsmanagement
  • Veränderungsmanagement (Softwareupdates inklusive Installations- und Pflegeleistungen)

     

Verteilung der finanziellen Aufwände

Nach Berechnungen der Städte Bochum und Dortmund wären bei einer jeweils eigenständigen Realisierung der ALKIS- Lösung Kosten pro Kommune von rund 80 % des entstandenen Gesamtaufwands angefallen. Die Kooperation bewirkt, dass Einsparungen von nahezu 40 % gegenüber einer eigenständigen Realisierung erzielt werden. Diese Lösung erzeugt damit höchst wirtschaftliche Positiveffekte für alle Beteiligte.

 

Die Darstellung der finanziellen Aufwände gliedert sich im einzelnen in die Aufwände zur Einführung des Systems und die laufenden Produktionskosten.
 

Die von der GKD Ruhr geleisteten Gesamtaufwände (Technik, externe Dienstleistungen, eigene Personalleistungen etc.) für die Einführung des Systems gehen in gleichen Teilen zu Lasten der beteiligten Städte.



Die Kosten für die Einführung von ALKIS bei der GKD Ruhr betrugen für die Jahre
 

2007 (Startjahr)              248.268 €
2008              254.368 €
2009              289.470 €
Summe:              792.106 €

 

Der Anteil der Stadt Herne an den bisher entstandenen Kosten beträgt ? von 792.106 €, das sind 264.035 €.

Um den Betrag nicht in einer Summe aufbringen zu müssen, konnten Ratenzahlungen vereinbart werden. Der Betrag soll in vier gleich hohen Raten von je 70.000 € jährlich, beginnend im Jahr 2010, beglichen werden. Die letzte Rate wird im Jahr 2013 fällig.

Der Endbetrag (4 x 70.000 € = 280.000 €) liegt um ca. 16.000 € über den Ausgangsbetrag von 264.035 €, das entspricht einer Verzinsung von etwa 1,5 % jährlich.


 

Die Produktionskosten werden nach der Flächengröße der Stadtgebiete aufgeteilt. Dies ergibt für Bochum derzeit einen Faktor von 0,34 und für Dortmund einen Faktor von 0,66. Mit dem Eintritt der Stadt Herne wird sich die Verteilung folgendermaßen darstellen:
 

Stadt

Größe

Anteil

Bochum

14.540 ha

30 %

Dortmund

28.029 ha

59 %

Herne

5.140 ha

11 %

 

Die Kosten für den laufenden Betrieb belaufen sich laut Berechnungen der GKD (Anlage) für die Stadt Herne auf ca. 21.000 € für die Jahre 2010 und 2011 mit leicht sinkender Tendenz ab 2012.

 

 

Zusammenfassung:

Gegenüber einer alleinigen Durchführung des ALKIS- Betriebs bewirkt diese Lösung eine erhebliche Einsparung, weil auf die Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen im technischen Bereich verzichtet werden kann.

 

Die Verfahrenseinführung und die technische Produktion (Serverbetrieb) sollen nach Maßgabe einer noch abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) geregelt werden. Die ÖRV (aktueller Entwurf siehe Anlage) regelt die oben beschriebenen Leistungsbereiche der Kooperation und ihren finanziellen Ausgleich.

Der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist vom Rat zu beschließen und gemäß § 24 des Gesetzes zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit durch die Bezirksregierung Arnsberg zu genehmigen. Die Vorabstimmung mit der Bezirksregierung ist erfolgt.

 

Der Oberbürgermeister

              In Vertretung

 

 

              (Terhoeven)

    

Anlagen:

Anlagen:

Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Einführung und Betrieb eines IT- Verfahrens für ALKIS“ (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vereinbarung ALKIS_BO_HER_14-09-2010 (40 KB)