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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: - Bez.: | Nr.: - Bez.: | - |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: - Bez.: | Nr.: - Bez.: | - |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt zum 01.01.2011 die als Anlage 1 beigefügten Änderungen der Entgeltordnung für die Benutzung der Räume der Flottmann-Hallen.
Sachverhalt:
Nachdem die Entgelte für die Benutzung der Räume der Flottmann-Hallen zuletzt am 24.06.2003 durch den Rat der Stadt Herne neu festgelegt worden sind, ist nach nunmehr acht Jahren aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Kostensteigerungen, z.B. für Energie- und Heizkosten, aber auch als Beitrag zur Haushaltssicherung der Stadt Herne eine Anpassung der Entgelte zwingend erforderlich. Die neuen Entgelte sind nach Einschätzung der Verwaltung vertretbar und lassen keinen spürbaren Rückgang der Anmietungsnachfrage erwarten.
Aus der als Anlage 2 beigefügten Gegenüberstellung lässt sich die Entgeltanhebung im Einzelnen nachvollziehen.
Für förderungswürdige Veranstaltungen gem. § 3 II wird wie bisher ein geringeres Entgelt erhoben, das ebenso angepasst worden ist wie der dort genannte durchschnittliche Eintrittspreis.
Weiterhin ausgeschlossen bleibt die Nutzung der Hallen I/II („Kunsthalle“) sowie der Halle V („Sporthalle“) für Betriebsversammlungen, Tagungen und Seminare.
Insgesamt sollen die Entgelte, unter Berücksichtigung des Zeitraumes von acht Jahren seit der letzten Anpassung und des notwendigen Beitrages zur Haushaltskonsolidierung, moderat angehoben werden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Thierhoff
(Stadträtin)
Anlagen:
- Änderung der Entgeltordnung
- Gegenüberstellung geänderte/bisherige Entgelte
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Entgeltordnung2011 Anlage1mÄnd (35 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | Entgeltordnung2011 Anlage 2mÄnd (40 KB) | ![]() |