|
|
Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 2108 Bez.: zentrale schul- und schülerbezogene Leistungen | Nr.: 43210000 Bez.: Benutzungsgebühren / ähnliche öffentl.-rechtl. Entgelte | siehe Sachverhalt |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
|
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte “Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule in Herne” (Elternbeitragssatzung OGS).
Sachverhalt:
Ausgangssituation und bisherige Regelung
Die Erhebung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS, früher auch: OGTS) war durch Beschluss des Schulausschusses vom 22.01.2004 (öffentl. Beschlussvorlage 2004/0009) wie folgt geregelt:
„Der Schulausschuss beschließt, Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2004/2005 einkommensabhängig gestaffelt in folgender Höhe zu erheben:
bis 13.000,00 0,00
bis 26.000,00 40,00
bis 39.000,00 60,00
bis 52.000,00 80,00
über 52.000,00 100,00
(*Summe aller positiven Einkünfte)
Die Ermäßigung für Geschwisterkinder, die ebenfalls eine Offene Ganztagsschule besuchen, beträgt 50 % für das 1. Geschwisterkind und 100 % für das 2. und jedes weitere Geschwisterkind.
Die aufgeführten Ermäßigungssätze sollen bei Bedarf auch für eine Offene Ganztagsschule im Bereich der Sonderschulen für Lernbehinderte für die Klassen 1 bis 4 zur Anwendung kommen.
Durch Beschluss des Schulausschusses vom 24.11.2005 (öffentl. Beschlussvorlage 2005/0829) wurde diese Regelung wie folgt geändert:
Der Schulausschuss beschließt, die bestehende Regelung über die Erhebung der Elternbeiträge ab dem Schuljahr 2006/2007 wie folgt zu ändern:
1. Anhebung der untersten Einkommensgrenze von 13.000,-- EUR auf
16.000,-- EUR
2. Einflechten einer weiteren Zwischenstufe beim Jahreseinkommen
„bis 21.000,-- EUR” mit einem monatlichen Elternbeitrag von 20,-- EUR
3. Einbeziehen der Geschwisterkinder aus dem GTK*-Bereich in die Ermäßigungsregelungen im OGTS-Bereich
bis 16.000,00 0,00
bis 21.000,00 20,00
bis 26.000,00 40,00
bis 39.000,00 60,00
bis 52.000,00 80,00
über 52.000,00 100,00
Die Ermäßigung für Geschwisterkinder, die ebenfalls eine Offene Ganztagsschule besuchen, beträgt 50 % für das 1. Geschwisterkind und 100 % für das 2. und jedes weitere Geschwisterkind. Diese Regelung gilt auch für den GTK-Bereich.
* Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder
Gründe für eine Neuregelung
Die Maßnahmeträger der OGS führen für die Stadt Herne die Offene Ganztagsschule in Herner Schulen auf der Grundlage abgeschlossener Kooperationsvereinbarungen durch. 2009 machten die Träger fristgerecht erhöhten Finanzierungsbedarf aufgrund gestiegener Personalkosten geltend. Der nachvollziehbaren und begründeten Forderung der Träger wurde beginnend ab dem Schuljahr 2010/2011 durch eine stufenweise Anpassung der Stundensätze für das pädagogische Personal, verteilt auf die Schuljahre 2010/2011 bis 2012/2013, Rechnung getragen. Die finanziellen Auswirkungen dieser Stundensatzerhöhung sind im Haushalt 2010 sowie in der Finanzplanung für die Folgejahre berücksichtigt.
Die kapitalisierten Zuschüsse des Landes zur Finanzierung der Offenen Ganztagsschule sind demgegenüber seit ihrem Beginn im Jahr 2003 in ihrer Höhe unverändert geblieben. Zum Ausgleich des damit erhöhten städt. Finanzierungsbedarfs müssen daher Mehreinnahmen durch eine Anpassung der Elternbeiträge zum Schuljahr 2011/2012 erzielt werden. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung soll neben der Ausschöpfung des zulässigen Höchstsatzes von monatlich 150,00 € aber auch eine gerechtere Staffelung der Einkommensgruppen erreicht werden. Das vom Rat der Stadt am 23.03.2010 verabschiedete Haushaltssicherungskonzept 2010 berücksichtigt unter der lfd. Nr. 17 die Anpassung von Elternbeiträgen für die OGS in Höhe eines Konsolidierungsbetrages bis zum Jahr 2015 von insgesamt 234.100,00 €.
Steigerung der Einnahmen durch Neuregelung der Elternbeiträge ab dem Schuljahr 2011/2012
Zur teilweisen Kompensation der Mehrausgaben beabsichtigt der Fachbereich Schule und Weiterbildung eine sozial verträgliche Anhebung der Elternbeiträge ab dem Schuljahr 2011/2012. Die geplante Neuregelung umfasst folgende Änderungen (s. a. Tabelle unten):
1. In den oberen Einkommensgruppen ist eine gestaffelte Anhebung des derzeitigen monatlichen Höchstbeitrags von 100,00 € auf den maximal zulässigen Beitrag von 150,00 € geplant (siehe hierzu RdErl. des MSW vom 26.01.2006, BASS 11-02 Nr. 19).
2. Eine stärkere Staffelung der mittleren Einkommensgruppen in Verbindung mit der Einführung zusätzlicher Beitragsstufen wird für einen Teil dieser Beitragszahler zu moderaten monatlichen Mehrbelastungen von 10,00 € führen.
Auf eine zusätzliche Belastung der unteren Einkommensgruppen wird verzichtet. Die Geschwisterkindregelung bleibt unverändert.
aktuelle Regelung | Neuregelung |
| ||
Jahreseinkommen in € | Monatl. Elternbeitrag in € | Jahreseinkommen in € | Monatl. Elternbeitrag in € | Differenz alt - NEU in €
|
bis 16.000 | kein Beitrag | bis 16.000 | kein Beitrag |
|
bis 21.000 | 20,00 | bis 21.000 | 20,00 |
|
bis 26.000 | 40,00 | bis 26.000 | 40,00 |
|
|
| bis 33.000 | 60,00 |
|
bis 39.000 | 60,00 | bis 39.000 | 70,00 | 10,00 |
|
| bis 45.000 | 80,00 |
|
bis 52.000 | 80,00 | bis 52.000 | 90,00 | 10,00 |
über 52.000 | 100,00 | bis 60.000 | 100,00 |
|
|
| bis 70.000 | 110,00 | 10,00 |
|
| bis 80.000 | 120,00 | 20,00 |
|
| bis 90.000 | 130,00 | 30,00 |
|
| bis 100.000 | 140,00 | 40,00 |
|
| über 100.000 | 150,00 | 50,00 |
Die Ermäßigung für Geschwisterkinder, die ebenfalls eine Offene Ganztagsschule besuchen, beträgt 50 % für das 1. Geschwisterkind und 100 % für das 2. und jedes weitere Geschwisterkind. Dies gilt auch bei Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und Nutzung von Angeboten der Kindertagespflege.
Erwartete Mehreinnahmen
Durch die Neuregelung werden deutliche Mehreinnahmen erwartet, die nach einer Modellrechnung in Abhängigkeit von den zukünftigen OGS-Teilnehmerzahlen, Einkommensstrukturen und Geschwisterkindanteilen in einer Größenordnung von 50.000 € bis 100.000 € pro Schuljahr liegen werden. Das Haushaltssicherungskonzept (lfd. Nr. 17 – Anpassung von Elternbeiträgen OGS) beziffert den Konsolidierungsbeitrag auf jährlich 53.000 €. Die Verwaltung geht davon aus, dass dieses Volumen sicher erreicht werden kann.
Fazit
Die Umsetzung der vorgeschlagenen Beitragsregelung ist geeignet, signifikante Einnahmesteigerungen zu erzielen.
Die Erhebung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule soll durch die als Anlage beigefügte Satzung geregelt werden.
In Vertretung
Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
Entwurf Elternbeitragssatzung OGS
![]() | ||||||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | öffentlich | ENTWURF_SatzungElternbeiträge_OGS (54 KB) | ![]() |