Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0474  

Betreff: Beitragssatzung - Neuregelung Elternbeiträge Offene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2011/2012
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Trappe, Martina, Tel. 3128
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Trappe, Martina
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
14.09.2010 
des Schulausschusses beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
22.09.2010 
des Integrationsrates beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.09.2010 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
05.10.2010 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:    2108

Bez.: zentrale schul- und

         schülerbezogene

         Leistungen

Nr.:    43210000

Bez.: Benutzungsgebühren /

          ähnliche öffentl.-rechtl.

          Entgelte

siehe Sachverhalt

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte “Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule in Herne” (Elternbeitragssatzung OGS).

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ausgangssituation und bisherige Regelung

 

Die Erhebung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS, früher auch: OGTS) war durch Beschluss des Schulausschusses vom 22.01.2004 (öffentl. Beschlussvorlage 2004/0009) wie folgt geregelt:

 

„Der Schulausschuss beschließt, Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2004/2005 einkommensabhängig gestaffelt in folgender Höhe zu erheben:

 

Jahreseinkommen in €*              Mtl. Elternbeitrag in €

bis               13.000,00                                              0,00

bis               26.000,00                                            40,00

bis               39.000,00                                            60,00

bis               52.000,00                                            80,00

über               52.000,00                                          100,00

 

(*Summe aller positiven Einkünfte)

Die Ermäßigung für Geschwisterkinder, die ebenfalls eine Offene Ganztagsschule besuchen, beträgt 50 % für das 1. Geschwisterkind und 100 % für das 2. und jedes weitere Geschwisterkind.

 

Die aufgeführten Ermäßigungssätze sollen bei Bedarf auch für eine Offene Ganztagsschule im Bereich der Sonderschulen für Lernbehinderte für die Klassen 1 bis 4 zur Anwendung kommen.

 

Durch Beschluss des Schulausschusses vom 24.11.2005 (öffentl. Beschlussvorlage 2005/0829) wurde diese Regelung wie folgt geändert:

 

Der Schulausschuss beschließt, die bestehende Regelung über die Erhebung der Elternbeiträge ab dem Schuljahr 2006/2007 wie folgt zu ändern:

 

1.       Anhebung der untersten Einkommensgrenze von 13.000,-- EUR auf
16.000,-- EUR             
 

2.       Einflechten einer weiteren Zwischenstufe beim Jahreseinkommen             
„bis 21.000,-- EUR” mit einem monatlichen Elternbeitrag von 20,-- EUR
 

3.       Einbeziehen der Geschwisterkinder aus dem GTK*-Bereich in die Ermäßigungsregelungen im OGTS-Bereich

 

Jahreseinkommen in €                            Mtl. Elternbeitrag in €

bis               16.000,00                                                            0,00

bis               21.000,00                                                          20,00

bis               26.000,00                                                          40,00

bis               39.000,00                                                          60,00

bis               52.000,00                                                          80,00

über               52.000,00                                                        100,00

 

Die Ermäßigung für Geschwisterkinder, die ebenfalls eine Offene Ganztagsschule besuchen, beträgt 50 % für das 1. Geschwisterkind und 100 % für das 2. und jedes weitere Geschwisterkind. Diese Regelung gilt auch für den GTK-Bereich.

* Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder

 

 

Gründe für eine Neuregelung

 

Die Maßnahmeträger der OGS führen für die Stadt Herne die Offene Ganztagsschule in Herner Schulen auf der Grundlage abgeschlossener Kooperationsvereinbarungen durch. 2009 machten die Träger fristgerecht erhöhten Finanzierungsbedarf aufgrund gestiegener Personalkosten geltend. Der nachvollziehbaren und begründeten Forderung der Träger wurde beginnend ab dem Schuljahr 2010/2011 durch eine stufenweise Anpassung der Stundensätze für das pädagogische Personal, verteilt auf die Schuljahre 2010/2011 bis 2012/2013, Rechnung getragen. Die finanziellen Auswirkungen dieser Stundensatzerhöhung sind im Haushalt 2010 sowie in der Finanzplanung für die Folgejahre berücksichtigt.

 

Die kapitalisierten Zuschüsse des Landes zur Finanzierung der Offenen Ganztagsschule sind demgegenüber seit ihrem Beginn im Jahr 2003 in ihrer Höhe unverändert geblieben. Zum Ausgleich des damit erhöhten städt. Finanzierungsbedarfs müssen daher Mehreinnahmen durch eine Anpassung der Elternbeiträge zum Schuljahr 2011/2012 erzielt werden. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung soll neben der Ausschöpfung des zulässigen Höchstsatzes von monatlich 150,00 € aber auch eine gerechtere Staffelung der Einkommensgruppen erreicht werden. Das vom Rat der Stadt am 23.03.2010 verabschiedete Haushaltssicherungskonzept 2010 berücksichtigt unter der lfd. Nr. 17 die Anpassung von Elternbeiträgen für die OGS in Höhe eines Konsolidierungsbetrages bis zum Jahr 2015 von insgesamt 234.100,00 €.

 

 

Steigerung der Einnahmen durch Neuregelung der Elternbeiträge ab dem Schuljahr 2011/2012

 

Zur teilweisen Kompensation der Mehrausgaben beabsichtigt der Fachbereich Schule und Weiterbildung eine sozial verträgliche Anhebung der Elternbeiträge ab dem Schuljahr 2011/2012. Die geplante Neuregelung umfasst folgende Änderungen (s. a. Tabelle unten):

 

1.       In den oberen Einkommensgruppen ist eine gestaffelte Anhebung des derzeitigen monatlichen Höchstbeitrags von 100,00 € auf den maximal zulässigen Beitrag von 150,00 € geplant (siehe hierzu RdErl. des MSW vom 26.01.2006, BASS 11-02 Nr. 19).             
 

2.       Eine stärkere Staffelung der mittleren Einkommensgruppen in Verbindung mit der Einführung zusätzlicher Beitragsstufen wird für einen Teil dieser Beitragszahler zu moderaten monatlichen Mehrbelastungen von 10,00 € führen.             
 

Auf eine zusätzliche Belastung der unteren Einkommensgruppen wird verzichtet. Die Geschwisterkindregelung bleibt unverändert.

 

aktuelle Regelung

Neuregelung

 

Jahreseinkommen

in €

Monatl.

Elternbeitrag

in €

Jahreseinkommen

in €

Monatl.

Elternbeitrag

in €

Differenz

alt - NEU

in €

 

  bis 16.000

kein Beitrag

    bis  16.000

kein Beitrag

 

  bis 21.000

20,00

    bis  21.000

20,00

 

  bis 26.000

40,00

    bis  26.000

40,00

 

 

 

    bis  33.000

60,00

 

  bis 39.000

60,00

    bis  39.000

70,00

10,00

 

 

    bis  45.000

80,00

 

  bis 52.000

80,00

    bis  52.000

90,00

10,00

über 52.000

100,00

    bis  60.000

100,00

 

 

 

    bis  70.000

110,00

10,00

 

 

    bis  80.000

120,00

20,00

 

 

    bis  90.000

130,00

30,00

 

 

   bis 100.000

140,00

40,00

 

 

über 100.000

150,00

50,00

 

Die Ermäßigung für Geschwisterkinder, die ebenfalls eine Offene Ganztagsschule besuchen, beträgt 50 % für das 1. Geschwisterkind und 100 % für das 2. und jedes weitere Geschwisterkind. Dies gilt auch bei Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und Nutzung von Angeboten der Kindertagespflege.

 

 

Erwartete Mehreinnahmen

 

Durch die Neuregelung werden deutliche Mehreinnahmen erwartet, die nach einer Modellrechnung in Abhängigkeit von den zukünftigen OGS-Teilnehmerzahlen, Einkommensstrukturen und Geschwisterkindanteilen in einer Größenordnung von 50.000 € bis 100.000 € pro Schuljahr liegen werden. Das Haushaltssicherungskonzept (lfd. Nr. 17 – Anpassung von Elternbeiträgen OGS) beziffert den Konsolidierungsbeitrag auf jährlich 53.000 €. Die Verwaltung geht davon aus, dass dieses Volumen sicher erreicht werden kann.

 

 

Fazit

 

Die Umsetzung der vorgeschlagenen Beitragsregelung ist geeignet, signifikante Einnahmesteigerungen zu erzielen.

 

Die Erhebung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule soll durch die als Anlage beigefügte Satzung geregelt werden.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Thierhoff

Stadträtin


Anlagen:

Entwurf Elternbeitragssatzung OGS

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich ENTWURF_SatzungElternbeiträge_OGS (54 KB) PDF-Dokument (122 KB)