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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, Mitgliedschaftsrechte in den Organen des Landesverbandes der Volkshochschulen NRW wahrzunehmen und bestellt VHS-Leiterin Bandholz zum Vertreter bei der Mitgliederversammlung und der Bezirksarbeitsgemeinschaft gem. § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung.
Sachverhalt:
Gem. § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind Vertreter der Gemeinde, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Rat zu bestellen oder vorzuschlagen.
Als Vertreter der Gemeinde können sowohl Rats- und Ausschussmitglieder als auch Bedienstete der Gemeinde oder Dritte bestellt werden, soweit nicht das Gesetz insoweit eine ausdrückliche Regelung enthält. Bei der im Beschlussvorschlag aufgeführten Organisation ist keine sondergesetzliche Bestimmung zu beachten.
Die Mitgliedschaftsrechte der Stadt in der Mitgliederversammlung und der Bezirksarbeitsgemeinschaft des Landesverbandes der Volkshochschulen wurden bisher durch VHS-Leiter Bockelmann als Vertreter wahrgenommen. Mit Wirkung vom 01.06.2010 ist Frau Bandholz als Nachfolgerin von Herrn Bockelmann neue VHS-Leiterin.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Thierhoff
(Stadträtin)