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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0467  

Betreff: Einziehung des Diesterwegplatzes
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Abraham, Herr Klein AltsteddeAktenzeichen:53/1, 53/2
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
13.07.2010 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Entscheidung
14.07.2010 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:         XXXXX

Bez.:       XXXXX

Nr.:       XXXXX

Bez.:    XXXXX

     XXXXX

     XXXXX

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:         XXXXX

Bez.:       XXXXX

Nr.:       XXXXX

Bez.:     XXXXX

     XXXXX

     XXXXX

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Wanne beschließt, das Einziehungsverfahren für den Diesterwegplatz gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einzuleiten.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Diesterwegplatz besteht aus einem gepflasterten Bereich, der als Aufenthalts- und Veranstaltungsfläche dient und zu Marktzeiten auch für geordnetes Parken genutzt werden kann, sowie einer Grünanlage. Die Widmung des Platzes aus dem Jahre 1991 erstreckt sich über beide Teilflächen und ist grundsätzlich auf den Fußgängerverkehr beschränkt. Um der Ausweichfunktion als Ersatzparkplatz für den Wanner Markt gerecht werden zu können, wurde dieses als Ausnahme in der Widmung rechtlich verankert. Dabei wurde der rot gepflasterte Teil des Platzes an den Markttagen des Wanner Marktes in der Zeit von 6 - 15 Uhr dem Kraftfahrzeugverkehr als Parkplatz vorbehalten.

 

Dem heutigen Verkehrsbedürfnis wird diese Regelung nicht mehr gerecht. So ist der Parkraumbedarf im Bereich des Diesterwegplatzes stark angewachsen. Diese Stellplatzprobleme werden im Wesentlichen durch das nahe gelegene St. Anna-Hospital verursacht, das sich im letzten Jahrzehnt als Fachklinik überregional etabliert hat. Allein die orthopädische Ambulanz suchen an den Sprechtagen über 250 Patienten auf, die zu einem großen Teil von auswärts mit dem PKW anreisen. Da im Krankenhaus zudem regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen stattfinden, entwickelte sich ein Patienten- und Besucherstellplatzbedarf, der auf dem Krankenhausgelände selbst nicht vollständig abgedeckt werden kann und deshalb den Stellplatzbedarf in den öffentlichen Verkehrsraum verlagert.

 

Da der Stadt Herne angesichts der angespannten Finanzlage, die Mittel fehlen, um durch eine Umgestaltung des Platzes und Ausweitung der Parkfläche die entsprechenden öffentlichen Stellplätze zu schaffen, soll der Diesterwegplatz entwidmet und zur Schaffung von Parkraum an den Betreiber des St. Anna-Hospitals verkauft werden.

 

Durch die Einziehung ergibt sich für die Anliegergrundstücke keine grundlegende Veränderung der Erschließungssituation, da alle Grundstücke – wie bereits vor der Widmung des Platzes – weiterhin von der Haupt- bzw. Annastraße erschlossen sind.

 

 

Planungsrechtliche Beurteilung:

 

Der sich zwischen der Hauptstraße und der Annastraße gelegene, als "Diesterwegplatz" bezeichnete Bereich liegt im unverplanten Innenbereich. Eine planungsrechtliche Beurteilungen von Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB ist somit nach den Maßgaben des § 34 BauGB vorzunehmen.

 

Die planungsrechtlich relevante Umgebung ist keinem der in der BauNVO abschließend aufgezählten Baugebiete zuzuordnen, so dass sich eine planungsrechtliche Beurteilung zur Herstellung eines Parkplatzes auf dem "Diesterwegplatz" nach § 34 Abs. 1 BauGB regelt, demzufolge ein Vorhaben grundsätzlich zulässig ist. wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Dieser Umstand ist  hier unzweifelhaft zu bejahen.

 

Wenn die "Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse" als wesentliches Einfügungkriterium nach § 34 Abs. 1 BauGB gegeben ist bzw. gutachterlich nachgewiesen wird, stehen der geplanten Parkplatzerrichtung keine planungsrechtlichen Bedenken entgegen.

 

 

Städtebauliche Beurteilung:

 

Im Rahmen der Abwägung der unterschiedlichen Interessenslagen ist die Stadt zu dem Schluss gekommen, dass die negativen Auswirkungen des Parkdrucks für die Bewohner des Quartiers erheblich belastender sind als der Wegfall der Platz- und Grünfläche. In unmittelbarer Nähe zum Diesterwegplatz kann der Wanner Markt als alternative Platzfläche für Aufenthalt und Veranstaltung genutzt werden. Die weiterhin zur Verfügung stehenden Flächen für Aufenthalt und Spaziergänge im Grünen im Wanner Stadtgarten und im Florapark decken den Bedarf der Bewohner an öffentlichen Grünflächen nach wie vor ab und befinden sich in zumutbarer fußläufiger Entfernung. Zudem soll durch vertragliche Vereinbarung der Diesterwegplatz auch in Zukunft von der Öffentlichkeit genutzt werden können. Es ist vorgesehen, dass sich die Käuferin vertraglich verpflichtet, das Kaufgrundstück nach Errichtung des Parkplatzes Verbänden und Vereinen auf deren Bitte hin unentgeltlich als Veranstaltungsfläche zur Verfügung zu stellen.

 

Im Rahmen des Abwägungsprozesses hat die Stadt den Wegfall der relativ kleinen Grünfläche als weniger erheblich eingestuft als die Beibehaltung der momentanen Verkehrs bzw. Stellplatzsituation im Quartier. Die weitaus größeren Grünflächen „Florapark" und „Wanner Stadtgarten" liegen in zumutbarer fußläufiger Entfernung zum Diesterwegplatz und können als Alternativen von den Bewohnern aufgesucht werden.

 

Nicht zuletzt hat auch die große Bedeutung des Hospitals für den Stadtbezirk Wanne dazu geführt, dass sich die Stadt für die Aufgabe des Diesterwegplatzes als öffentliche Platz- und Grünfläche entschieden hat.


Die Gestaltung des Diesterwegplatzes ist Anfang der 90er Jahre bereits mit Einsatz von Stadterneuerungsmitteln erfolgt. Nach den damals gültigen Richtlinien ist damit eine Zweckbindung von 25 Jahren verbunden. Zudem werden der Öffentlichkeit durch vertragliche Vereinbarungen Rechte an der heutigen Platzfläche gesichert. Die Rückforderung der Fördermittel ist durch den Investor auszugleichen.

 

 

Beschreibung der geplanten Baumaßnahme

 

Erste Entwurfsplanungen sehen den Bau von 115 Stellplätzen auf der oben beschriebenen Platzfläche vor. Die Zufahrt soll von Osten über die Annastraße und die Abfahrt über die Hauptstraße nach Westen erfolgen. Die Zu- und Abfahrt wird mittels einer Schranke geregelt. Die Nutzung des Parkplatzes soll für jeden Nutzer gegen Gebühr möglich sein. Die Betriebszeit sieht ausschließlich eine Tagesnutzung vor. Somit ist die maximale Betriebszeit auf 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr begrenzt. Eine separate Fußgänger- und Radfahrerführung ist nicht vorgesehen. Die Fläche soll offen und übersichtlich gestaltet werden. Die fußläufige Verbindung zwischen Anna- und Hauptstraße muss dabei gewährleistet bleiben.

Der Erhalt von vorhandenem Baumbestand ist noch mit dem zuständigen Fachbereich – Stadtgrün abzustimmen.

 

Die technischen Planunterlagen werden derzeit durch den zuständigen Fachbereich Tiefbau und Verkehr auf Plausibilität geprüft und im weiteren Verfahren vorgestellt.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Terhoeven)

  Stadtrat 


Anlagen: