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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: xxx Bez.: | Nr.: xxx Bez.: | xxx |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: xxx Bez.: | Nr.: xxx Bez.: | xxx |
Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 52 –Am Schrebergarten–, 1. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage dargestellt.
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 52 wird begrenzt durch die Bochumer Straße im Nordwesten, die Bachstraße im Nordosten, die Straße des Bohrhammers im Südosten und die Straße „Am Schrebergarten“ im Südwesten.
Der die 1. Änderung des Bebauungsplans umfassende Geltungsbereich ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht exakt darstellbar.
B. Planungsanlass und –erfordernis
Die Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG (SEH) plant im Auftrag der Stadt Herne in Zusammenarbeit mit der Emschergenossenschaft die Neuschaffung des Regenwasserlaufs "Zulaufgraben Hibernia" in Herne.
Der "Zulaufgraben Hibernia" steht im Zusammenhang mit dem Umbau des Schmiedesbaches und letztendlich mit dem Gesamtumbau des Emschersystems. Wie der Name des "Zulaufgrabens Hibernia" schon andeutet, wird das gefasste Grundwasser der drei ehemaligen Werksbrunnen auf dem Flottmanngelände in der in der Planung dargestellten Trasse bis zur "Gracht" im Gewerbepark Hibernia (Schmiedesbach) geführt.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Neben der Herstellung eines naturnahen Gewässers mit einer erheblichen ökologischen Verbesserung ist es auch Ziel, sauberes Regen- und Quellwasser vom Abwasser zu trennen, um es dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zuzuführen. Darüber hinaus sollen auch durch die Herausnahme sauberen Wassers aus den Abwasserkanälen langfristig Kosten für die Unterhaltung und Erneuerung der Abwasserkanäle u.a. durch kleinere Querschnitte minimiert werden.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 1.258.000,-- € und werden von der Europäischen Union und der Emschergenossenschaft bezuschusst.
Die ursprüngliche Planung sah vor, das Gewässer im nordöstlichen Bereich der Straße Am Schrebergarten direkt an der Grenze zur Kleingartenanlage Herne-Süd zu führen. Die ursprüngliche Trassenplanung hat aber wegen der vor ort gegebenen räumlich sehr beengten Situation erhebliche gestalterische und ökologische Nachteile. Aus Platzmangel müsste dort das nordöstliche Ufer zur Kleingartenanlage hin aufwendig mit Gabionen (armierte Steinschüttungen) befestigt werden. Darüber hinaus müsste auf ca. 70 m der gesamte Baumbestand (ca. 40 tlw. wertvolle Bäume) gefällt werden, da diese mit ihrem Wurzelbereich in der geplanten Trasse stehen.
Als ökologische und gestalterische Alternativplanung besteht die Möglichkeit, die Trasse unter Inanspruchnahme von 5 Kleingartenparzellen nach Nordosten zu verlegen. Vor dem Hintergrund, dass auch die Kleingartenvereine vom demographischen Wandel betroffen sind, hat die Nachfrage nach Kleingartenparzellen erheblich abgenommen. Die betroffenen Pächter und der Vorstand des KGV Herne-Süd sind jedoch nicht bereit, die erforderlichen 5 Parzellen aufzugeben.
Die Verwaltung ist der Meinung, dass bei Abwägung der öffentlichen Belange und des Privatinteresses der Pächter die öffentlichen Belange deutlich überwiegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Pächter natürlich angemessen entschädigt werden und eine Umsiedlung auf andere Parzellen grundsätzlich möglich ist. Die Umgestaltung der Kleingartenanlage mit einem neuen fließenden Gewässer würde zu einer erheblichen Aufwertung der dann in diesem Bereich öffentlichen Grünfläche führen, welche neben der Allgemeinheit auch den Kleingärtnern selbst zu Gute käme. Nicht zuletzt dürfte die Erhaltung des tlw. wertvollen Baumbestandes für das Stadtbild und aus ökologischen Gründen ins Gewicht fallen.
D. Voraussichtliche Inhalte der Planung
Die Verwaltung beabsichtigt, die betroffenen fünf Kleingartenparzellen zu entpachten. Voraussetzung hierfür ist nach dem Bundeskleingartengesetz eine entsprechende Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 52 -Am Schrebergarten-. Der Bebauungsplan soll daher für einen Teilbereich im Westen der Anlage von der Festsetzung „Öffentliche Grünfläche/Dauerkleingärten“ zu den Festsetzungen „Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses“ und „Öffentliche Grünfläche/Parkanlage“ geändert werden.
E. Weitere Vorgehensweise
Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses könnte die Verwaltung das mehrstufige Kündigungsverfahren (Stadtverband, Kleingartenverein, Pächter) einleiten und dadurch ermöglichen, dass die geplante Baumaßnahme fristgerecht durchgeführt werden kann. Die Verwaltung wird im beiderseitigen Interesse weiterhin versuchen, mit den betroffenen Kleingärtnern zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Stadtrat
Anlagen:
Übersichtsplan: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 52
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Übersichtsplan BP 52 (761 KB) |