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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0425  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2009 des Gebäudemanagements Herne und Verwendung des Jahresergebnisses sowie Entlastung des Betriebsausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Brings
Federführend:Gebäudemanagement Herne Bearbeiter/-in: Brall, Kerstin
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne Vorberatung
30.06.2010 
des Betriebsausschusses Gebäudemanagement Herne (GMH) beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.09.2010 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
05.10.2010 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Wirtschaftsjahr:

Bezeichnung:

Gewinnvortrag:

2009

Jahresüberschuss

283.679,12 €

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.       Der Jahresabschluss des Gebäudemanagements für das Geschäftsjahr 2009 mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 283.679,12 € wird festgestellt und das Ergebnis auf neue Rechnung vorgetragen.

2.       Dem Betriebsausschuss Gebäudemanagement Herne wird für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt.

 

Begründung:

Begründung:

 

Grundlage für die als Eigenbetrieb geführte eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH) sind die Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) und der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sowie die Bestimmungen der Betriebssatzung.

 

Im Rahmen der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens ist nach den §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht zu fertigen.

 

Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).

 

Mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung wird über die Gemeindeprüfungsanstalt ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 106 Abs. 2 GO NW beauftragt.

 

Gemäß § 5 Abs. 3 der Betriebssatzung des Gebäudemanagements hat der Betriebsausschuss mit Beschluss vom 24.06.2009 die Dr. Breidenbach - Dr. Güldenagel und Partner KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer gem. § 318 Abs. 1 HGB für 2009 benannt.

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von der Betriebsleitung gem. § 26 Abs. 1 EigVo aufgestellt und zur Prüfung vorgelegt. Der Bericht über die Jahresabschlussprüfung des Jahres 2009 liegt als testierter Prüfbericht seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor.

 

Gegenstand der Prüfung waren der Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und der Lagebericht. Darüber hinaus wurde die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) geprüft.

 

Der Jahresabschluss liegt dieser Vorlage als Anlage bei (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagennachweis, Bestätigungsvermerk).

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 wurde im Wesentlichen im Monat Mai 2010 in den Geschäftsräumen des Betriebes durchgeführt. Die Prüfung wurde am 07. Juni 2010 abgeschlossen.

 

Nach § 249 HGB wurden Rückstellungen für in 2009 noch nicht abgeschlossene Instandhaltungsmaßnahmen gem. Vorhabenplan, am Bilanzstichtag noch abzurechnende Betriebskosten, Personalkosten wie rückständige Urlaubsansprüche und für Abschluss- und Prüfungskosten gebildet.

Weiterhin wurden Rückstellungen für Altersteilzeit im Blockmodell gebildet. Für Pensionsverpflichtungen für in der Zeit der Betriebszugehörigkeit erworbene Pensionsansprüche der im Gebäudemanagement tätigen Beamten wurde insoweit keine Rückstellung mehr gebildet, da der Betrieb mit der Stadt Herne eine Vereinbarung abgeschlossen hat, wonach die Stadt Herne den Betrieb gegen Zahlung der Zuführungsbeträge von künftigen Versorgungsleistungen für im Betrieb tätige Beamte freistellt.

 

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 weist einen Jahresüberschuss i.H.v. T€ 284 aus.

 

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2009 schließt mit einem geplanten Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 239 ab. Dieser geplante Jahresfehlbetrag konnte durch eine sparsame und wirtschaftliche unterjährige Bewirtschaftung des Erfolgsplanes aufgefangen werden.

 

Neben gestiegenen Aufwendungen im Bereich der Bauleistungen für die in 2009 begonnene Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturprogramms sowie für städtische Bauaufträge wird das Ergebnis durch die gestiegenen Erlöse aus Einzelaufträgen der Stadt und durch nicht bzw. geringer geplante Erlöspositionen wie Schadens- und Personalkostenerstattungen, Auflösungsbeträge aus Rückstellungen und Gewährung von Lohnzuschüssen der ARGE positiv beeinflusst.

 

Aufgrund der dem Betrieb übertragenen Aufgaben und finanziellen Ressourcen hat das Gebäudemanagement die Ansätze des Wirtschaftsplanes, insbesondere die Ansätze des Geschäftsbetriebes (Personal, Beschaffung, Verwaltung, Betriebs-/Geschäftsausstattung, etc.) vorsichtig und zurückhaltend bewirtschaftet. Die für Bauunterhaltung und Bauinstandhaltung zur Verfügung stehenden Finanzmittel wurden wirtschaftlich und bedarfsgerecht eingesetzt. Aufgrund der zusätzlich zum Wirtschaftsplan eingestellten Maßnahmen konnten nicht alle geplanten Maßnahmen begonnen bzw. abgeschlossen werden. Diese Maßnahmen finden somit Niederschlag in der Veränderung der Rückstellung für Bauinstandhaltung.

 

Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb zeigen, dass die dem Betrieb zugewiesenen Finanzmittel dringend zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind bzw. für den mittelfristigen Abbau des Instandhaltungsstaus nachhaltig sogar nicht ausreichend sind.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

Zu 1. Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresergebnisses

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorschlag der Betriebsleitung zu folgen und den Jahresabschluss gem. des Prüfberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festzustellen und das Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2009 i.H.v. 283.679,12 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Zu 2. Entlastung des Betriebsausschusses

 

Nach § 4 Buchstabe c) der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Rat der Stadt über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses. Mit der Entlastung gibt der Rat sein Einverständnis mit dem wirtschaftlichen und finanziellen Gebaren des Betriebsausschusses für das vergangene geprüfte Geschäftsjahr zum Ausdruck. Für den Jahresabschluss 2009 hat der Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Nach § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVo entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung. Ein entsprechender Beschlussvorschlag liegt dem Betriebsausschuss am 30.06.2010 unter dem Vorbehalt der Feststellung der Jahresabschlusses 2009 durch den Rat der Stadt vor.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Terhoeven

Stadtrat

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

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Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BA 30.06.10 Jahresabschluss 2009 (Anlage) v. 24.06.10 (1267 KB)