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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | --- |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Als Vertreter/in der Stadt für die Mitgliederversammlung der Veranstaltergemeinschaft Herne 90 acht e.V. wird
________________________________(SPD)
bestimmt.
Die Bestimmung gilt für die Zeit vom 07.11.2010 bis 07.11.2016. Scheidet der/die Vertrete/in aus dem Amt, das zur Bestimmung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Bestimmung als Vertreter/in der Stadt.
Gemäß § 62 Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) i. V. m. der Satzung der Veranstaltergemeinschaft muss diese von mindestens 8 höchstens 22 natürlichen Personen gegründet worden sein, die u. a. vom Rat der kreisfreien Stadt bestimmt werden. Von den in § 62 Abs. 1 Nr. 4 LMG genannten Stellen werden gemäß § 63 Abs. 1 LMG zwei Mitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vom Rat der Stadt gewählt.
Zudem müssen gemäß § 63 Abs. 4 des LMG Stellen, die mehrere Mitglieder bestimmen, zur Hälfte dieser Mitglieder Frauen bestimmen.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 08. November 2004 Herrn Ulrich Kohlloeffel und Herrn Stadtverordneten Gerhard Ucka zu Vertretern für die Mitgliederversammlung der Veranstaltergemeinschaft Herne 90acht für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt gewählt. Nach Ausscheiden von Herrn Ucka hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 21.06.2005 (Vorlage 2005/0445) Frau Stadtverordnete Bettina Szelag in die Mitgliederversammlung der Veranstaltergemeinschaft gewählt.
Gemäß § 63 Abs. 3 LMG werden Gründungsmitglieder für 6 Jahre bestimmt.
Die Wahl von Herrn Kohllöffel gilt bis zum 07.11.2010 und die Wahl von Frau Stadtverordnete Szelag bis zum 30.06.2011. Die Veranstaltergemeinschaft hat mit Schreiben vom 28.05.2010 gebeten, für die Zeit ab dem 07.11.2010 eine/n neue/n Vertreter/in zu benennen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine