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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0418  

Betreff: Emschergenossenschaft: Organbesetzung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt - 28 49Aktenzeichen:FB 21/Bet.
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Erfurt, Susanne  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.06.2010 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
06.07.2010 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: ---

Bez.: ---

Nr.: ---

Bez.: ---

---

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: ---

Bez.: ---

Nr.: ---

Bez.: ---

---

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Rat der Stadt entsendet als Delegierte in die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft - Stimmgruppe Städte und Gemeinden -

 

1.       ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­_______________________________*

2.       _______________________________(SPD)

3.       _______________________________(SPD)

4.       _______________________________(SPD)

5.       _______________________________(CDU)

6.       _______________________________(CDU)

7.       _______________________________(GRÜNE)

 

bis zum Ende des Jahres 2015.

 

Für die Delegierten gilt, dass sie sich nicht vertreten lassen können.

 

* Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter gemäß § 113   Abs. 2 GO NRW

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In diesem Jahr endet die Wahlperiode von fünf Jahren für die Delegierten der Genossenschaftsversammlung. Mit Schreiben vom 01.06.2010 bittet die Emschergenossenschaft im Hinblick auf die Vorbereitung der konstituierenden Genossenschaftsversammlung darum, ihr die Namen der Delegierten der Stadt Herne in der Genossenschaftsversammlung bis zum 15.07.2010 mitzuteilen.

 

Nach § 11 des Emschergenossenschaftsgesetzes (Emscher GG) besteht die Genossenschaftsversammlung aus den Delegierten der Genossen. Jede in der Satzung festzusetzende Einheit an Jahresbeiträgen (Beitragseinheit) berechtigt zur Entsendung von Delegierten. Nach § 7 der Satzung der Emschergenossenschaft berechtigt eine Beitragseinheit von 1/150 des Durchschnitts der festgesetzten letzten drei Jahresumlagen vor der Neubildung der Versammlung zur Entsendung eines/einer Delegierten.

 

Aus dem Durchschnitt der Gesamtjahresumlagen der Jahre 2007, 2008 und 2009 wurde durch die Emschergenossenschaft eine Beitragseinheit in Höhe von 1.271.428,-- € ermittelt.

 

Aufgrund des in dem zuvor genannten Zeitraums durchschnittlich gezahlten Beitrages in Höhe von € 9.409.675,-- ist die Stadt Herne somit berechtigt, sieben direkte Delegierte in die Genossenschaftsversammlung zu entsenden.

 

Mit den Jahresbeiträgen, die eine volle Beitragseinheit nicht erreichen oder darüber hinausgehen (Beitragsteileinheiten), können sich die Mitglieder zu Stimmgruppen zusammenschließen. Jedes Mitglied kann sich nur an einer Stimmgruppe beteiligen. Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung ist es vorgesehen, dass die Emschergenossenschaft einen Vorschlag für die Bildung von Stimmgruppen entsprechend der Mitgliedergruppen unterbreitet. Innerhalb der Stimmgruppen sind nach § 8 Abs. 1 der Satzung die Mitglieder zur Benennung einer/s Delegierten berechtigt, welche die höchsten Beitragseinheiten in die Stimmgruppe bringen. Sofern sich Mitglieder abweichend vom Vorschlag der Emschergenossenschaft mit anderen Mitgliedern zu einer Stimmgruppe zusammenschließen oder von der Einbringung ihrer Beitragsteileinheiten in eine Stimmgruppe ganz absehen, gilt die oben dargestellte Regelung nach § 8 Abs. 1 der Satzung für die in der Stimmgruppe verbliebenen Mitglieder.

Nach der von der Emschergenossenschaft vorgenommenen Berechnung kann die Stadt Herne für die kommende Wahlperiode keine/n Stimmgruppendelegierte/n benennen.

 

Nachrichtlich:

Mit Schreiben vom 10.06.2010 hat sich die Verwaltung damit einverstanden erklärt, ihre Beitragsteileinheiten in die von der Emschergenossenschaft vorgeschlagene Stimmgruppe einzubringen. 

 

Aufgrund des o.g. Verfahrens können durch die Stadt Herne für die Stimmgruppe 1 „Städte und Gemeinden“ sieben Gruppendelegierte in die Genossenschaftsversammlung entsandt werden.

 

Bei der Benennung der Delegierten sind nach § 12 Abs. 1 bis 4 EmscherGG folgende Bedingungen zu beachten:

 

  • Delegierter kann nur sein, wer selbst Mitglied der Emschergenossenschaft ist, wer bei dem Mitglied freiberuflich tätig ist, wer vertretungsberechtigt ist oder wer den Organen des Mitgliedes angehört
  • Ein Mitglied darf nicht durch einen Delegierten vertreten werden, der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied steht. Das gilt nicht für Delegierte von Stimmgruppen.
  • Wiederwahl oder Wiederberufung von Delegierten sind zulässig.
  • Von einer Gebietskörperschaft dürfen nicht mehr Vertreter der Verwaltung als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft entsandt werden. Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde sind die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte als Vertreter der Verwaltung anzusehen.
  • Sachkundige Bürger gelten im Sinne des § 12 EmscherGG nicht als vertretungsberechtigt und können somit nicht entsandt werden.

 

Für alle Delegierten gilt, dass sie sich nicht vertreten lassen können.

 

In die letzte Genossenschaftsversammlung waren vom Rat der Stadt entsandt:

 

1. Herr Stadtrat Jan-Benedikt Terhoeven *)

2. Herr Stadtverordneter Thomas Spengler (SPD)

3. Herr Stadtverordneter Udo Sobieski (SPD)

4. Frau Stadtverordnete Gabriele Meißner-Moroz (CDU)

5. Herr Stadtverordneter Hans-Friedrich Schulz (CDU)

6. Herr Stadtverordneter Dirk Gleba (Grüne)

 

und als

 

Stimmgruppendelegierte

Frau Stadtverordnete Birgit Klemczak (SPD).

 

*) davon ein Mitglied: Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete

    der Gemeinde gemäß § 113 GO NRW

 

Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder endet mit Neubildung der Genossenschaftsversammlung am 19. November 2010.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

Anlagen:

Anlagen:

Keine.