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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | --- |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | --- |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
I.
Den Vertretern/innen der Stadt in der Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG wird die Weisung erteilt, den Änderungen der Satzung der Stadtwerke Herne AG laut beigefügter Anlage zuzustimmen.
Die Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH nimmt diesen Beschluss zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.
II.
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, sämtliche mit der Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund geänderter Rechtslage oder rechtlicher Beanstandung durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit des Beschlusses steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung/Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.
Sachverhalt:
Die Einführung des „Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ und des „Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie“ erfordern Anpassungen der Satzung der Stadtwerke Herne AG. Gleichzeitig sollen redaktionelle Änderungen vorgenommen und die männliche und weibliche Form wieder eingefügt werden.
Die im Einzelnen vorgesehenen Änderungen ergeben sich aus der beigefügten synoptischen Darstellung.
Über die Änderungen der Satzung entscheidet gemäß § 17 Abs. 1 Zif. 6 der Satzung der Stadtwerke die Hauptversammlung nach entsprechender Vorberatung im Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat soll sich in seiner Sitzung am 01. Juli 2010 mit der Angelegenheit befassen, die Hauptversammlung ist für den 30.08.2010 terminiert.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Synoptische Darstellung der Satzung
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Synopse 06-10 (107 KB) | ![]() |