Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0417  

Betreff: Stadtwerke Herne AG
Satzungsänderung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.06.2010 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
06.07.2010 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:   ---

Bez.:

Nr.:   ---

Bez.:

   ---

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:   ---

Bez.:

Nr.:   ---

Bez.:

   ---

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt:

 

I.

Den Vertretern/innen der Stadt in der Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG wird die Weisung erteilt, den Änderungen der Satzung der Stadtwerke Herne AG laut beigefügter Anlage zuzustimmen.

 

 

Die Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH nimmt diesen Beschluss zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.

 

II.

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, sämtliche mit der Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund geänderter Rechtslage oder rechtlicher Beanstandung durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit des Beschlusses steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung/Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Einführung des „Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ und des „Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie“ erfordern Anpassungen der Satzung der Stadtwerke Herne AG. Gleichzeitig sollen redaktionelle Änderungen vorgenommen und die männliche und weibliche Form wieder eingefügt werden.

Die im Einzelnen vorgesehenen Änderungen ergeben sich aus der beigefügten synoptischen Darstellung.

 

Über die Änderungen der Satzung entscheidet gemäß § 17 Abs. 1 Zif. 6 der Satzung der Stadtwerke die Hauptversammlung nach entsprechender Vorberatung im Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat soll sich in seiner Sitzung am 01. Juli 2010 mit der Angelegenheit befassen, die Hauptversammlung ist für den 30.08.2010 terminiert.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Bornfelder

Stadtdirektor

Anlagen:

Anlagen:

Synoptische Darstellung der Satzung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Synopse 06-10 (107 KB) PDF-Dokument (289 KB)