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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt |
Kontengruppe |
Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: |
Nr.: 531 80001 – Sodingen 531 80002 – Wanne 531 80003 – Eickel 531 80004 – Herne-Mitte 531 80005 – überbez. Bez.: Zuschüsse an übrige Bereiche |
110.000,00 |
Teilfinanzplan
(investiv)
Maßnahme |
Kontengruppe |
Einzahlung/Auszahlung
(-) |
Nr.: Bez.: |
Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss
beschließt,
a) die Anträge der Vereine Tennisclub Friedrich
der Große e. V., TTC Ruhrstadt Herne 1919 e. V. und Ruderverein „Emscher“
Wanne-Eickel Herten e. V. erhalten eine vorzeitige Förderzusage,
b) dass die Anträge der genannten Vereine
bewilligt werden, obwohl mit dem
Bauvorhaben vor der endgültigen Bewilligung begonnen wurde.
Beide Zusagen gelten unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln.
Sachverhalt:
Historie
In den vergangenen Jahren hat die Bezirksregierung Arnsberg objektbezogene Förderungen durchgeführt. Diese Förderungen erfolgten auf Grundlage der Richtlinien für den Sportstättenbau des Landes NRW:
Im Laufe des Jahres 2003 wurden Bestrebungen bekannt, zum 01.01.2004 eine Pauschalisierung der Fördermittel durchzuführen. Nachdem die sogenannte „Sportpauschale“ eingeführt wurde, legte die Bezirksregierung in Ausführungsbestimmungen fest, dass die Kommunen auch für die Bewilligung und die Auszahlung der Vereinsinvestitionsanträge zuständig sein sollten.
Anträge
Fall 1:
TTC Ruhrstadt Herne 1919 e. V.
Der Verein hat seit dem Jahr 2005 für den Sporthallenbau eine
Bezuschussung erhalten. Diese Bezuschussung erfolgte ohne endgültige
Beschlussfassung über die Höhe der Bezuschussung. Diese Höhe kann erst zum
jetzigen Zeitpunkt genauer definiert werden, da die abschließenden Errichtungs-
und Umbaukosten erst jetzt feststehen. Ebenso wurde vom Verein nunmehr die
Aufteilung in den rentierlichen und nicht rentierlichen Bereich eingereicht.
Die Errichtungs- bzw. Umbaukosten belaufen sich im nicht rentierlichen Bereich
(zuschussfähig) auf 1.280.000,00 Mio. Euro. Eine Bezuschussung von bis zu 50 %
der Kosten ist möglich. In diesem Fall würde der Zuschussbetrag 640.000,00 Euro
betragen, bisher sind Zahlungen in Höhe von 150.000,00 Euro geleistet worden.
Bisher wurde pro Jahr eine Förderung in Höhe von 30.000,00 Euro geleistet. Eine
geringfügige Erhöhung der Förderung wird aus Gründen der praktikablen
Abwicklung befürwortet.
Die entstandenen Umbaukosten resultieren aus dem Umbau der Sporthalle in
eine Versammlungsstätte nach der Versammlungsstättenverordnung. Diese Umrüstung
wurde notwendig, da der Verein in die 1. Tischtennisbundesliga aufgestiegen ist
und das Zuschaueraufkommen nur noch mit der Umrüstung der Halle in eine
Versammlungsstätte zu bewältigen ist. Hinzu kommt, dass eine Tribüne (ca. 750
Zuschauer) angeschafft werden muss. Da der Verein bereits zur kommenden Saison
alle Maßnahmen umgesetzt haben muss, ist eine Beschlussfassung zum jetzigen
Zeitpunkt notwendig.
Fall 2:
Ruderverein „Emscher“
Wanne-Eickel Herten e. V.
Der Ruderverein verfügt über einen älteren Kraftraum der nicht die Größe
und die technische Ausstattung besitzt, um den modernen sportfachlichen Anforderungen
gerecht zu werden. Hinzu kommt, dass die Leistungsdichte heute nur mit den
modernsten Geräten gehalten werden kann. Der Verein hat die Baumaßnahme bereits
begonnen und für diesen Bereich eine Förderzusage erhalten. Eine Förderung von
jährlich rund 8.000,00 - 9.000,00 Euro ist vorgesehen. Nunmehr hat sich
ergeben, dass sich die Bootshalle in einem baulich bedenklichem Zustand
befindet. Die geplanten Umbaumaßnahmen haben nunmehr insgesamt ein Volumen von
rund 350.000,00 Euro. Eine Erhöhung der
Förderung wird auch in diesem Fall befürwortet.
Fall 3:
Tennisclub
Friedrich der Große e. V.
Der Tennisclub besitzt eine vereinseigene Anlage an der Kanalstraße. In
dieser Anlage sollen Umbauarbeiten vorgenommen werden, die teilweise durch
strengere Abgasbestimmungen (Heizungsanlage) oder durch unzulässige
Beleuchtungsstärken verursacht wurden. Da die Halle in den Sommermonaten nicht
so stark frequentiert wird, ist der Umbau in den kommenden Monaten vorgesehen. Weiterhin
ist die Schaffung eines Angebotsbereiches für Jugendliche vorgesehen, um die
schwierige Jugendarbeit im Tennisbereich zu unterstützen.
Die ersten Maßnahmen besitzen ein Volumen von rund 57.000,00 Euro.
Der in dem Antrag mit aufgeführte Austausch des Hallenbodens ist für 2014
vorgesehen und wird mit rund 45.000,00 Euro Kosten veranschlagt.
Verfahren
Die Kommunen mussten die Bestimmungen, die der Sportpauschale zu Grunde liegen, in die kommunalen Sportförderrichtlinien einarbeiten. Dies ist in Herne mit Ratsbeschluss vom 15. Februar 2005 geschehen.
Die Regelungen, die den Vereinsbereich betreffen, sind unter Punkt 3.2 - Vereinssportanlagen - geregelt.
(Auszug aus den Richtlinien)
3.2 Vereinssportanlagen
3.2.1. Für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, die Sanierung und
Modernisierung, den Erwerb, Pacht, Miete und Leasing von vereinseigenen
Sportanlagen können Zuschüsse gewährt werden.
Die Bemessung der Zuwendung erfolgt in Anlehnung an die ehemaligen
Sportförderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen (Richtlinien über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus – Runderlass
des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 12.07.2001
– VIIA 3 – 8712 Nr. 177/2001) auf der Grundlage der dort festgelegten
Förderungsgrundbeträge. Der Fördersatz beträgt 70 % der Bemessungsgrundlage.
Soweit in den genannten Richtlinien keine geeigneten Bemessungsgrundlagen
vorhanden sind, kann die Förderung bis zu 50 v. H. der anerkannten Gesamtkosten
betragen.
(Auszug Ende).
In den vergangenen Jahren sind aufgrund der Neuregelung eine Vielzahl von Anträgen bei der Stadt Herne eingegangen.
In den vorliegenden Fällen muss eine vorzeitige Beschlussfassung innerhalb des Jahres erfolgen um den Vereinen die Möglichkeit zu geben, bei den Kreditinstituten Mittel für die Sanierung zu beantragen bzw. Grundstückskäufe zu tätigen.
Weiterhin beabsichtigen die Vereine vor Beschlussfassung durch die Gremien mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen.
Die Regelungen, die diesen Bereich betreffen, sind unter Punkt 3.2 - Vereinssportanlagen - geregelt.
(Auszug aus den Richtlinien)
3.2.6 Ein Zuschuss wird nicht bewilligt, wenn mit dem Bauvorhaben vor
Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen wurde. Ausnahmen hiervon sind vor
Beginn des
Bauvorhabens schriftlich zu beantragen.
(Auszug Ende).
Die o. g. Anträge müssen für das Jahr 2010 vorzeitig in das
Förderprogramm aufgenommen werden und die Zusage der Förderunschädlichkeit muss
gegeben werden.
Finanzierung
Im Rahmen der Sportpauschale sind für den Bereich der Vereinsfinanzierung grundsätzlich 100.000,00 € pro Jahr vorgesehen. Aufgrund der Antragsfülle und der Höhe der beantragten Förderung sollte eine Erhöhung des Ansatzes auf 110.000,00 € erfolgen. Haushaltsmittel hierzu stehen zur Verfügung. Eine weitere Erhöhung der Mittel auf 125.000,00 Euro wäre aus der Sicht der Verwaltung nötig, um eine zeitgerechte Umsetzung zu gewährleisten.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Meinolf Nowak
Anlagen: