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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2010/0416  

Betreff: Zuschüsse an Vereine nach den Sportförderrichtlinien -
Förderzusage
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Belker, Eduard
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Belker, Eduard
Beratungsfolge:
Sportausschuss Entscheidung
23.06.2010 
des Sportausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.: 531 80001 – Sodingen

       531 80002 – Wanne

       531 80003 – Eickel

       531 80004 – Herne-Mitte

       531 80005 – überbez.

Bez.: Zuschüsse an übrige

          Bereiche

110.000,00

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Sportausschuss beschließt,

 

a)      die Anträge der Vereine Tennisclub Friedrich der Große e. V., TTC Ruhrstadt Herne 1919 e. V. und Ruderverein „Emscher“ Wanne-Eickel Herten e. V. erhalten eine vorzeitige Förderzusage,

 

b)      dass die Anträge der genannten Vereine bewilligt werden, obwohl mit dem

      Bauvorhaben vor der endgültigen Bewilligung begonnen wurde.

 

 

Beide Zusagen gelten unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Historie

 

In den vergangenen Jahren hat die Bezirksregierung Arnsberg objektbezogene Förderungen durchgeführt. Diese Förderungen erfolgten auf Grundlage der Richtlinien für den Sportstättenbau des Landes NRW:

 

Im Laufe des Jahres 2003 wurden Bestrebungen bekannt, zum 01.01.2004 eine Pauschalisierung der Fördermittel durchzuführen. Nachdem die sogenannte „Sportpauschale“ eingeführt wurde, legte die Bezirksregierung in Ausführungsbestimmungen fest, dass die Kommunen auch für die Bewilligung und die Auszahlung der Vereinsinvestitionsanträge zuständig sein sollten.

 

Anträge

 

Fall 1:

 

TTC Ruhrstadt Herne 1919 e. V.

 

Der Verein hat seit dem Jahr 2005 für den Sporthallenbau eine Bezuschussung erhalten. Diese Bezuschussung erfolgte ohne endgültige Beschlussfassung über die Höhe der Bezuschussung. Diese Höhe kann erst zum jetzigen Zeitpunkt genauer definiert werden, da die abschließenden Errichtungs- und Umbaukosten erst jetzt feststehen. Ebenso wurde vom Verein nunmehr die Aufteilung in den rentierlichen und nicht rentierlichen Bereich eingereicht. Die Errichtungs- bzw. Umbaukosten belaufen sich im nicht rentierlichen Bereich (zuschussfähig) auf 1.280.000,00 Mio. Euro. Eine Bezuschussung von bis zu 50 % der Kosten ist möglich. In diesem Fall würde der Zuschussbetrag 640.000,00 Euro betragen, bisher sind Zahlungen in Höhe von 150.000,00 Euro geleistet worden. Bisher wurde pro Jahr eine Förderung in Höhe von 30.000,00 Euro geleistet. Eine geringfügige Erhöhung der Förderung wird aus Gründen der praktikablen Abwicklung befürwortet.

Die entstandenen Umbaukosten resultieren aus dem Umbau der Sporthalle in eine Versammlungsstätte nach der Versammlungsstättenverordnung. Diese Umrüstung wurde notwendig, da der Verein in die 1. Tischtennisbundesliga aufgestiegen ist und das Zuschaueraufkommen nur noch mit der Umrüstung der Halle in eine Versammlungsstätte zu bewältigen ist. Hinzu kommt, dass eine Tribüne (ca. 750 Zuschauer) angeschafft werden muss. Da der Verein bereits zur kommenden Saison alle Maßnahmen umgesetzt haben muss, ist eine Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt notwendig. 

 

Fall 2:

 

Ruderverein „Emscher“ Wanne-Eickel Herten e. V.

 

Der Ruderverein verfügt über einen älteren Kraftraum der nicht die Größe und die technische Ausstattung besitzt, um den modernen sportfachlichen Anforderungen gerecht zu werden. Hinzu kommt, dass die Leistungsdichte heute nur mit den modernsten Geräten gehalten werden kann. Der Verein hat die Baumaßnahme bereits begonnen und für diesen Bereich eine Förderzusage erhalten. Eine Förderung von jährlich rund 8.000,00 - 9.000,00 Euro ist vorgesehen. Nunmehr hat sich ergeben, dass sich die Bootshalle in einem baulich bedenklichem Zustand befindet. Die geplanten Umbaumaßnahmen haben nunmehr insgesamt ein Volumen von rund 350.000,00 Euro.  Eine Erhöhung der Förderung wird auch in diesem Fall befürwortet.

 

 

Fall 3:

 

Tennisclub Friedrich der Große e. V.

 

Der Tennisclub besitzt eine vereinseigene Anlage an der Kanalstraße. In dieser Anlage sollen Umbauarbeiten vorgenommen werden, die teilweise durch strengere Abgasbestimmungen (Heizungsanlage) oder durch unzulässige Beleuchtungsstärken verursacht wurden. Da die Halle in den Sommermonaten nicht so stark frequentiert wird, ist der Umbau in den kommenden Monaten vorgesehen. Weiterhin ist die Schaffung eines Angebotsbereiches für Jugendliche vorgesehen, um die schwierige Jugendarbeit im Tennisbereich zu unterstützen.

 

Die ersten Maßnahmen besitzen ein Volumen von rund 57.000,00 Euro.

Der in dem Antrag mit aufgeführte Austausch des Hallenbodens ist für 2014 vorgesehen und wird mit rund 45.000,00 Euro Kosten veranschlagt.  

 

 

Verfahren

 

Die Kommunen mussten die Bestimmungen, die der Sportpauschale zu Grunde liegen, in die kommunalen Sportförderrichtlinien einarbeiten. Dies ist in Herne mit Ratsbeschluss vom 15. Februar 2005 geschehen.

 

Die Regelungen, die den Vereinsbereich betreffen, sind unter Punkt 3.2 - Vereinssportanlagen - geregelt.

(Auszug aus den Richtlinien)

 

3.2 Vereinssportanlagen

 

3.2.1. Für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, die Sanierung und Modernisierung, den Erwerb, Pacht, Miete und Leasing von vereinseigenen Sportanlagen können Zuschüsse gewährt werden.

 

Die Bemessung der Zuwendung erfolgt in Anlehnung an die ehemaligen Sportförderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen (Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus – Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 12.07.2001 – VIIA 3 – 8712 Nr. 177/2001) auf der Grundlage der dort festgelegten Förderungsgrundbeträge. Der Fördersatz beträgt 70 % der Bemessungsgrundlage. Soweit in den genannten Richtlinien keine geeigneten Bemessungsgrundlagen vorhanden sind, kann die Förderung bis zu 50 v. H. der anerkannten Gesamtkosten betragen.

 

(Auszug Ende).

 

In den vergangenen Jahren sind aufgrund der Neuregelung eine Vielzahl von Anträgen bei der Stadt Herne eingegangen.

 

In den vorliegenden Fällen muss eine vorzeitige Beschlussfassung innerhalb des Jahres erfolgen um den Vereinen die Möglichkeit zu geben, bei den Kreditinstituten Mittel für die Sanierung zu beantragen bzw. Grundstückskäufe zu tätigen.

 

Weiterhin beabsichtigen die Vereine vor Beschlussfassung durch die Gremien mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen.

 

Die Regelungen, die diesen Bereich betreffen, sind unter Punkt 3.2 - Vereinssportanlagen - geregelt.

(Auszug aus den Richtlinien)

 

 

3.2.6 Ein Zuschuss wird nicht bewilligt, wenn mit dem Bauvorhaben vor Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen wurde. Ausnahmen hiervon sind vor Beginn des

Bauvorhabens schriftlich zu beantragen.

 

(Auszug Ende).

 

Die o. g. Anträge müssen für das Jahr 2010 vorzeitig in das Förderprogramm aufgenommen werden und die Zusage der Förderunschädlichkeit muss gegeben werden.

 

Finanzierung

 

Im Rahmen der Sportpauschale sind für den Bereich der Vereinsfinanzierung grundsätzlich  100.000,00 € pro Jahr vorgesehen. Aufgrund der Antragsfülle und der Höhe der beantragten Förderung sollte eine Erhöhung des Ansatzes auf 110.000,00 € erfolgen. Haushaltsmittel hierzu stehen zur Verfügung. Eine weitere Erhöhung der Mittel auf 125.000,00 Euro wäre aus der Sicht der Verwaltung nötig, um eine zeitgerechte Umsetzung zu gewährleisten.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Meinolf Nowak

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen: